Hallo! Die Kindesmutter hatte bis vor wenigen Monaten eine sichere und gute Festanstellung. Sicheres Gehalt, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, finanzieller Ausgleich bei Krankheit der Mutter UND des Kindes. Die Arbeitszeit entsprach exakt der Kitazeiten. Aus irgendwelchen Gründen wurde die Anstellung aufgegeben. Sie arbeitet nun in der Gastronomie. Schwankende Arbeitszeiten, Nachtarbeit & Wochenendarbeit. Seit ca. 2 Jahren führe ich diverse Maßnahmen für eine Existenzgründung durch. U.a. mit dem Ziel der finanziellen Sicherheit und somit auch der regelmäßigen Unterhaltszahlung nachkommen zu können. Ergo: Dauerhafte Sicherheit für alle Beteiligte. Die bisherige Umgangsregelung möchte (muss) ich nun ändern um eine weitere Maßnahme realisieren zu können. Die Kindesmutter würde unter der Bedingung das ich "ihre" Babysitter mitfinanziere einer Änderung zustimmen. Meine Frage - muss ich dem zustimmen? Muss ich ihre eigene und freiwillige (berufliche) Entscheidung mittragen und somit finanzieren? In der vorherigen Anstellung hätte sie keine Babysitter benötigt. Weiterhin lebe ich aktuell von 359,- € und kann mir somit keine weiteren finanziellen "Eskapaden" erlauben. Wie ist da die Rechtslage? Hat wer vielleicht ähnliche Erfahrungswerte? Vielen Dank im Voraus!

wie es ausschaut braucht die frau einen babysitter. und schließlich geht es um dein kind! sei froh dass sie arbeitet...

Im Hinblick auf die geschilderte Einkommenssituation erledigt sich Ihre Frage von selber! Die Dame könnte allenfalls für Ihren Unterhalt herangezogen werden! Wenn sie berufsbedingt das Kind vernachlässigt, würde ich das Jugenamt einschalten.
hallo romero... eigentlich ist es schon frech von der kindesmutter wenn sie sagt, sie stimmt der änderung (erst) zu wenn du den sitter bezahlst... wie du geschrieben hast, kannst du von deinen 359€ ja wohl schlecht großartig was abdrücken! wurde die umgangsregelung unter euch ausgemacht, vom jugendamt oder vom gericht? wie sieht denn die momentane umgangsregelung aus? wenn ihr bereits mit dem jugendamt zusammen arbeiten solltet, dann mache dort einen termin für dich und die kindesmutter aus damit ihr dort eine mediation eingehen könnt! wenn sie sich einen job sucht wo die arbeitszeiten so verlaufen, dass sie sich nicht vernünftig ums kind kümmern kann ist das zunächst einmal ihr problem! man müsste sich vorher überlegen ob dir betreung fürs kind gewährleistet ist!
is eigentlich ganz simpel:
umgang hat mit unterhalt nix zu tun. die frage ist - wie siehst du das kind bis dato u. wie stellst du dir das weiter vor. normal wäre alle zwei wochen von freitag bis sonntag u. vielleicht noch ein extra tag unter der woche.
wenn der babysitter zur betreuung benötigt wird, damit mutti arbeiten gehen kann, dann kann vati natürlich zu den kosten herangezogen werden. dazu gibt es ein bg-urteil seit diesem jahr wo festgelegt wurde das betreuungskosten nicht im unterhalt enthalten sind.
ob du dich selbständig machen willst oder nicht ist dein privatvergnügen u. interessiert keinen menschen. das du zahlst interessiert.
Falsch!Meine Selbständigkeit ist kein "Privatvergnügen".Es geht hierbei um meine Existenz ohne Alternative.Die Kindesmutter hat (freiwillig)eine Festanstellung aufgegeben.Ob sie nun in der Gastronomie (zum Privatvergnügen?!) arbeitet und somit Babysitter benötigt interessiert keinen Menschen!Das Kind in das eigene Leben integrieren.Wo lebt das Kind?! Wer hat das alleinige Sorgerecht?!Die Lebensumstände dem Kind anpassen... .Aussagen von:Anwalt,Jugendamt&Gericht.Man (Frau) lernt nie aus.Bist du Frau und/oder Mutter?!Oder bist du zufällig mit der Kindemutter befreundet?! :) Herzlichen Dank für deine Meinung und beste Grüße.
Sehr kompetent...! ;) Vielen Dank.