gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Muss ich den Kassenbelag bei Zahlung mit EC Karte aufbewahren?

gefragt von MyWayMyWay am 26.01.2008 um 16:15 Uhr

Oder kann ich den gleich wegschmeissen? Ich frage mich ob es vorkommt das schon mal der falsche Betrag abgebucht wird. Und wenn ich den Kassenzettel dann nicht mehr habe, ist mein Nachweis weg.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Karte (377)
EC (32)
Kartenzahlung (25)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


1loth1
beantwortet von 1loth1 am 26. Januar 2008 16:22
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Den Vergleich Kassenzettel-Buchungsbetrag mache ich schon bei der Unterschrift. Den Beleg mit dem Ausdruck, auf dem auch meine Kontodaten stehen, nehme ich IMMER mit nach Haus und nach Abbuchung wird der geschreddert. Damit schließe ich den Mißbrauch meiner Daten weitgehend aus. Den Kassenbeleg hebe ich höchstens wegen eines Garantiefalles auf, sonst nicht.

Kommentar von 21fbe0e3351d0c4a849893d4b908bc81smallMyWay am 26. Januar 2008 16:24

Ich Vergleiche auch den Buchungsbetrag bevor ich unterschreibe. Wenn der richtig ist, kann also eigentlich nix mehr schief gehen, oder?

Kommentar von 19ef49c844752ba7397c83f302705446smallDrLove am 26. Januar 2008 16:29

was? du kennst "murphy's gesetz" nicht?!


andreas48
beantwortet von andreas48 am 26. Januar 2008 16:49
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

du solltest auch nicht vergessen, das der Kassenbeleg auch ein Nachweiß für die Anerkennung von Garantie/Gewährleistungsansprüchen ist

Kommentar von 19ef49c844752ba7397c83f302705446smallDrLove am 26. Januar 2008 16:52

"Nachweiß"
gibts den auch in schwarz?
(sorry, konnte nicht widerstehen!)

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 26. Januar 2008 17:51

blau ist auch möglich...


anonym
beantwortet von drickes am 26. Januar 2008 17:24
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Aufheben ist besser, im später eventuelle Unklarheiten in den Kontoauszügen nachvollziehen zu können. Ich hebe sie immer ein Jahr lang auf.


DrLove
beantwortet von DrLove am 26. Januar 2008 16:22
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

du musst ihn nicht aufheben, du kannst ihn wegwerfen, oder du kannst ihn aufheben, wie du willst...


peterhal
beantwortet von peterhal am 26. Januar 2008 17:51
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich hebe sie auf bis im Bankkontoauszug die Zahlung erscheint



volkswagen
beantwortet von volkswagen am 7. Mai 2008 08:16
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja, immer sie haben mit User ID gekauft, das h. bar bezahlt. Wurde ihnen der falsche Betrag abgebucht haben Sie die Möglichkeit zu reklamieren, wenn Sie mit PIN zahlten. Es wird richtig gestellt. Haben Sie mit Unterschrift bezahlt, haben sie 6 Wochen nach der Abbuchung das Recht bei Ihrer Hausbank einen Widerspruch gegen die Lastbuchung zu machen. Er ist kostenlos für Sie und kostet generell dem Abbucher EUR 3,--. Wohlgemerkt "innerhalb von 6 Wochen" reklamieren !!!!!


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Deutschlandkarte für Homepage

    Aldi-Prepaid-Karte

    Was beduetet "SIM-Karten Registrierung fehlgeschlagen" beim Mobiltelefon?



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    SDHC Karte mi SD Karte kompatibel?????

    Bekommt man Geld bei gestohlener EC-Karte zurück?

    M3DSreal karte nicht mehr spielbar, warum??

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.