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Muss ich das Geld abgeben welches ich gefunden habe ? ( 486 Euro )

gefragt von mietmensch am 26.10.2008 um 12:08 Uhr

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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 26. Oktober 2008 12:09
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Ja, tust Du das nicht, so ist das Fundunterschlagung.

Kommentar von mietmensch am 26. Oktober 2008 12:10

Und wem muss ich es geben weiss den Besitzer nicht es las auf dem Gehweg in einer Plastiktüte

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 26. Oktober 2008 12:11

Gib es bei der Polizei ab. Meistens findest sich doch jemand, der Dich beobachtet hat.

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 26. Oktober 2008 12:13

Du musst nicht extra zum Fundbüro. Die nächste Polizeidienststelle tut es auch.

Kommentar von 955ba6637d3e5a64c1d2ee095824f132smallAnell am 26. Oktober 2008 12:11

Fundbüro. Du bekommst das Geld, wenn es innerhalb bestimmter Zeit niemand abgeholt hat. Das ist ja in diesem Fall beinahe zu vermuten. Und dann kannst du dich ohne schlechtes Gewissen drüber freuen. Anell

Kommentar von mietmensch am 26. Oktober 2008 12:13

ok werde ich dan morgen machen .

Kommentar von 0575f91c1a92ec591d16d28447f3778dsmallWhitefall am 26. Oktober 2008 12:32

Und wie wird sichergestellt, dass tatsächlich der richtige Besitzer gefunden wird? Es könnte ja jetzt jeder einfach zur Polizei oder zu einem Fundbüro (in Hamburg?) gehen und sagen, er hätte irgendwo in so einer Plastiktüte 486 Euro verloren.

Kommentar von 01b29a4171296a643d80cbdc3d6f564dsmallHexenhaus am 26. Oktober 2008 12:12

Beim Fundbüro


blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 26. Oktober 2008 12:13
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Moin! Meine Tochter und ich haben letzten Winter einen Geldbeutel mit gut 300€ Bargeld und diverser Karten gefunden- ich hab'anhand der Karten die Frau ausfindig gemacht, aber außer einem "Danke" gab es nichts: noch nicht mal 'ne Tafel Schokolade für die kleine....Ich bin ehrlich: bei nächsten Mal betreibe ich so einen Aufwand nicht mehr und freu' mich über das Geld!!!!

Kommentar von mietmensch am 26. Oktober 2008 12:15

Undankbar komisch . Hat man ja noch n schlechtes gewissen hinterher unglaublich

Kommentar von Rolfe am 26. Oktober 2008 18:46

Auf Finderlohn hat man einen Rechtsanspruch. Bei Weigerung hätte ich das Geld bei der Polizei oder im Fundbüro abgegeben - die ziehen den gesetzlich zustehenden Finderlohn gleich ab und übergeben nur den Rest an den Eigentümer.


Kabark
beantwortet von Kabark am 26. Oktober 2008 12:10
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Es hat keinen Sinn, sein Gewissen wegen 486 € zu belasten.


hotguenther
beantwortet von hotguenther am 26. Oktober 2008 12:09
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Was sagt dein Gewissen dazu?


Tux31
beantwortet von Tux31 am 26. Oktober 2008 12:11
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Für dich ist es zwar schön , aber du mußt dir mal vorstellen , Du hättest das Geld verloren. Dann wärst du doch sicherlich dankbar, wenn es jemand abgegeben hätte, oder?



Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 26. Oktober 2008 12:20
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Also sei bloss vorsichtig; am 24.10. hast Du mitgeteilt, dass Du 60.000 Euro Schulden hast; ich glaube da juckt Dich was in den Fingern, Du hättest zwar mit dem Geld ca. 0,80 % Deiner Schulden getilgt, aber die Geldstrafe, die man Dir aufbrummt, wäre ein Vielfaches höher; und da Du mit 60.000 Euro Schulden sowieso vermögenslos wirst, kannst Du gleich die Ersatzfreiheitsstrafe im Bau absitzen; das macht Freude


Anell
beantwortet von Anell am 26. Oktober 2008 12:10
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Würdest du dich freuen, wenn du verlorenes Geld zurückbekommst, weil ein ehrlicher Finder es abgegeben hat?? Anell


Hexenhaus
beantwortet von Hexenhaus am 26. Oktober 2008 12:10
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Würdest Du Dich freuen wenn einer Dein Geld abgeben würde, oder würdest Du denken haltet es?

Kommentar von mietmensch am 26. Oktober 2008 12:12

klar würde ich mich freuen aber was nützt es ? wird denn der Besitzer gefunden ? oder bekommt der Staat dann das Geld ?

Kommentar von De399bde307c96b383a23a6218afc011smallTux31 am 26. Oktober 2008 12:13

Wieso gefunden?Meinst du wenn man so viel Geld verloren hat , dann würde er sich nicht selbst melden?

Kommentar von 01b29a4171296a643d80cbdc3d6f564dsmallHexenhaus am 26. Oktober 2008 12:22

Wenn der Besitzer nicht gefunden wird ,bzw. sich nicht meldet, bekommt Du es.evtl.


anonym
beantwortet von hcmember am 26. Oktober 2008 15:20
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Dir steht auch ein prozentualer Finderlohn zu!!


anonym
beantwortet von Stichbimb am 26. Oktober 2008 12:19
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ja eigentlich schon, mein freund hatte mal 500 euro gefunden, ist zum fundbüro gegangen wäre der beseitzer bekomen hätte mein freund ein virtel des geldes gekriegt aber der kam nicht, so durfte er das geld behalten


bafti14
beantwortet von bafti14 am 26. Oktober 2008 12:20
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Das musst du mit deinem Gewissen abmachen.Ich wüsste was ich tun würde,kann es leider nicht schreiben sonst würde ich von vielen einen Rüffel bekommen.


anonym
beantwortet von Melanchen am 26. Oktober 2008 17:11
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Die Frage, ob zurückgeben oder behalten, musst du selbst beantworten. Aber wenn Du es zurückgeben willst, kannst ja irgendwo nen Aushang machen "Geld gefunden" oder "3-stelliger Geldbetrag gefunden". Wer sich meldet, muss Dir erstmal sagen, wieviel er vermisst. So bekommst Du raus, wer lügt und wem echt das Geld fehlt.


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