Hallo,
muss ich beim Pferdekauf die Versicherungen (Haftpflicht, op etc..) vom Vorbesitzer übernehmen, wenn dieser einen 10 oder 5 Jahresvertrag abgeschlossen hat? DANKE

Pferde sind zwar Tiere, juristisch aber Sachen. Wie bei anderen Dingen kann man, wie Autos, dort eine Versicherung abschließen wie, wo und wann man möchte. Ob es immer sinnvoll ist, sollte geprüft werden.

Bei Pferdehaftpflichtversicherungen steht in der Regel im Vertrag "Bei Tod des Pferdes oder bei Verkauf gilt der Versicherungsvertrag als beendet"

Ich denke , es müßte eigentlich wie beim KFZ sein. Die Versicherung endet , wenn sich der Versicherungsgegenstand nicht mehr in meinem Besitz befindet.Der Versicherungsgegenstand kann dann "neu" versichert werden.
nein musst du nicht denn man kann ja auch beim autokauf nicht die versicherungen des vorherigen übernehmen aber da muss sich der vorbesitzer drum kümmern denn er muss die laufende versicherung kündigen bei abgabe des pferdes