Hallo, ich bin Kleinunternehmer und jetzt wurde bei mir eine Umsatzsteuersonderprüfung vom Finanzamt veranlasst. Ich bin überwiegend bei Ebay tätig und nun möchte das Finanzamt zusaätzlich alle privaten Verkäufe, die ich über private Ebay-Konten durchgeführt habe, überprüfen. Dazu fordert es alle Kontoauszüge aus den Jahren 2005-2007 an. Da ich nur die Kontoauszüge über die geschäftlichen Einnahmen aufgehoben habe, ist meine Frage nun, ob das Finanzamt das Recht hat, diese privaten Kontoauszüge anzufordern. Es ist mir natürlich möglich, Zweitkopien bei den Banken anzufordern. Diese sind aber kostenpflichtig und würden mich mind. 200 Euro kosten. Bin ich verpflichtet diese Kosten zu tragen?
Du kannst Dich auch schätzen lassen aber das bereitstellen der Auszüge ist sicher billiger.
Die Kosten kannst Du dann wieder von der Steuer absetzen...
Natürlich will das Finanzamt alles sehen. Am besten richtest Du für die Zunkunft ein Geschäftskonto ein.
das finanzamt darf von dir alles verlangen um deine einnahmen nachzuweisen.
Ja, und wenn du zickst, können sie auch ohne deiner Hilfe darauf zugreifen.
Ja, bist Du!
Indy72 am 4. August 2008 14:05 Eine Runde DH an alle!

Unter Umständen läßt sich ein Finanzbeamter drauf ein, um Dir die Kosten zu ersparen und ihn die Wartezeit - Wenn Du andere Nachweise über Deine privaten Veräußerungen bringen kannst, was also sonst so über diese EBay-Konten abgewickelt wurde. Ist sicher das diese Nachweise ebenso lückenlos nachprüfbar sind, könnte ich mir ein Entgegenkommen des Finanzbeamten vorstellen.
Auch als Kleinunternehmer gelten für Dich die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Gut ist es, wenn alle geschäftlichen Umsätze über ein eigenes Geschäftskonto laufen. Dann wird sich das FA bei einer UST-Sonderprüfung auf diese Kontoauszüge konzentrieren. Wichtig ist auch, dass alle Belege geordnet vorliegen.
Ja, das musst Du. Und Du darfst schon mal Geld zurücklegen, wenn Du zeitgleich private und gewerbliche Ebay-Verkäufe getätigt hast - denn das FA wird sicher davon ausgehen, dass ein Großteil bis zu 100% dieser "privaten" Verkäufe gewerblicher Natur und somit einkommenssteuerpflichtig waren. Das dürfte - bei entsprechendem Volumen - auch dazu führen, dass Du rückwirkend zur UST veranschlagt wirst, weil Du die Voraussetzungen des §19 UStG nicht mehr erfüllt hast.