Ich möchte mein altes Auto verkaufen, da es seid zwei Monaten noch rum steht. Ich würde evtl 250 bis 300 Euro dafür bekommen. Muss ich diese Summe bei der ARGE angeben, oder kann ich es frei verwenden? Ich wollte mir dafür ein Fahrrad für den Weg zur arbeit kaufen, da diese Spritpreise nicht mehr zu tragen sind.
Wenn die ARGE von dem Fahrzeug Kenntnis hat, dann ist es nur eine Vermögensumwandlung, laß Dir auch von Deinem SB nichts anderes erzählen.
Nein warum sollte ein Verkausfserlös der ARGE Meldepflicht unterliegen. Schließlich beziehst Du doch keine Arbeitslosenhilfe sondern gehst arbeiten.
bitmap am 13. Mai 2008 16:32 Es gibt auch Menschen, die trotz Arbeit (ergänzend oder anteilig) alg II beziehen.
1hoss43 am 13. Mai 2008 16:34 @bitmap
DH
Davon steht nichts in der Frage. Somit muß davon ausgegangen werden das keine Leistung von der ARGE empfangen werden.
1hoss43 am 13. Mai 2008 16:42 Und warum denkst Du, daß er extra die ArGe und nicht seine Schwiegermutter erwähnt? ;-)
Warum hat er ein Auto wenn sein Geld sowieso nicht zum Leben reicht? Woher soll ich wissen warum er nach der ARGE fragt? Ich gehe davon aus was er schreibt. Muß ich ein Autoverkauf dem Amt für Staatsicherheit melden?
1hoss43 am 13. Mai 2008 16:54 Weil er das Auto vielleicht schon hatte, bevor er arbeitslos wurde?
Weil er vielleicht das Auto brauchte um zu seinem Hungerlohnjob zu kommen?
Ja, wenn Du Deinen Schützenpanzer verkaufst. ;-)
Er schreibt aber das er sich ein Fahrrad kaufen möchte um zur Arbeit zu kommen. Von daher liegt ein Erwerbstätiger vor.
bitmap am 13. Mai 2008 16:55 Vielleicht hat er das Auto geschenkt bekommen und vielleicht haben sich sonst irgendwelche Lebensumstände bei ihm verändert oder es fallen mit der Zeit mehr Reparaturen an ... o.o.o.
Und was hat das Ganze jetzt mit der Staatssicherheit zu tun?
Gar nichts! Was hat Autoverkauf mit ARGE zu tun? Auch erstmal nichts!
Einige haben es richtig erkannt! Ich erwähne die ARGE, weil ich zu meinem Lohn noch 68 € ALG II bekommen. Das Auto hat man mir gelassen, da es eh nur einen geringen Wert hat und ich die 4km zur Arbeit damit fahren kann, da hier in der Gegend keine öffentlichen Verkehrsmittel fahren. Da mich aber schon alleine die Benzinkosten auffressen habe ich es abgemeldet und das bei der ARGE angegeben, da die KFZ Haftpflicht in den Bedarf mit eingerechnet war. Ein Dank an allen die mir eine Antwort gegeben haben.

Nein, da mit dem Verkauf lediglich eine Vermögensumwandlung vorliegt, ist es nicht als meldepflichtiges Einkommen zu werten und somit braucht es der ArGe nicht gemeldet werden.
Wenn Du von der Arge Leistungen bekommst melde mußt du den Erlös melden, auch wenn du evtl arbeitest. Das Geld von dem Verkauf wird dir angerechnet, auch wenn du dir ein Rad dafür holst. Bei einem Sachbearbeiter mit etwas Willen hast du vielleicht noch Chancen das nicht alles angerechnet wird.
Selten so einen Blödsinn gehört/gelesen. Man muss nicht zu allen Fragen versuchen einen Kommentar abzugeben, vor allem wenn man nicht die richtige Antwort hat.
1hoss43 am 13. Mai 2008 16:36 Warum sollte es angerechnet werden? Es wird lediglich geschützes Vermögen umgewandelt!
Ein Auto ist Vermögen lt. ARGE . Wenn ein Empfänger ein Auto besitz kann auch zum Verkauf gezwungen werden um sich erstmal selber zu finanzieren. Blöd aber wahr.
Manchmal ist es der ARGE auch egal ob man das Auto evtl für den Weg zur Arbeit benötigt.
1hoss43 am 13. Mai 2008 16:50 (3) Als Vermögen sind nicht zu berücksichtigen
Auto ist Vermögen, korrekt. Niemand kann gezwungen werden, genausowenig, wie niemand gezwungen werden kann Leistungen zu beantragen. Übersteigt das Fahrzeug allerdings einen bestimmten Wert und Nutzungsgrad, kann man gezwungen werden, weil man ja auch vom Staat was will.
Bester Fall vor 2 Jahren, einer meiner letzten Kunden. Selbständiger, Antrag auf ALG II wegen Zahlungsausfällen, fährt mit voll bezahltem CLK vor, Wert 30.000,-. Der kann gezwungen werden, aber er muss ja keine Leistung beantragen.
Davon unabhängig steht natürlich immer im Raum, was man sich als ALG II Empfänger alles gefallen läßt, weil man scheinbar am kürzeren Hebel sitzt.
1hoss43 am 13. Mai 2008 17:00 Richtig! Aber leider wissen die wenigsten Antragsteller/Hilfeempfänger über ihre Rechte bescheid und die SB's in den ArGen klären sie auch nicht auf, obwohl sie dazu gesetzlich verpflichtet wären!
Die SB's sind mit Sicherheit nicht gesetzlich verpflichtet von sich aus Auskünfte zu geben, wenn jemand fragen würde, sieht die Sache natürlich anders aus. Die meisten informieren sich bei Tacheles oder beim Elo Forum und werden dort aufgefordert frech und bestimmend aufzutreten, das geht halt dann meistens nach hinten los.
Wenn Du dein bisheriges Hab und Gut verkaufst, ist das, und da haben fast alle schon ein Stichwort gegeben, eine Vermögensumwandlung. Das Auto, was Du bisher hattest, zählt, ebenso wie Deine Jeans, Deine Kaffeemaschine usw., nicht zu Vermögen und wird somit nicht angerechnet. Da Du nur wenig Erlös erwartest, bist Du auch nicht in der Gefahr, nach Verkauf über dem anrechnungsfreien Geldvermögen von 150,- Euro pro Lebensjahr zu liegen. Lass Dir das Geld einfach bar auszahlen, kaufe Dir ein Rad und erwähne gar nichts davon. Geht die Arge nix an!
Es gibt im Bundestag ein Bürgerforum, die sich speziell auf ARGE spezialisiert haben. Mir wurde damals ein ganz tolles Info Blatt zugemailt. Damit bin ich dann zum Amt und habe in vielen Dingen Recht bekommen.

Wenn Du Leistungen beziehst, mußt Du das angeben.
1hoss43 am 13. Mai 2008 16:33 Nein, es liegt hier lediglich eine Vermögensumwandlung vor und diese ist nicht meldepflichtig!
Angeben schon, aber es gibt keine Konsequenzen.