Formatter am 14.06.2008 um 20:23 Uhr
Habe heute im Supermarkt Zahnpasta gekauft, den Kassenzettel an der Kasse liegengelassen und noch im Laden (hinter der Kasse natuerlich) die Tube in die Jackentasche gesteckt. Direkt am Ausgang fing mich der Ladendetektiv ab und warf mir vor "was eingesteckt" zu haben. Es war sehr voll im Laden, und ich mir nicht sicher, ob sich die Kassiererin an mich erinnern wuerde, deshalb forderte ich ihn auf, das zu beweisen und die Polizei zu rufen. Er wollte diskutieren und ich ging nach Hause, aufhalten konnte oder wollte er mich nicht. Wie sieht's in so einem Fall mit der Beweispflicht aus? Muss ich etwa meine Unschuld anhand des KZ nachweisen oder er meine angebliche 'Schuld'?

im deutschen Staate muss immer Dir die Schuld bewiesen werden und du bist nicht verpflichtet die Unschuld nachzuweisen

Zur ersten Frage, den Kassenzettel musst du nicht mitnehmen. Allerdings ist es ratsam, diesen einzustecken, wenn du noch in einen anderen Laden musst.
Die Frage zwei hat der Kaiser und Andreas schon beantwortet.
Immer einstecken! Ich erinnere mich an einen Fall, bei dem eine Kundin ihren kompletten Einkauf (randvoller Einkaufswagen) an eine Betrügerin abgeben musste, weil diese sich den Zettel geschnappt hat. Stasi-Methoden gabs damals wohl noch nicht...
Nachtflug am 14. Juni 2008 20:28 Gabs das wirklich mal? Wenn mir die Kassiererin den Bon in die Hand drücken will, nicke ich immer weg, und sie schmeisst den Zettel fort.
regideur am 14. Juni 2008 20:45 Das ist wirklich so!
Wenn der Einkauf bar bezahlt wurde kann die Betrügerin ja nachweisen dass es "Ihr" Einkauf ist. Deswegen schmeißen kluge Verkäufer den Bon direkt in ihren Papierkorb wenn er nicht gewünscht wird.
Ja davon habe ich auch schon mal gehört wer den Kassenzettel hat dem gehört der Einkauf.Also nicht den Bon unüberlegt wegschmeissen immer so lange aufbewahren bis die Einkäufe zu Hause sind.
Ja davon habe ich auch schon mal gehört wer den Kassenzettel hat dem gehört der Einkauf.Also nicht den Bon unüberlegt wegschmeissen immer so lange aufbewahren bis die Einkäufe zu Hause sind.

den schuldnachweis muss in diesem fall der ladendedektiv bzw der filialleiter führen,egal,ob kz oder nicht. da denen in der regel aber IMMER geglaubt wird,nutzt dir das nicht viel,es sei denn du hast n echt guten anwalt.so weit wirds aber nicht kommen: das der typ dich hat gehen lassen,werte ich als gutes zeichen,er war sich wohl auch nicht 100%sicher. personalien hat er aber schon aufgenommen, oder? sonst kannste den vorfall eh vergessen. ich vermute,du wirst davon nichts mehr hören. weisst du wieviel ladendiebstähle es gibt? die gerichte ersticken dran.und dann wg ner tube zahnpasta ein fass aufmachen? nee. mach dir keine sorgen.
Formatter am 14. Juni 2008 20:39 Nee, Sorgen mach ich mir nicht, nur Gedanken. Personalien hab' ich auch nicht angegeben - vielleicht hat er sich's Nummernschild notiert. Ich nehm an, er hat gesehen, dass ich den Zettel liegenliess und gedacht, er koennte seine Statistik verbessern.
wolfcity am 14. Juni 2008 20:45 hatter versucht...war aber nix. und nummernschild?nee,s.o.
Kassenzettel ist schon für die Garantie sehr wichtig. Okay, bei ner Zahnpastatube vielleicht nicht so relevant, aber bei hochwertigen Artikeln auf jeden Fall.
Ach, vergessen: NEIN!! Du musst den Bon nicht mitnehmen. Kaufverträge sind nicht an Schriftform gebunden. Aber man erspart sich soooo viel Ärger ...

Da war der Detektiv wohl sehr übereifrig! Du mußt den Bon nicht verwaren und hast gut reagiert, als Du Kontra gegeben hast. Er hat ja auch aufgegeben. Unter den Detektiven gibt es leider schwarze Schafe, die versuchen, sich den Job mit vielen "Fängen" zu sichern.
@Formatter Sind ja alles gute u. richtige Antworten, die Du da bekommst. Aber überlege mal logisch: Hast Du Kassenzettel, hast Du keine Probleme!
Formatter am 15. Juni 2008 02:38 Ah ja, das ist ein interessanter Vorschlag.

das sich bei dem "ladendiebstahl" bzw. bei der anzeigen deswegen um ein zivilrechtliches problem handelt, muss der laden oder das geschäft beweisen dass du schuldig bist. dh die beiweislast liegt nicht bei dir.
Wenn du in der Warteschlange hinter der Kasse Waren einsteckst, bist du ein Dieb.
Formatter am 24. Februar 2009 09:31 Nach 8 Monaten endlich die erste vernuenftige Antwort! Danke, dass Du so viel Zeit aufgebracht hast um meine Frage gruendlich zu lesen, intensiv ueber deren Inhalt nachzudenken und eine hilfreiche Antwort zu formulieren!
Moegen Deine Alk-Vorraete nie versiegen...
DH!
Aber wenn ich's gestolen haette, wie koennte er das jemals beweisen, ohne Kameras/Zeugen? Dann koennte ja jeder Ladendieb im Buero des Detektivs die Sachen rausruecken und beim Eintreffen der Polizei alles abstreiten.