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Muss ich den Friseur bezahlen, obwohl er total an meinem Frisurwunsch "vorbeigeschnitten" hat?

gefragt von sahara55 am 05.02.2008 um 20:07 Uhr

Gibt es die Möglichkeit die Zahlung zu verweigern, wenn der Friseur völlig entgegen dem geäußerten Wunsch schneidet?


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Knowledge
beantwortet von Knowledge am 5. Februar 2008 20:35
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Theoretisch ja, wenn du nachweisen kannst (z. B. durch Zeugen), dass deine Anforderungen an deine Frisur anders waren. Aber ob deine Fisur-Definition eindeutig war, ist nicht ganz einfach (die Frisur ist ja kein technisches Gerät, dessen Funktions-Umfang eindeutig zu definieren ist). Ich verweise auf die Norm-Definition von "Qualität": "Qualität" ist das, was der Kunde erwartet (Spezifikation) oder nach dem Stand der Technik erwarten darf (auch unausgesprochen). Nach dem "Stand der Technik" entscheiden Richter (z. B. bei ärztlichen Kunstfehlern).


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 5. Februar 2008 20:09
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da würde ich immer behaupten, es sei an meiner vorstellung "vorbeigeschnitten" worden.

wunderbar, so kann man natürlich auch sparen :o))


Wolpertinger
beantwortet von Wolpertinger am 5. Februar 2008 20:11
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Würde mit dem Friseur reden. Aber denke auch das,dass schwierig ist. Schon alleine weil man so schwer beschreiben kann was für eine Frisur man haben will. Geht mir jedenfalls so.

Kommentar von B7d6abe5fe68484f92d05ef92d30f748smallWolpertinger am 5. Februar 2008 20:31

würde mal hier her gehen. war bisher immer zufrieden:http://www.unisex-friseure.de und der Preis ist auch ok.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 5. Februar 2008 20:17
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Die Beweislage ist extrem schwierig. Du wirst kaum vor der Behandlung schriftlich mit beiderseitiger Unterschrift fixieren, wie die Frisur gestaltet sein soll. Da plagst Du Dich hinterher gewaltig mit dem Argument der Falschbehandlung.

Ich habe selbst einmal eine Gerichtsverhandlung erlebt, in der die Kundin einigermaßen entgeistert Schmerzensgeld für eine nicht ihren Vorstellungen entsprechende Frisur forderte. Die Frisur war natürlich längst rausgewachsen und die gemachten Bilder waren beschränkt aussagekräftig. Das härteste aber war die Richterin, damals geschätzte Ende 30 Jahre alt und einigermassen stylish, die gleich zu Beginn der Verhandlung (den Fall kannte sie ja schon aus der Akte) die Frau fragte, "Ja was wollen Sie denn. Ich bin auch immer erst mal unzufrieden, wenn ich vom Friseur komme. Das ist normal, dafür kann man doch kein Schmerzensgeld verlangen." Ich muss heute noch lachen, auch wenn Dir das heute kein Trost sein dürfte. Ich will damit nur sage, dass Du die Sache schnell zu vergessen versuchen solltest.


anonym
beantwortet von dominik1 am 5. Februar 2008 20:12
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Kann sein, muss aber nicht. Ich hatte dieses Problem auch schon, hatte aber glück, den der Chef hat mir das Geld nicht nur geschenkt, sonder auch 3 mal Haare schneiden geschenk. Aber das muss er nicht, kann auch sein das du pech hast


anonym
beantwortet von edgarine am 5. Februar 2008 20:15
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Nein, wenn er aber dich als Kundin nicht verlieren will, wird er es dir schenken!


ghostwriter
beantwortet von ghostwriter am 5. Februar 2008 20:41
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Mein Friseur wirbt damit, dass kostenlos nachgebessert wird, wenn das Ergebnis nicht so ist, wie man es sich vorgestellt hat. Kenne diese Kulanz auch von anderen Friseuren.Ich würde auf jeden Fall nochmal hingehen u. reklamieren.


anonym
beantwortet von barbara am 6. Februar 2008 09:21
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verschnitten? oder verfärbt...das ist ein grosser unterschied..aber nur zu behaupten die haare sind jetzt zu kurz geht nicht..da würde es ja jeder zweite sagen..g


wernergross
beantwortet von wernergross am 6. Februar 2008 09:44
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Da gestern Faschingsdienstag war werte ich diese Frage als Witz. Also sei froh das es die Haare waren und nicht ein Ohr, Haare wachsen nämlich wieder nach.

Wenn kein Witz. Sich beschweren und einen finanziellen Ausgleich mit dem Figaro suchen.


anonym
beantwortet von nicki18 am 22. Februar 2008 10:53
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also mal ein guter tipp von mir meine schwester ist auch friseurin bei denen im laden ist es so das sie entweder es dann noch mal machen müssen wie der kunde es wünscht oder mit dem preis um 40% runter müssen


MelliJOKINGLY
beantwortet von MelliJOKINGLY am 6. Mai 2008 14:45
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du musst zaheln


anonym
beantwortet von camiroy am 6. Mai 2008 14:51
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Ja, aber normalerweise kannst du vereinbaren! wenn es augenfaellig ist, wirdst du rueckverguetet. aber sonst ist eine geschichte von geschmack... so haengt das von dem friseur und eure beziehung ab.


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