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Muss ich das Gartenhaus entfernen?

gefragt von AngeliqueM am 06.08.2009 um 8:33 Uhr

Hallo,

ich habe bei Einzug in meine Wohnung ein massiv gebautes Gartenhaus mit Veranda übernommen von meinen Nachbarn (im gleichen Haus), die gerade auszogen. Dieses Gartenhaus wurde ohne Genehmigung errichtet, jedoch vom Vermieter geduldet. Für das Gartenhaus habe ich einen kleinen Abschlag bezahlt. Leider ist die Veranda inzwischen marode, bzw. das war sie schon vor meinem Einzug. Ich möchte aus der Wohnung ausziehen und habe gekündigt. Der Vermieter will nun, dass ich das Gartenhaus entferne bzw. wenigstens die Veranda repariere. Viellleicht war es etwas naiv, dass ich das Gartenhaus übernommen habe, allerdings ist es ja nicht meine Schuld, dass der Vermieter es vorher nicht reklamiert hat. Wie ist denn hier die Rechtslage?

Vielen Dank, Angelique


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Pimpinella
beantwortet von Pimpinella am 6. August 2009 08:39
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Du hast es übernommen und somit gehört es jetzt dir. Wenn du ausziehst, bist du verpflichtet es abzureißen - oder die Forderung zu erfüllen, die Veranda reparieren zu lassen. Mit der Übernahme sind auch alle Pflichten auf dich übergegangen, was damit zu passieren hat, wenn du wieder ausziehst. Das ist Mieterpflicht. Dein Mieterrecht wäre es gewesen, die Übernahme abzulehnen. Dann hätte der Nachbar das Gartenhaus vor seinem Auszug abreißen müssen.


susi24
beantwortet von susi24 am 6. August 2009 08:36
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Leider ja, Du mußt es entfernen oder reparieren. Wenn Du keine Erlaubnis vom Vermieter hast ist die Rechtslage leider so. Immer alles schriflich geben lassen.


Kroeger
beantwortet von Kroeger am 6. August 2009 08:35
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wenn du aus einer mietwohnung ausziehst wend dich an den mieterbund oder frag unverbindlcih bei einem ra nach


Perle0106
beantwortet von Perle0106 am 6. August 2009 08:36
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wie lange steht das Gartenhaus schon ??? Nach x jahren muss da gar nix mehr abgerissen werden....


herzilein27
beantwortet von herzilein27 am 6. August 2009 08:40
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in der Regel steht in den Mietverträgen, dass Umbauten (auf Wunsch des Vermieters?/nach Auszug) zu entfernen bzw rückzubauen sind. Dies würde nach meiner Meinung auf dieses Gartenhaus zutreffen, wenn es ein Vormieter dort errichtet hat u. der Vermieter es nun nicht mehr duldet. Schau mal hier rein, da kannst Du auch Fragen stellen: www.vermieter-forum.com

Kommentar von Leon40 am 6. August 2009 08:47

Aber selbst in diesem Fall hätte der Vermieter das doch vom Vormieter einfordern müssen. Vom Nachmieter kann er das dann m.E. nicht mehr fordern.


anonym
beantwortet von Leon40 am 6. August 2009 08:45
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Was heisst "massiv"? Aus Stein? Formal gesehen ist der Eigentümer (also der Vermieter) für die Bebauung des Grundstücks verantwortlich. Da der Vermieter auch im Grundbuch Eigentümer des gesamten Grundbesitzes ist, ist er auch Eigentümer dieses Gartenhauses. Und der haftet auch den Behörden gegenüber bzgl z.B. Baugenehmigungspflicht. Aus meiner Sicht war also der Vormieter nie formal Eigentümer dieses Häuschens. Folglich seid Ihr auch nie Eigentümer dieses Häuschens geworden. Euer Fehler, dass ihr dafür dem Vormieter evtl. Geld für die "Übernahme" bezahlt habt. Folglich ist auch der Vermieter als Eigentümer für den Abriss verantwortlich, nicht ihr. Es ist auch der Fehler des Vermieters, dass er dem Vormieter erlaubt hat, hier ein Gartenhaus ohne formale Baugenehmigung zu errichten. Die hätte er nämlich beschaffen müssen.


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 6. August 2009 08:51
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Das ist einzig und alleine dein Gartenhaus, du hast es nicht nur einfach übernommen,sondern auch noch dafür eine Abschlagssumme bezahlt,folglich stehst du auch in der Verantwortung....


anonym
beantwortet von HoBi06 am 6. August 2009 09:00
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Hast du diese Frage nicht bereits öfters gestellt?Glaubst du Meinungen haben sich zwischenzeitlich geändert.


anonym
beantwortet von AngeliqueM am 6. August 2009 14:24
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Hallo,

danke für die Rückmeldungen! Ich hatte die Frage schon mal gestellt, aber meinen Beitrag nicht mehr gefunden (bin zum ersten Mal in diesem Forum), allerdings gibt es wirklich unterschiedliche Facetten, die Antwort von Leon40 wirft ja ein neues Licht auf die Sachlage...

Vielen Dank Angelique


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