Wollte nun endlich ein Haushaltsgerät umtauschen, das seit Kaufdatum nur Ärger gemacht hat. Der Verkäufer willigt einen Umtausch zwar ein, jedoch verlangt er komischerweise dafür eine sog. Nutzungspauschale, wobei die Höhe an der Nutzungsdauer bemessen sein soll. Kann er das so verlangen?
Bis vor Kurzem war diese Vorgehensweise zulässigerweise im Verbrauchgüterkauf etabliert. Der Europäische Gerichtshof hat nun aber diese Regelung gekippt, d.h. ein Verkäufer darf keine Entschädigung mehr dafür verlangen, dass die Ware vorher benutzt worden war. Dein Verkäufer scheint demnach nicht auf dem aktuellsten Stand der Dinge zu sein, informiere ihn dbzgl., du musst auf keinen Fall eine solche Pauschale mehr zahlen.

Der EUGH sprach sich neulich dagegen aus. Wenn der Händer innerhalb von 6 Monaten nach dem Kaufdatum 3 mal mit einer Nachbesserung keinen Erfolg hatte, würde er einem Umtausch auch ohne Nutzungsentschädigung einverstanden sein müssen.
Vorsicht mit den vorstehenden Antworten. Die gelten nur, wenn innerhalb der Gewährleistung ein defektes Gerät gegen ein neues ausgetauscht worden ist. Wenn dagegen der Kaufvertrag rückgängig gemacht wird, weil weder Reparatur noch Ersatzlieferung möglich waren und deshalb ein Ersatzgerät geliefert wird, dürfen Händler nach heutiger Rechtssprechung ein Nutzungsentgelt fordern.