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Muss ich den Übernachtungsbesuch meiner Untermieterin dulden?

gefragt von 1548908 am 28.04.2008 um 2:49 Uhr

Mit meiner Untermieterin war bisher mündlich verabredet, dass Übernachtungsbesuch vorab abgesprochen wird. Gestern klingelte es zu meinem Erstaunen nach 22 Uhr an der Tür und der fremde Mann der mir dann später im Flur aus dem Bad entgegenkam blieb auch über Nacht. Gibt es gesetzliche Regelungen? Die Untermieterin hat mit mir einen Untermietvertrag in dem dieser Punkt leider nicht geregelt ist und ich bin alleiniger Mieter bei der Wohnungsgesellschaft. Habe ich ein Hausrecht von dem ich Gebrauch machen kann? Insbesondere wenn die Untermieterin ohne Absprache "ihren Besuch" in meiner Wohnung lässt bzw. früher aufsteht zur Arbeit geht und der Besuch in der Wohnung verbleibt.


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Reply


anonym
beantwortet von tigeroli am 28. April 2008 03:06
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Nein, ich denke, das solltest Du Dir nicht einfach gefallen lassen. - Aber ich würde deshalb auch keinen Krieg vom Zaum brechen.

Verabrede mit Deiner Untermieterin einen Gesprächstermin und schildere ihr Dein Unbehagen. Sie muss verstehen, dass es nicht um Gängelung und Bestimmung geht sondern um Regeln für das Miteinander wohnen.

Wenn sich Deine Mitbewohnerin die umgekehrte Situation vor Augen führt, wird sich Dich besser verstehen. - Die reine Absprache über das Bescheidgeben für solchen Fall (wie Du das ja gefordert hattest) sollte dann aber reichen. Für einen solchen Abend weißt Du halt, dass Du im Flur nicht nackt rumläufst ...

Ich denke, Ihr kriegt das friedlich hin.

Kommentar von 1548908 am 28. April 2008 03:20

ja das ist so in ungefähr der Plan für morgen. Ich finds nur blöd, wenn Dinge verabredet werden und sich dann keiner dran hält und wer läuft schon gern fremden Menschen in seinen eigenen 4 Wänden über den Weg? Danke


andreas48
beantwortet von andreas48 am 28. April 2008 05:56
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auch wenn es eine Untermieterin ist, musst du Besuch auch nach 22 Uhr dulden, solange es sich nicht um einen Dauerbesuch handelt.. es entscheidet die Untermieterin, wann und wenn sie als Besuch empfängt...

sollte sich natürlich der Besuch arg daneben benehmen hast du natürlich das Hausrecht..


Hummelchen28
beantwortet von Hummelchen28 am 28. April 2008 06:47
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Irgendwie kann ich Euch beide verstehen: Du willst keine Fremden in Deiner Wohnung, ist logisch nachvollziehbar, vor allem wenn er dann auch noch allein dableibt. Andererseits kann ich Deine Untermieterin auch verstehen: das ist ja wie zu Jugendzeiten, als man Mama noch um Erlaubnis fragen mußte, wer wann zu einem kommt. Das würde mich nerven. Vielleicht seid Ihr beide nicht die Menschen, die zur WG geboren sind. Auch wenn es bisher prima geklappt hat, wird es immer wieder solche Probleme geben. Der Stachel ist gesetzt. Aber vielleicht reicht es ja auch wenn Ihr miteinander redet. Sage ihr klipp und klar, was dich stört. Vielleicht bekommt ihr es ja hin. Viel Glück!


1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 28. April 2008 07:23
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Du hast doch schon mit Deiner Untermieterin eine fremde Person in deiner Wohnung. Also was solls?

Du hast die Sache mit den Übernachtungsgästen nicht im Untermietvertrag geregelt? Pech gehabt!

Und nun soll Deine Untermieterin ihr Sexualleben mit Deinem Terminkalender, Deiner Tagesform, Deiner Tageslaune in Einklang bringen? Sie soll Dich fragen, ob sie heute abend poppen darf?? Ich glaubs ja nicht!

Fragst Du sie denn?

Kommentar von Gutefrage.net Support am 28. April 2008 10:34

Liebe/r 1hoss43,

ich würde dich bitten, etwas auf deine Tonalität zu achten. Ein freundlicher Umgangston ist uns auf gutefrage.net sehr wichtig. Man kann unterschiedlicher Meinung sein und dennoch höflich bleiben.

Viele Grüße,

Marie vom gutefrage.net-Support

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 28. April 2008 11:04

Sorry, aber ich bin wohl über die Frage soo in Fahrt gekommen, daß ich wohl meine gute Erziehung vergessen habe. Aber wahr ist es doch, er beharrt auf seine vermeintlichen Rechte und gleichzeitig versucht er die Rechte von jemandem gegen Null zurückzufahren. Ich versuche mich zu bessern, versprochen! :-)


anonym
beantwortet von kbra01 am 28. April 2008 06:57
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Ich finde es grundsätzlich abscheulich, wenn ich mir vorstelle, müßte mit wildfremden Leuten meine Wohnung teilen. Wir leben doch nicht im Kommunardenzeitalter.

Ich bin dann nicht mehr selbstbestimmt. Das Recht, was Deiner Untermieterin zusteht, nämlich auf Selbstbestimmung, sollte Dir genauso zustehen.

Wie hoch ist die Miete, die Du von Deiner Untermieterin verlangst? Eventuell kannst Du Deinen Forderungen auf dieser Basis ein wenig Nachdruck verleihen.




Kommentar von kbra01 am 28. April 2008 07:01

Rechtlicherseits hat der Untermietvertrag generell schon Einschränkungen bezüglich Kündigungszeit und bei Möblierung sogar noch mehr Rechte des Hauptmieters. Vierwöchige Kündigungszeit und "keinerlei Veränderungen an der Wohnungseinrichtung" sind erlaubt.

Also, wenn es hart auf hart kommt, bist Du sie in vier Wochen los, Deine Untermieterin.


weberwf
beantwortet von weberwf am 28. April 2008 09:14
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Bei allem Verständnis dafür, dass man keine Lust hat, fremden Männern im Flur zu begegnen, ist es doch wohl so, dass man bei Untervermietung unter beengten Verhältnissen mit so etwas rechnen muss. Oder handelt es sich bei der Wohnung um ein Kloster? Meine persönlicher Rat: Wer Wert auf ungestörte Privatsphäre legt, sollte auch nicht untervermieten!


Patron
beantwortet von Patron am 28. April 2008 02:57
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die würde des menschen ist unantastbar - das ist nicht nur die oberste dienstvorschrift aller staatsdiener, sondern auch das höchste geltende recht zwischen menschen in dieser republik. es wird zwar ständig versucht, dagegen zu verstoßen, aber niemand sollte solche verstöße akzeptieren oder rechtfertigen oder irgendwie entschuldigen!

Kommentar von 1548908 am 28. April 2008 03:10

Danke, und wer denkt an meine Würde? Ich hab eine mir fremde Person in der Wohnung und möchte in erster Linie wissen, welche rechtlichen Grundlagen es gibt, bevor ich ein Gespräch beginne. Unter zusammenwohnen stell ich mir auch Kommunikation vor und nicht dass ich vor vollendete Tatsachen in meinen eigenen 4 Wänden gestellt werde.


anonym
beantwortet von toni1 am 28. April 2008 06:11
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du bist als alleiniger mieter bei der gesellschaft gemeldet, der untermietvertrag ist dieser nicht bekannt und somit ungültig. kannst somit auch mit dem vermieter ärger bekommen


anonym
beantwortet von 1548908 am 28. April 2008 07:09
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Der Wohnungsgesellschaft ist im übrigen bekannt, dass ein Untermieter bei mir wohnt und hat dieses genehmigt. Ich kann auch nachvollziehen dass man nicht wie bei Mutti damals jedesmal nachfragen will. Mir gehts auch garnicht darum, sondern das ich keine wildfremden Besucher in der Wohnung haben möchte und vorher nicht Bescheid gesagt wird. Wir werden sicher heute Abend reden und entweder einen Mittelweg finden oder ich werde mir 2 Wochen Bedenkzeit lassen und darüber nachdenken ob ich nicht das Untermietverhältnis ordentlich kündige.

Wenn ich nicht ganz falsch liege ist ein teilmöbliertes Zimmer wie Wohnraum nach §549 Abs.2 Nr.2 zu beurteilen und damit die Kündigung bis spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig. Das Mietverhältnis besteht seit 1.4.2008. Gibts da irgendwelche Einwände? Danke für die Beiträge bisher, es hilft beim nachdenken.

Kommentar von Gutefrage.net Support am 28. April 2008 10:32

Liebe/r 1548908,

bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.

Viele Grüße

Marie vom gutefrage.net-Support


Wieselchen
beantwortet von Wieselchen am 28. April 2008 08:01
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Da es nicht im Mietvertrag geregelt ist, wirst du da nicht viele rechtliche Chancen haben. Die Mieterin hat ein Recht auf Nutzung der gemieteten Räume im vollen Umfang.

Wenn dir das so nicht gefällt, dann kündige den Mietvertrag und suche dir eine neue Untermieterin. Und da machst du das gleich im Vertrag klar.

LG

Wieselchen




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