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Muss ich dem Vermieter eine defekte Heizung melden?

gefragt von klaus123 am 18.05.2007 um 9:46 Uhr

Unsere Heizung in der Küche ist defekt, es stört uns aber nicht und wir ziehen in ein paar Wochen um. Muss ich den Vermieter trotzdem schon jetzt über die defekte Heizung informieren oder reicht es aus bei Abnahme der Wohnung vor unserem Auszug?


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anonym
beantwortet von susanne4321 am 18. Mai 2007 09:50
9x
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Ja, der Mieter ist verpflichtet -Obhuts- und Fürsorgepflicht- Mängel unverzüglich anzuzeigen, damit der Vermieter die Möglichkeit erhält, die Mängel auszubessern. Also würde ich schon jetzt direkt vor dem Auszug den Mangel schriftlich anzeigen!


miccy
beantwortet von miccy am 18. Mai 2007 09:47
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Ich denke schon das es wichtig ist,das der Vermieter darauf hingewiesen wird!

Kommentar von 6d7dedd6cb0cf31d8895af96b8052ffcsmallkrauthexe am 18. Mai 2007 22:47

Sogar sofort!


elkera
beantwortet von elkera am 18. Mai 2007 10:00
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Ich würde es auf jeden Fall tun, so kann der Vermieter vor der Neuvermietung schon die Heizung reparieren lassen.


HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 18. Mai 2007 10:34
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Jeder Mangel in einer angemieteten Wohnung muss oder sollte sofort dem Vermieter gemeldet werden.


anonym
beantwortet von Asbach01 am 14. November 2007 05:01
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Mal sollte diesen defekt den Vermieter melden und bei der Wohnungsabnahme nochmals darauf hinweisen,sofern der schaden nicht behoben wurde. Es ist angebracht Fotos von dem schaden zumachen.



ck1957
beantwortet von ck1957 am 18. Mai 2007 13:52
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Wird ein entstandener Defekt nicht rechtzeitig mitgeteilt und der Schaden vergrössert sich, kann das richtig Probleme geben.


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