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Muß ich das Thermo selbst ersetzen?

gefragt von angie760angie760 am 02.11.2008 um 22:46 Uhr

Mein Sohn wollte im Wohnzimmer die Temperatur der Heizung runterdrehen.Plötzlich hatte er das Thermo in der Hand,da es abgebrochen ist.Nun können wir ja die Temperatur nicht mehr einstellen.Wer kommt für den Schaden auf?Der Vermieter oder ich?Die Heizung ist zwar an,aber wir können die Temperatur ja nicht mehr regeln.

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Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 2. November 2008 22:54
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Hilfreichste Antwort

Um das Problem schnell und einfach zu lösen, Hausmeister anrufen oder den geringen Betrag aufwenden und ersetzen. Ansonsten ist es ein Haftpflichtschaden, der unter bestimmten Voraussetzungen von der Versicherung übernommen wird. Wenn Dein Sohn unter 7 J. ist, dann musst Du die Aufsichtspflicht verletzt haben; denn nur so konntest Du den Schaden nicht verhindern. Fragt sich halt nur, ob sich der Aufwand lohnt (siehe Beitrag Pestopappa).

Kommentar von Simple_avatar4smallangie760 am 2. November 2008 22:59

7 ist mein Sohn schon lange nicht mehr.Er ist 19 1/2Jahre.


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Bluehead
beantwortet von Bluehead am 2. November 2008 22:52
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Wenn die Thermostate alt sind brechen die irgendwann ab, dann ist es ein Fall für den Vermieter. Wir hatten selbst den Fall vor kurzem, knack, und ab, normal dran gedreht. Vermieter bescheid gesagt, der hats sofort austauschen lassen. Ich würds einfach mal versuchen. Sag dem, das das bei normaler Bedienung einfach abgebrochen ist (Ermüdungsbruch).

Und schau, wie er reagiert. Und immer erst mal unwissend tun ;)

Kommentar von Simple_avatar4smallangie760 am 2. November 2008 22:54

Danke,ich werde es versuchen,denn so war es auch.


Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 2. November 2008 22:48
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Entspannung... Die Dinger kosten nicht die Welt. Baumarkt.... etwa 13 Euro

Kommentar von C165f3406cd4724df222d796fb008f79smallwolle59 am 2. November 2008 22:52

nette Antwort Däumchen hoch

Kommentar von 4617dba291005fd368c712197b86352bsmallAngelflight am 2. November 2008 23:07

Zu teuer!


Angelflight
beantwortet von Angelflight am 2. November 2008 22:51
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Wenn er es "plötzlich in der Hand" hatte, dann muss man hier von Verschleiss ausgehen. Rufe den Hausmeister an, der macht das in zwei Minuten klar.


gamasche
beantwortet von gamasche am 2. November 2008 22:54
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Sieht ja nicht so aus, als ob Dein Sohn das absichtlich gemacht hat. Wenn man also von einer solchen sachgemäßen, nicht fahrlässigen Verwendung der Regelung ausgeht- dann sehe ich hier einen Defekt, Verschleiß... Sollte der Vermieter tragen.

Kommentar von Simple_avatar4smallangie760 am 2. November 2008 22:56

Nein,Absicht war es bestimmt nicht.

Kommentar von Simple_avatar4smallangie760 am 2. November 2008 22:56

Nein,Absicht war es bestimmt nicht.


anonym
beantwortet von treueseele am 2. November 2008 22:49
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Wenn das nicht mutwillig geschehen ist, muß der Vermieter dafür aufkommen,denn dafür zahlt Ihr ja schließlich Betriebsnebenkosten.


Malkia
beantwortet von Malkia am 3. November 2008 07:21
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Das ist Sache des Vermieters (Instandsetzungskosten)!


cherr
beantwortet von cherr am 2. November 2008 22:50
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hast doch ne haftpflicht für deinen sohn! da würde ich mich mal erkundigen!

Kommentar von F840fe4acf5ffd27d0a823e349b0fa55smallalbundysohn am 2. November 2008 22:51

Kostet 13 Euro, siehe Antort von Pestopappa (heißt das eigentlich Vater von Pesto?:-)

Kommentar von Simple_avatar4smallangie760 am 2. November 2008 22:55

Könnte man annehmen,müssen wir Pestopappa mal fragen,oder? Danke für Deine Antwort.

Kommentar von Simple_avatar4smallangie760 am 2. November 2008 22:55

Könnte man annehmen,müssen wir Pestopappa mal fragen,oder? Danke für Deine Antwort.

Kommentar von A8b38e823c859c53e300b1f58cf2f716smallBluehead am 2. November 2008 22:53

Bedenklich. Was hat die Haftpflicht mit einem verschleissschaden an der vermieteten Sache zu tun?

Kommentar von Simple_avatar4smallangie760 am 2. November 2008 22:57

Das kann ich mir ehrlich gesagt auch nicht denken.


anonym
beantwortet von newcomer am 2. November 2008 22:50
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klar, du bist der erziehungsberechtigte


Qetan
beantwortet von Qetan am 2. November 2008 22:48
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Du.


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