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Muss ich dem Finanzamt alle Kontoauszüge zur Verfügung stellen?

gefragt von sammy07 am 04.08.2008 um 14:00 Uhr

Hallo, ich bin Kleinunternehmer und jetzt wurde bei mir eine Umsatzsteuersonderprüfung vom Finanzamt veranlasst. Ich bin überwiegend bei Ebay tätig und nun möchte das Finanzamt zusaätzlich alle privaten Verkäufe, die ich über private Ebay-Konten durchgeführt habe, überprüfen. Dazu fordert es alle Kontoauszüge aus den Jahren 2005-2007 an. Da ich nur die Kontoauszüge über die geschäftlichen Einnahmen aufgehoben habe, ist meine Frage nun, ob das Finanzamt das Recht hat, diese privaten Kontoauszüge anzufordern. Es ist mir natürlich möglich, Zweitkopien bei den Banken anzufordern. Diese sind aber kostenpflichtig und würden mich mind. 200 Euro kosten. Bin ich verpflichtet diese Kosten zu tragen?

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Recht x 35.291 Finanzen x 23.751 steuern x 2.943 Finanzamt x 937 kleinunternehmer x 119 Kontoauszüge x 47 betriebspruefung x 6

anonym
beantwortet von Mietnormade am 4. August 2008 14:03
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Du kannst Dich auch schätzen lassen aber das bereitstellen der Auszüge ist sicher billiger.


anonym
beantwortet von Gravi am 4. August 2008 14:04
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Ja musst du...auch die aus Lichtenstein ;-)


anonym
beantwortet von anjanni am 4. August 2008 14:04
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Die Kosten kannst Du dann wieder von der Steuer absetzen...

Natürlich will das Finanzamt alles sehen. Am besten richtest Du für die Zunkunft ein Geschäftskonto ein.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 4. August 2008 14:02
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das finanzamt darf von dir alles verlangen um deine einnahmen nachzuweisen.


anonym
beantwortet von FrankoNero am 4. August 2008 14:02
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Ja, und wenn du zickst, können sie auch ohne deiner Hilfe darauf zugreifen.


anonym
beantwortet von Alinchen am 4. August 2008 14:01
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Ja, bist Du!

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 4. August 2008 14:05

Eine Runde DH an alle!


Gullup
beantwortet von Gullup am 1. September 2008 18:18
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Unter Umständen läßt sich ein Finanzbeamter drauf ein, um Dir die Kosten zu ersparen und ihn die Wartezeit - Wenn Du andere Nachweise über Deine privaten Veräußerungen bringen kannst, was also sonst so über diese EBay-Konten abgewickelt wurde. Ist sicher das diese Nachweise ebenso lückenlos nachprüfbar sind, könnte ich mir ein Entgegenkommen des Finanzbeamten vorstellen.


anonym
beantwortet von Seegeist am 5. August 2008 09:23
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Auch als Kleinunternehmer gelten für Dich die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Gut ist es, wenn alle geschäftlichen Umsätze über ein eigenes Geschäftskonto laufen. Dann wird sich das FA bei einer UST-Sonderprüfung auf diese Kontoauszüge konzentrieren. Wichtig ist auch, dass alle Belege geordnet vorliegen.


anonym
beantwortet von FordPrefect am 4. August 2008 14:39
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Ja, das musst Du. Und Du darfst schon mal Geld zurücklegen, wenn Du zeitgleich private und gewerbliche Ebay-Verkäufe getätigt hast - denn das FA wird sicher davon ausgehen, dass ein Großteil bis zu 100% dieser "privaten" Verkäufe gewerblicher Natur und somit einkommenssteuerpflichtig waren. Das dürfte - bei entsprechendem Volumen - auch dazu führen, dass Du rückwirkend zur UST veranschlagt wirst, weil Du die Voraussetzungen des §19 UStG nicht mehr erfüllt hast.


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