Muss ich beim TÜV komplett zahlen, wenn das Auto nicht durchkommt?

6 Antworten

Doch, die Untersuchung mußt Du komplett bezahen.

Zur Mängelbeseitigung hast Du 4 Wochen Zeit und kannst dann zur Nachprüfung gehen. Bei der Nachprüfung werden nur die beanstandeten Punkte der ersten Untersuchung geprüft. Die Nachprüfung kostet daher auch weniger.

Das stimmt so nicht ganz !

Man hat bei geringen Mängeln, wenn man die Plakette bekommen hat, 1 Monat Zeit, die Mängel zu beheben.

Hat das Auto geringe Mängel, dann ist die Reparatur unverzüglich durchzuführen, man hat lediglich für die Nachkontrolle 1 Monat Zeit, nicht für Reparatur.

Siehe Anlage VIII Punkt 3.1.4.3.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_viii.html

JA, die Prüfgebühr ist unabhängig davon, ob das Auto die HU besteht oder nicht.

Du stellst das Auto zu HU vor, hat es nur geringe Mängel, so bekommst Du die Plakette und hast 1 Monat Zeit, die Mängel zu beheben. Dann brauchst Du aber nicht zur Nachkontrolle, die Mängelbeseitigung ist Halterverantwortung.

Hat das Auto erhebliche Mängel, so bekommst Du keine Plakette.

Es ist ein Ammenmärchen und leider weit verbreiteter Volksglaube, dass man dann mit den erheblichen Mängel noch herum fahren darf und 1 Monat Zeit hat diese zu beheben, das bekommt man aus den Köpfen auch nicht raus.

Bei erheblichen Mängel muß Du diese UNVERZÜGLICH beheben und hast lediglich für die Nachkontrolle 1 Monat Zeit, nicht für die Reparatur.

Ich weiß, jetzt werden viele aufschreien, weil sie es nur so kennen, wie im o.g. Volksglauben aber lest nach in Punkt 3.1.3.4 der Anlage VIII der StVZO

(Steht im übrigen auch auf der Rückseite ienes jeden DEKRA Berichtes)

Bei Mängel die das Auto verkehrsunsicher machen, wird die Plakette entfernt, Du darfst dann damit nicht mehr weiterfahren. Die Zulassungsstelle muß darüber benachrichtigt werden, das Fahrzeug ist dann stillgelegt.

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Anlage VIII StVZO

Stellt der aaSoP oder PI bei der Hauptuntersuchung oder bei einer Nachprüfung nach Nummer 3.1.4.3 Satz 2
3.1.4.1
keine Mängel fest, so hat er für das Fahrzeug eine Prüfplakette nach § 29 Absatz 3 zuzuteilen,
3.1.4.2
geringe
Mängel fest
, so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen. Er kann
für das Fahrzeug, außer bei Untersuchungen nach Nummer 3.1.3, eine
Prüfplakette nach Maßgabe des § 29 Absatz 3 Satz 3 zuteilen; der Halter
hat die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats,
beheben zu lassen,
3.1.4.3
erhebliche
Mängel fest
, so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen. Er darf
für das Fahrzeug keine Prüfplakette zuteilen; der Halter hat alle
Mängel unverzüglich beheben zu lassen und das Fahrzeug zur Nachprüfung
der Mängelbeseitigung unter Vorlage des Untersuchungsberichts spätestens
bis zum Ablauf von einem Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung
wieder vorzuführen
. Sind bei der Nachprüfung nicht alle Mängel behoben
oder werden zusätzliche Mängel festgestellt, darf die Prüfplakette nicht
zugeteilt werden und das Fahrzeug ist innerhalb der in Satz 2 genannten
Frist erneut zur Nachprüfung vorzuführen; der aaSoP oder PI hat die
nicht behobenen oder die zusätzlich festgestellten Mängel im
Untersuchungsbericht zu vermerken. Wird bei der Nachprüfung der
Untersuchungsbericht nicht vorgelegt oder wird das Fahrzeug später als
ein Monat nach dem Tag der Hauptuntersuchung wieder vorgeführt, so hat
der aaSoP oder PI statt der Nachprüfung der Mängelbeseitigung eine neue
Hauptuntersuchung durchzuführen. Dabei ist eine bis zu zwei Monate zuvor
durchgeführte Abgasuntersuchung nach Nummer 6.8.2 der Anlage VIIIa zu
berücksichtigen.
3.1.4.4
Mängel
fest, die das Fahrzeug verkehrsunsicher machen, so sind diese im
Untersuchungsbericht einzutragen; er hat die vorhandene Prüfplakette zu
entfernen und unverzüglich die Zulassungsbehörde zu benachrichtigen; § 5
Absatz 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist anzuwenden,

Ja, man muss den vollen Betrag zahlen, allerdings ist die Zweitvorstellung nach Beseitigung der Mängel dann günstiger.

Mich würde mal interessieren, wieso du denkst, dass der TÜV weniger Geld , bekommen sollte, wenn er Mängel bei Autos, etc. feststellt.

Erklär mal bitte :)

Ich weiß, dass es off topic ist...kannst es ja löschen lassen, es interessiert mich aber wirklich. Für mich gibts da nämlich keinen Zusammenhang.

#LOL In dem Fall musst du sogar MEHR zahlen, weil du ihn anschließend noch mal zur Nachuntersuchung vorführen musst, die dann noch mal Geld kostet. Ist ja nicht die Heilsarmee.

Soweit ich mich erinnere, ist die Frist zur Nachuntersuchung vier Wochen.