Ich habe falsch geparkt. Die Strasse war zu eng, da blieben keine 3m Platz mehr. Ok, kein Problem.
Als ich dort geparkt habe, wurde mir aber kein typischer "Sie haben falsch geparkt...notiert...Bußgeld" Zettel an die Windschutzscheibe gehängt. Deshalb hab ich mein Fehlverhalten auch nicht bemerkt. Nun habe ich 3 Wochen danach ein Bescheid bekommen. 15 Euro hab ich bezahlt. Bis dahin hab ich dort aber noch einmal geparkt (in den 3 Wochen). Nun kommt erneut ein Bußgeld. Wieder 15 Euro. Wenn ich theoretisch dort in der zwischenzeit 21 mal geparkt habe, können die mir doch nicht 21 Bescheide schicken?! Die müssten mich doch aufklären, dann hätte ich dort doch nicht wieder geparkt. Kann ich das zweite Bußgled ablehnen? Mit Hinweis darauf, dass ich nicht unverzüglich über das Fehlverhalten informiert wurde?
Danke...

Du musst die Verkehrsregeln kennen, wenn Du am Straßenverkehr teilnimmst.
Alles hat man in der Fahrschule mal gelernt.

Du musst doch wissen,wo Du parken darfst oder nicht! Wo hast Du Deinen Führenschein her?Also,immer schön zahlen!
Führerschein? Bei Karstadt auf der Rolltreppe gemacht!
ullagio am 23. Mai 2009 17:53 Dachte ich mir!!!

Wo geparkt werden darf und wo nicht, lernt man i.d.R. in der Fahrschule. Es gibt für Ordnungsamt/Polizei oder die Bußgeldbehörde keine Verpflichtung den/die Betroffenen einer Ordnungswidrigkeit vor dem Bußgeldbescheid über das Fehlverhalten zu informieren.
Die blauen Hinweiszettel die oft an der Scheibe hängen sind also eine freiwillige Zusatzleistung.
Hast Du es nicht in der Fahrschule gelernt, wo Du parken darfst und wo nicht??? Also das müßtest Du als Autofahrer aber wissen.
Nein man muss Dich nicht informieren!! Dumm gelaufen!

Nein Du hast Dich selber zu informieren ob es rechtens ist wo Du parkst