
Nein, das mußt du nicht hinnehmen, aber dann mußt du auch hinnehmen, dass er als Käufer eventuell abspringt.

Haben wir etwas zu verbergen?
1hoss43 am 21. Januar 2009 19:54 Das wäre auch mein erster Gedanke und der Deal wäre dann schon hinfällig!

Ja, denn der Käufer hat das Recht sich vom Zustand des Wagens durch Inaugenscheinnahme selbst zu überzeugen.
Ein Verkäufer, der mir dieses Recht verweigert, darf sein Auto dann auch behalten!

Dem Verkäufer ist es freigestellt die Vertragsverhandlungen jederzeit abzubrechen. Wenn man aber etwas verkaufen möchte, sollte man dem potentiellen Käufer im Rahmen der Vertragsanbahnung auch die Möglichkeit geben, sich von den Qualitäten der Ware zu überzeugen.
Niemand kauft gern die Katze im Sack, schon gar nicht wenn es um Tausende Euro geht.
Das musst du natürlich nicht hinnehmen. Du kannst das auch ablehnen - mit der Gefahr, dass der Kaufinteressent nicht kauft, weil er etwas Verdächtiges wittert. Warum soll der Kaufinteressent sich den Wagen nicht von unten ansehen? So was schafft Vertrauen.

Du mußt gar nichts. ich als käufer verlange das...werdet Ihr Euch einig ?
ja bevor man was kauft mß man dch sicher sein das alles einwandfrei ist
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