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Muss ich das Bußgeld zahlen wenn ich geblitzt wurde?

gefragt von Nightfox am 17.10.2009 um 18:24 Uhr

hallo, so kommen wir auch gleich zu meiner Frage. Ich wurde letztens geblitzt, doch ich wurde von einem Martinshorn abgelenkt. Ich bin also auf die Ampel zu gefahren und sah das sie noch grün war und dann wurde ich von dem Martinshorn abgelenkt, sprich ich sah mich um von wo es kam. Als ich dann über die Ampel fuhr wurde ich geblitzt. Muss ich nun das Bußgeld zahlen oder soll ich Einspruch einreichen?


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MarcSu
beantwortet von MarcSu am 17. Oktober 2009 18:25
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Das Martinshorn ist keine Ausrede, geblitzt heißt, bezahlen.


midnightjoker
beantwortet von midnightjoker am 17. Oktober 2009 18:25
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Das sagen sie alle!!


syringa
beantwortet von syringa am 17. Oktober 2009 18:26
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Natürlich musst du zahlen. Du bist verpflichtet, im Verkehr jederzeit aufmerksam zu sein und was du da vorbringst, ist keine Entschuldigung. Einspruch nützt dir da gar nichts.


joerg1611
beantwortet von joerg1611 am 17. Oktober 2009 18:27
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Einspruch mit der Begründung das Du "rüber fahren mußtest um den Rettungs/Polizeiwagen" nicht aufzuhalten. Viel Glück


meleaga
beantwortet von meleaga am 17. Oktober 2009 18:27
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Wenn das so war, auf jeden Fall so schildern. Auf den Bildern sieht man es ob es wirklich so war, es wird sogar sekundengenau berechnet wie die Rotphase war und ob wirklich dieser Einsatzwagen da war, das sieht man auf den Bilern schon.


anonym
beantwortet von wayne0783 am 17. Oktober 2009 18:27
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Bei Bußgeldern ist das relativ schwer mit dieser Argumentation. Die Behörde wird dir nur einen weiteren Bußgeldbescheid mit höheren Bearbeitungsgebühren schicken. Bedenke, dass es nicht unbedingt eine Entscheidung zu deinen Gunsten geben muss und sich evtl. sogar noch Bußgelder erhöhen können dadurch. Ich habe mich zwar einmal erfolgreich gegen ein einmonatiges Fahrverbot gewehrt, aber es ist im Endeffekt sehr teuer geworden. Zahl das Bußgeld und laß die Sache auf sich beruhen. Sonst hast du nur Streß. Ich als Sachbearbeiter würde sogar deine Fähigkeit dich auf den Straßenverkehr zu konzentrieren anzweifeln (ich bin aber kein Sachbearbeiter und zweifle deine Fahrkünste nicht an).


anonym
beantwortet von GaryEich am 17. Oktober 2009 18:28
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aber selbstverständlich musst du zahlen


RuleBritannia
beantwortet von RuleBritannia am 17. Oktober 2009 18:29
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Etwas wenig Info... Jedenfalls kommt man damit durch, wenn das Einsatzfahrzeug von hinten kam und man über den Kontakt gefahren ist, um die Spur zu räumen und "freie Bahn zu schaffen", wie es in der StVO heißt. Die Einsatzfahrt mit Sonderrechten lässt sich ja im Zweifelsfall nachprüfen...


anonym
beantwortet von Radarpistole98 am 30. Oktober 2009 14:47
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Hast du darf für Beweise wenn nicht dann gibts auch keinen Freispruch.Und der Lappen ist weg wenn man über rot fährt.Ich wünsche dir trotzdem viel Glück!.


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