gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Muss ich den Handwerker reinlassen, obwohl ich in einer Woche ausziehe?

gefragt von pueppi987pueppi987 am 04.03.2009 um 9:19 Uhr

Hallo zusammen! Ich habe immernoch Probleme mit meiner Vermieterin, daher stelle ich nochmal eine konkrete Frage: Ich ziehe am 08.03. um; mein Mietvertrag endet fristgemäß am 31.03., allerdings wurde mit ihr vereinbart, dass sie ab dem 15.03. schon die Wohnung haben darf. Soweit so gut.

Nun habe ich einen Parkettschaden, den ich nicht selbst verursacht habe (undichte Heizung). Der Bodenleger war schon da, hat das Parkett an der Stelle ersetzt. Es müssen nun lediglich noch Schönheitsarbeiten (also das Parkett schleifen und versiegeln) vorgenommen werden.

Meine Frage: Muss ich den Bodenleger rein lassen und mir dadurch den Freiraum für das Packen und Renovieren nehmen lassen, wenn ich in einer Woche sowieso draußen bin?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

handwerker (413)
auszug (288)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


ruthchen
beantwortet von ruthchen am 4. März 2009 09:21
9x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

es ist kompletter Schwachsinn, in einer nicht-leerstehenden Wohnung das Parkett schleifen und versiegeln zu wollen...
was will der in der Wohnung? er kann eh nicht arbeiten.

Kommentar von 1faa31fdcf022660a1b801730a010c22smallpueppi987 am 4. März 2009 09:23

DH steht das irgendwo in einem Gesetz? Meine Vermieterin stellt dich quer -.-

Kommentar von E20ef19dd6a93c86a4172eed9df022b7smallruthchen am 4. März 2009 09:25

ich glaube nicht, daß es ein Gesetz gibt, aber jeder Parkettleger wird Dir das sicherlich unterschreiben...

Kommentar von Ed1c325e42cd9f51de5fc77f2fa97c19smallwolfgang1956 am 4. März 2009 09:38

Das geht schon.

Bei uns in der Firma wurden auch einmal im Jahr die Fußböden imprägniert und poliert. Da werden an dem Wochenende nur die Rollstühle und Stühle weggepackt. Alle Tische und Schreibtische usw. bleiben stehen.

Kommentar von E20ef19dd6a93c86a4172eed9df022b7smallruthchen am 4. März 2009 10:58

jaaa, imprägnieren und polieren ist aber nicht schleifen und versiegeln. Dazu gehören drei sehr emissionintensive :-) Arbeitgänge, kein Vergleich, ehrlich!


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 4. März 2009 09:26
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mach' Dir das Leben doch nicht schwerer wie es sein muß!

Laß' den armen Kerl doch seine Arbeit machen. Das ist doch egal, auch wenn Du mit der Vermieterin Probleme hast. So manche Dinge solltest Du lockerer sehen, das macht es Dir auf die Dauer leichter. Bleibe positiv, auch wenn es schwer fällt.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 4. März 2009 09:39
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Vereinbarung ist doch klar! Mietverhältnis endet am 31.3.2009. Der Vermieterin wurde das Recht eingeräumt, bereits ab dem 15.03.2009 die Wohnung u.a. dann auch zur Durchführung von Arbeiten nutzen zu dürfen. Dann können auch während dieser Zeit die Parkettarbeiten ohne Störung des z.Z. bestehenden Mietverhältnisses ausgeführt werden. Eine Verzögerung der Anschlußvermietung und daraus evtl. entstehende Schadenersatzansprüche haben Sie mit Ihrer großzügigen Geste von vorne herein ausgeschlossen. An Ihrer Stelle würde ich dem Parkettleger ab dem 15.03.2009 die Terminvereinbarung mit der Vermieterin empfehlen.

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 4. März 2009 09:42

Genau!


maiki01
beantwortet von maiki01 am 4. März 2009 09:22
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

hat sich der Handwerker bei Dir angemeldet, bzw. wurde Dir ein Temin genannt, wann er kommt? Einen Handwerker ohne Termin brauchst Du nur im Notfall reinzulassen.

Kommentar von Ed1c325e42cd9f51de5fc77f2fa97c19smallwolfgang1956 am 4. März 2009 09:27

Oder so!

Moin moin!

DH

Kommentar von Ca3f644d051031ce96492f4107cd47ccsmallmaiki01 am 4. März 2009 09:30

moin wolfgang


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 4. März 2009 09:38
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Frage hattest Du doch gestern schon gestellt. Nein, musst Du nicht.


Stoecker
beantwortet von Stoecker am 4. März 2009 11:26
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Guten Morgen,

grundsätzlich bestimmt der Besitzer der Wohnung, wen Er reinlässt. Der Besitzer hat das Hausrecht! Du bist besitzer der Wohnung und Dein Vermieter ist Eigentümer. Du sagst aber, das Du vereinbart hast, das Er rein kann, mit dem Vermieter vermutlich. Tatsache ist aber, wenn Dein Vermieter einen Handwerker in Deiner Wohnung braucht oder benötigt, muss Er das bei Dir angemessen anmelden und bei Dir den Termin zu bekommen. Wenn es kein Notfall ist, muss Er mindestens 24 Stunden vor dem Besuch den Handwerker anmelden. Tut Er es nicht, kann ich die Türe zulassen, Du hast das Hausrecht! Könnten die Schäden mit einem Besuch des Handwerkers beseitigt werden, muss Er das auch tun. Der Vermieter oder Handwerker kann nicht von Dir verlangen, das Du wegen Kleinigkeiten jedesmal Deine Freizeit opferst und Zuhause wartest. Das wäre dann Schikane und die ist in Deutschland auch verboten.

LG Gerhard


Engelchen46
beantwortet von Engelchen46 am 4. März 2009 09:22
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Solltest du machen...ansonsten, kann es dir passieren, dass, wenn du die Handwerker erst nach deinem Auszug reinlässt, dir die "mehr" Tage an Miete angerechnet werden.

Kommentar von Ca3f644d051031ce96492f4107cd47ccsmallmaiki01 am 4. März 2009 09:25

wieso das denn? Ein Mieter muß doch nicht für die Zeit nachbezahlen, wenn Handwerker in der Wohnung arbeiten. Die Arbeit hat doch nicht der Mieter verursacht

Kommentar von Df4635c9c7e3bbcceda4b471af2ad9cbsmallEngelchen46 am 4. März 2009 09:30

Ich habe auch mal etwas renovieren lassen müssen, nach Auszug...dies ging bis 2 Wochen nach Mietprojektende..und ich durfte Miete nachzahlen für 2 Wochen. DAS wird mir nie wieder passieren.

Kommentar von migrowe am 4. März 2009 09:26

wer lesen könnte, wäre deutlich im Vorteil gewesen... (Tipp: Achte mal auf das Ende des Mietvertrages!)

Kommentar von Ca3f644d051031ce96492f4107cd47ccsmallmaiki01 am 4. März 2009 09:33

es steht aber nichts dort, bis wann die Miete gezahlt wurde. Bis zum 15. oder 31.

Kommentar von 1faa31fdcf022660a1b801730a010c22smallpueppi987 am 4. März 2009 09:37

die wurde noch gar nicht gezahlt - ist auch noch in Klärung :-) Die Vermieterin will aber bis zum 15.3. die Miete

Kommentar von 56b03c7490b755d980b58db2777b9a3csmallSchnuffduff am 4. März 2009 09:42

Wenn ich am 8.ausziehe und gebe dann die Schlüssel ab...dann bekommen die auch nur bis zum 8. Geld.

Kommentar von 1faa31fdcf022660a1b801730a010c22smallpueppi987 am 4. März 2009 09:44

DAS habe ich auch schon versucht, aber meine Vermieterin beruft sich auf ein Gesetz (welches auch immer, konnte sie nicht sagen) und will partout nicht, dass ich nur bis 8. sondern bis 15.3. zahle

Kommentar von Df4635c9c7e3bbcceda4b471af2ad9cbsmallEngelchen46 am 4. März 2009 09:49

Da hat sie recht pueppi. Du hast aber, wenn Zeit vorhanden ist, die Möglichkeit, zum Mieterschutzbund zu gehen und dich über deine Rechte zu informieren.

Kommentar von Df4635c9c7e3bbcceda4b471af2ad9cbsmallEngelchen46 am 4. März 2009 09:47

Dich möchte ich nicht als Mieterin haben Schnuffduff. Miete muß solange gezahlt werden, wie der Mietvertrag (unter Einfluss einer Kündigung) ergibt, oder neu schriftlich vereinbart wurde.

Kommentar von 56b03c7490b755d980b58db2777b9a3csmallSchnuffduff am 4. März 2009 09:54

LOL und ich möchte dich nicht als Vermieter haben.Glauben die Vermieter sie könnten sich alles erlauben? Wenn ausgemacht ist...dass sie schon am 15 rein kann...soll sie gefälligst die Handwerker ab dem 15. bestellen.Was soll denn das?Will sie ihre Macht als Vermieter demonstrieren? Okay zahl bis zum 15. dann hast du aber auch das Recht und brauchst dann erst die Schlüssel übergeben.

Kommentar von Df4635c9c7e3bbcceda4b471af2ad9cbsmallEngelchen46 am 4. März 2009 11:05

grins Ich sage ja nicht, dass mir etwaige Machenschaften der Vermieter gefallen, nur man kann sich gegen solche eben nur wehren, indem man alles versucht richtig zu machen und dazu gehört nicht, das ab dem 9.3. keine Miete mehr gezahlt wird, wenn eine ausserordentliche Vereinbarung zum 15.3. getroffen wurde. Ich will mit meinen Worten nur erreichen, dass pueppi aufpasst, sich nicht übers Ohr hauen lässt und dennoch nichts Unüberlegtes tut, was sie nachher mehr Geld kosten könnte, als notwändig wäre.


Schnuffduff
beantwortet von Schnuffduff am 4. März 2009 09:24
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mein alter Vermieter wollte ca 4 Wochen bevor ich ausgezogen bin neue Fenster einbauen lassen...sich doch endlich mal um den Schimmel im Schlafzimmer kümmern und so weiter. Ich habe ihm gesagt er kann wieder kommen wenn ich draußen bin. Wenn du ausgemacht hast...dass sie schon am 15 in die Wohnung kann...mach vorher ein schriftliches Übergabeprotokoll!Stell die mal vor die sind da drin und machen was kaputt und wollen es dir dann in die Schuhe schieben.

Kommentar von 1faa31fdcf022660a1b801730a010c22smallpueppi987 am 4. März 2009 09:25

und wie ging die Sache aus?

Kommentar von 56b03c7490b755d980b58db2777b9a3csmallSchnuffduff am 4. März 2009 09:27

Sie haben ein dummes Gesicht gezogen und sind gegangen.Nichts haben sie gemacht in der Zeit wo ich noch drin war.

Kommentar von 56b03c7490b755d980b58db2777b9a3csmallSchnuffduff am 4. März 2009 09:30

Also ich würde sie nicht reinlassen...was hat damit zu tun ob man sich das Leben schwerer macht als es ist?So ein Quatsch.


anonym
beantwortet von migrowe am 4. März 2009 09:27
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Terminiere mit dem Handwerker doch einfach den 09.03. und alles wird gut!


Mismid
beantwortet von Mismid am 4. März 2009 09:27
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja


anonym
beantwortet von anjanni am 4. März 2009 09:32
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich würde als Vermieter überhaupt nicht auf die Idee kommen, das Parkett in einer vollstehenden Wohnung schleifen zu lassen.

Laß den Handwerker rein (dann kann Dir niemand was vorwerfen), zeig ihm Dein Umzugschaos, und besprich mit ihm, wann Du raus bist. Der will die ganze Fläche schleifen und nicht um Deine Kartons herum.


Schnuffduff
beantwortet von Schnuffduff am 4. März 2009 09:36
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Was sollen denn die Ratschläge die Handwerker rein zu lassen.Der Vermieter soll sie bestellen wenn die Wohnung leer steht. Ist bestimmt nicht schick zwischen Kartons und Chaos auch noch die Handwerker rum laufen zu haben.Nein wirklich nicht.

Kommentar von 1faa31fdcf022660a1b801730a010c22smallpueppi987 am 4. März 2009 09:39

und da ist das Problem: der Nachmieter will rein und meine Vermieterin zwingt mich nun, den Bodenleger reinzulassen, solange ich drin wohne. Man ganz davon zu schweigen, dass der mein Wasser und meinen Strom benutzt und den Dreck den er macht nicht beseitigt. Beispiel: Dreht die Heizung auf 5 und macht das Fenster obendrüber auf ohne Worte

Kommentar von 56b03c7490b755d980b58db2777b9a3csmallSchnuffduff am 4. März 2009 09:58

Setz dich durch und sage den Handwerkern sie möchten sich mit Vermieterin einen neuen Termin ausmachen.Die Handwerker können ja nichts dafür. Das geht wirklich zu weit...in dem Gewusel auch noch Handwerker!Und du mußt die Heizung und den Strom für die bezahlen.Vergiß nicht bei Schlüsselübergabe ein Übergabeprotokoll zu machen...nimm dir Zeugen mit und lass es von der Vermieterin unterschreiben!!


Engelchen46
beantwortet von Engelchen46 am 4. März 2009 09:39
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ihr redet die ganze Zeit darüber, dass der Handwerker in eine vollgestellten Wohnung nicht arbeiten kann...wie hat er es dann aber geschafft, dass Parkett in die vollgestellte Wohnung zu legen?????

Besteht die Wohnung denn nur aus diesem einen Zimmer? Kann man nicht ein Zimmer vollstellen und in dem anderen arbeiten lassen?

Ich meine nochmal..wenn du ausziehst und dann kommt der Handwerker erst rein..kann es dir passieren, da du es nicht kontrollieren kannst (bist ja nicht mehr da) das er Termine hinausschiebt. Und dann sitzt du nachher auf den Mehrkosten - sprich Miete die über den 31.3. (15.03.) hinausgeht (alles ist möglich, natürlich wäre es wünschenswert, wenn dir sowas nicht passiert)

Kommentar von 58d6e65901d16a1c1518d0a1ad09d0f6smallstef1601 am 4. März 2009 09:41

wieso? sie ist ja nicht für den schaden verantwortlich!

Kommentar von Df4635c9c7e3bbcceda4b471af2ad9cbsmallEngelchen46 am 4. März 2009 09:44

Das habe ich auch nicht behauptet, nur kenne ich zur Genüge, wie manche Vermieter/innen und Vermietgesellschaften agieren. Sie ist zwar nicht Schuld am Schaden, aber die Vermieterin könnte ihr eine Teilschuld zuschanzen, wenn sie den Handwerker nicht in der Zeit seine Arbeit machen lässt und die Wohnung dadurch nicht zum XXX neu vermietet werden kann.

Kommentar von 1faa31fdcf022660a1b801730a010c22smallpueppi987 am 4. März 2009 09:42

Es handelt sich um eine 1-Zimmer-Wohnung (29m²). Es wurde nur das Parkett um die Heizung ersetzt. Es musste nur ein Schrank vershcoben werden (der jetzt direkt neben meinem Bett steht).


stef1601
beantwortet von stef1601 am 4. März 2009 09:40
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Da du nicht für die Macken im Parkett verantwortlich bist, brauchst du den Handwerker erst nach deinem Auszug reinlassen. Das ist ja nicht dein Problem. Einen Parket zu schleifen wärend du dort wohnst wäre ja eh nicht ok, wer macht dann den Dreck an deinen Möbeln etc. weg? Lass ihn nciht rein, sage ihm das du am 15.3. weg bist und dann können die machen was sie wollen. Sind ja nicht mal mehr 2 Wochen. und ohne Termin schon garnicht!


pueppi987
beantwortet von pueppi987 am 4. März 2009 09:53
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ich glaube, ich hake die Sache jetzt ab und zahle wie gehabt bis 15.3. die Miete, mache am 9.3. die Wohnungsübergabe und der Bodenleger soll zusehen, dass er ab dem 9.3. seine Arbeit macht. Ich werde mir noch alle Zählerstände aufschreiben und Fotos machen, falls Folgeschäden durch den Handwerker auftreten. Ich hoffe nur, dass die mir keinen Strick draus dreht, wenn der Schäden verursacht..


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.