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Muß ich das geld zurückgeben das falsch überwiesen wurde?

gefragt von schizm am 31.10.2009 um 14:44 Uhr

Der Titel sagt ja schon fast alles denke ich mal? Habe von meiner Arbeit bei der ich gekündigt habe vor nem Monat gestern 2x 56,40 überwiesen bekommen- wird wahrscheinlich ein fehler sein, ich habe nämlich mein Gehalt längst bekommen gehabt. Wär ich verpflichtet das Geld zurückzugeben wenn meine ehemalige Chefin sich meldet?


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anonym
beantwortet von tergenna am 31. Oktober 2009 14:45
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Selbstverständlich...


Praline
beantwortet von Praline am 31. Oktober 2009 14:45
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Das mußte!


Mandarine30
beantwortet von Mandarine30 am 31. Oktober 2009 14:46
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Bist du ein ehrlicher Mensch gibst du es zurück. Andernfalls kann es eh dazu kommen, dass es jemand merkt und du es später zahlen mußt. Gewissensfrage...


Misslou
beantwortet von Misslou am 31. Oktober 2009 14:45
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Es wäre jedenfalls ziemlich nett.


TwoSteps4Ward
beantwortet von TwoSteps4Ward am 31. Oktober 2009 14:45
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JA wärest du!


moosmutzelchen
beantwortet von moosmutzelchen am 31. Oktober 2009 14:45
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Ja, auf jeden Fall.


independance
beantwortet von independance am 31. Oktober 2009 14:45
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gib es jedenfalls erstmal nicht aus, es gibt eine bestimmte frist, bis wann die die möglichkeit haben, das zurückzubuchen, aber bis diese frist abläuft, haben sie das recht, das geld zurückzuverlangen


Mismid
beantwortet von Mismid am 31. Oktober 2009 14:46
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ja, auf zu Unrecht erhaltenes Geld hat man keinen Anspruch. Aber vielleicht ist ja korrekt und rührt aus altem Urlaubsanspruch her...


anonym
beantwortet von Blacky1985 am 31. Oktober 2009 14:47
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Wenn sie sich meldet ja! Wenn Du es nicht zurücküberweist machst Du Dich strafbar.

Aber hinter ihr herlauben musst Du nicht, wenn sie es nicht merkt freu Dich und mach Dir einen schönen Tag.

Aber denke dran, auch hier beträgt die Verjährungsfrist hinsichtlich der Rückforderung Deiner Chefin drei Jahre.

Kommentar von schizm am 31. Oktober 2009 14:53

Habe nur Zwei Monate da gearbeitet und es gab nur Krieg. Meine Chefin meint jeden beleidigen zu müße. Und meint von allem die Ahnung zu haben( sie hat uns bewiesen das sie die nicht hat). Das ist der Grund warum ich es ihr ungern wiedergebe:) und ich habe nur 2monate da gearbeitet- da gab es keinen Urlaub oder so- war außerdem ein nebenjob. 3jahre verjährung? ???

Kommentar von Blacky1985 am 31. Oktober 2009 15:58

Das spielt leider keine Rolle.

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre daran kann man leider nichts ändern.

Deshalb sollst Du so lange ja auch Deine Kontoauszüge aufheben.


almmichel
beantwortet von almmichel am 31. Oktober 2009 14:49
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Was hast du für ein Rechtsbewußtsein. Das bedarf doch wohl keiner Frage.

Kommentar von schizm am 31. Oktober 2009 14:59

Ach ist das recht immer recht oder wie?


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 31. Oktober 2009 14:49
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Woher weißt Du, daß das fälschlich ist?

Ich würde mich erstmal erkundigen. was das für ein Geld ist.

Möglicherweise steht es Dir ja zu.

.

Ich versuche gerade Geld an die Deutsche Rentenversicherung Bund zurückzugeben, was ich meiner Meinung nach fälschlicherweise bekommen habe.

Das ist wesentlich schwieriger. Mittlerweile beschäftige ich damit zwei Ministerien.


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