Muss ich beim Roller ein Warndreieck mitführen?

4 Antworten

Nein, da du das dich nach nem unfall einfach über die beplankung oder in den graben schieben kannst. Ein Verbandskasten wäre aber zu empfehlen.


Siehe §53a (2) der StVZO:

2) In Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern und einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen müssen mindestens folgende Warneinrichtungen mitgeführt werden:

    in Personenkraftwagen, land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen sowie in anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t: ein Warndreieck;

    in Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t: ein Warndreieck und getrennt davon eine Warnleuchte. Als Warnleuchte darf auch eine tragbare Blinkleuchte nach § 53b Absatz 5 Satz 7 mitgeführt werden;

    in Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie Kraftomnibussen: eine Warnweste.

Also weder ein Warndreieck noch eine Warnweste

Perfekt, vielen Dank!

Musst Du nicht ( nur für  "mehrspurige" Fahrzeuge Pflicht).

Aber kannst Du:

Hierfür gibts für ein paar EUR in jedem Motorrad-Shop den entsprechenden Helmüberzieher.

Helmüberzieher  - (Roller, 50ccm, Erste Hilfe)

Nein, nur eine Weste!