Ich muß mein Auto verkaufen ,da der TÜV ansteht und die Reparaturkosten den Wert übersteigen.Ich könnte noch ca 100.- Euro Ausschlachtungskosten erhalten.Muß ich diesen Wert auch abführen ?
Na klar.. der Insolvenzverwalter kriegt so ziemlich alles was anfällt. abgesehen von bewohntem Eigentum oder dem "nötigsten" ,z.B Bett, Matratze, Kühlschrank und paar Klamotten

Aber sicher,für dein Insolvenzverfahren mußt du schon einige Zugeständnisse machen,die Schulden hast ja du auch "selbständig"gemacht".
Es kommt wie immer ganz drauf an und daher sind die bisherigen Antworten so viel Wert, wie die BILD am Sonntag als Lektüre in der Bibelstunde

Ich gehe davon aus, daß dieser Verkaufsertrag an den Insolvenzverwalter geht bzw. mindestens gemeldet werden muß.
Dieser Betrag ist damit jedoch nicht verloren, er dient immerhin dazu, Deine Schulden zu mindern.
Und dies sollte doch Dein oberstes Ziel sein ;-)
meintest du jetzt mit bewohntem eigentum ne mietwohnung oder direkt eigentum