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Muss ich dafür sorgen, dass kein Regenwasser von unserem auf das Grundstück des Nachbarn fließt?

gefragt von wiele am 16.04.2007 um 12:17 Uhr

Unser Nachbar beschwert sich, wenn nach starkem Regen Wasser von unserem auf sein Grundstück fließt. Er fordert von uns den Bau einer Drainage! Das Wasser kommt von den Feldern die etwas höher liegen als unsere Grundstücke und fließt zuerst über unser, dann über sein Grundstück.


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Schatzi
beantwortet von Schatzi am 16. April 2007 12:28
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Wenn das Wasser vom angrenzenden Feld kommt, kann dein Nachbar nichts derartiges verlangen. Achte einmal darauf, in welche Richtung das Feld gepflügt wird, da durch die Furchen das Regenwasser auf dein Grundstück abfliessen kann. Der Bauer muss nämlich so pflügen, dass die Furchen parallel mit deinem Grundstück laufen.

Kommentar von wiele am 16. April 2007 13:15

Die Furchen verlaufen parallel zu den Grundstücken. Wir haben das Problem auch nur bei starken Regenfällen. Aber dann ist der Ärger eben groß (der Nachbar hat eine Terasse im Souterrain, wo das Wasser mit großer Vorliebe hinfließt)
Danke für Deine Antwort


bommel65
beantwortet von bommel65 am 16. April 2007 12:58
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Ich glaube ganz Unrecht hat der Nachbar nicht, Grundstücke müssen schon (nach Möglichkeit) einzeln entwässert werden. Aber hier handelt es sich offensichtlich um Nutzland? Was sagt denn euer "Nachbarschaftsrecht"? Da gibt es (teilweise unterschiedliche) Regelungen, je nach Bundesland. Andererseits, auf welcher Basis gründet er seine Forderung? Kann er vielleicht ein Gesetz vorweisen, eine Regelung? Sprich nochmal mit ihm, da findet sich sicher ein friedliche Lösung ... Vielleicht können auch die Stadt / das Wasserwerk weiterhelfen?

Kommentar von wiele am 16. April 2007 13:23

Ja friedlich möchte ich das ganze sowieso lösen. Es ist aber auch etwas heftig, wenn ich das ganze Grundstück umbuddeln muss für die Drainage.
Es ist Wohngebiet (Einfamilienhäuser mit Gärten) in Ortsrandlage, d.h. der Acker fängt in 3m Entfernung von unserem Grundstück an.
Danke für die Tipps


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 17. April 2007 14:25
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Wenn der Nachbar eine Terasse im Souterrain hat, dann sollte er wohl sinnvollerweise erst einmal diese rundum mit einer offenen Drainage versehen, wie sie etwa vor Garagen häufig verwendet wird.

Bei starken Regenfällen, die ja eher selten sind, liesse das Problem auch mit einer Drainage nicht zu 100% vermeiden, da hülfe allenfalls ein offener Graben mit hinreichend Kapazität und den will ja wohl niemand in einem kleinen Garten haben.

Wenn Du eine Drainage legtest, dann müsstest Du auch damit rechnen, dass Dein Garten im heissen Sommer sehr trocken würde, weil die Drainage ja den Grundwasserspiegel absenkte.

Kommentar von wiele am 17. April 2007 17:52

Danke.


anonym
beantwortet von georgyellow am 17. April 2007 17:55
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die Frage ob Sie eine Drainage um Ihr Grundstück verlegen sollen stellt sich eigentlich nicht. Denn jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet das Oberflächenwasser auf sein Grundstück zu halten. Also sollten Sie Kontakt zu dem Landwirt mit dem höher gelegten Grundstück aufnehmen. Auch sollten Sie Ihr zuständiges Tiefbauamt aufsuchen um zu klären ob Sie Oberflächenwasser über das übliche Maß hinaus in den öffentl. Schmutzwasser- oder Entwässerungskanal (einige Städte haben ein zweifaches Entwässerungssystem) einleiten dürfen. Einige Stadtsatzungen lassen das nur bedingt zu. MfG

Kommentar von wiele am 27. April 2007 10:06

Vielen Dank.


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