Unsere Heizung in der Küche ist defekt, es stört uns aber nicht und wir ziehen in ein paar Wochen um. Muss ich den Vermieter trotzdem schon jetzt über die defekte Heizung informieren oder reicht es aus bei Abnahme der Wohnung vor unserem Auszug?
Ja, der Mieter ist verpflichtet -Obhuts- und Fürsorgepflicht- Mängel unverzüglich anzuzeigen, damit der Vermieter die Möglichkeit erhält, die Mängel auszubessern. Also würde ich schon jetzt direkt vor dem Auszug den Mangel schriftlich anzeigen!

Ich denke schon das es wichtig ist,das der Vermieter darauf hingewiesen wird!
krauthexe am 18. Mai 2007 22:47 Sogar sofort!
Ich würde es auf jeden Fall tun, so kann der Vermieter vor der Neuvermietung schon die Heizung reparieren lassen.
Jeder Mangel in einer angemieteten Wohnung muss oder sollte sofort dem Vermieter gemeldet werden.
Mal sollte diesen defekt den Vermieter melden und bei der Wohnungsabnahme nochmals darauf hinweisen,sofern der schaden nicht behoben wurde. Es ist angebracht Fotos von dem schaden zumachen.

Wird ein entstandener Defekt nicht rechtzeitig mitgeteilt und der Schaden vergrössert sich, kann das richtig Probleme geben.