Hallo Zusammen,
angenommen ich bekomme für 9 Monate den Gründungszuschuß bewilligt und meine Firma schreibt von Anfang an schwarze Zahlen, muß ich dann das Geld zurück zahlen ? Danke für eure Antworten
Haloween

nein, in diesem Punkt unterscheidet sich der Gründungszuschuss von der bisherigen Förderung, der Ich-AG, dieser oder nur bis zu einem Gewinn von Firmen 20.000 € bewilligt.
Der Gründungszuschuss allerdings ist diesbezüglich nicht begrenzt, wenn du also so viel gewinnen Verzeichnis und realisiert, kann man nicht nur beglückwünschen und du bekommst zur Belohnung den Gründungszuschuss auch geschenkt.
Also, um die Frage zu beantworten: der Gründungszuschuss ist nicht zurückzuzahlen, sofern du als Existenzgründer die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Also kein Subvention betrug oder ähnliche Tricks erreichen. Bekommt dies das Arbeitsamt mit, kannst du dich natürlich auf einer Rückzahlung einstellen, sowie eine saftige Strafe. in unserem Lexikon findest du zum Thema Gründungszuschuss eine Definitionen sowie die Beschreibung der beiden Phasen zum Gründungszuschuss:
http://www.gruenderlexikon.de/gruendungszuschuss-984.html
Danke für die vielen Antworten !
war ja nur ne Frage. Ich weiß ja nicht ob ich wirklich positive Zahlen schreibe. Mir ging es eigentlich nur darum, das das Amt nicht auf einmal herkommt und die Zuschüße verrechnet, falls die Zahlen positiv ausfallen. Nochmals Danke an alle
Haloween
definitiv nein. Der Gründerzuschuss ist ein: Zuschuss! Kein Dahrlehen. Und ich schliesse mich den Glückwünschen von Kristall08 an;)
Stimmt, der Gründerzuschuss ist meines Wissens an keine Bedingung geknüpft.

Erst Mal herzlichen Glückwunsch, dass Deine Firma so gut läuft.
Dass Du deswegen das Geld zurüchzahlen musst, kann ich mir nicht vorstellen.