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Muss ich beim Autoverkauf dem neuen Besitzer sagen, dass die hinteren Bremsen erneuert werden müssen?

gefragt von Prodekan am 20.09.2007 um 23:31 Uhr

Ich möchte mein Auto verkaufen, dafür werde ich, wenn ich noch Glück habe, gerade mal 500€ kriegen. Mus ich bei einem solchen kleinen Kaufpreis dem neuen Besitzer sagen, dass die hinteren Bremsen bald erneuert werden müssen? Das ist ja kein richtiger Mängel oder nicht?


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 20. September 2007 23:44
11x
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was die bremsen betrifft, würde ich ihm doch lieber sagen.

oder schriftlich festhalten, wenn nämlich was passiert weil die bremsen nicht funktioniert haben, bist du so auf der sicheren seite und dich kann keiner belangen.


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 21. September 2007 07:00
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Woher willst Du als Laie wissen wann die Bremsen erneuert werden müssen ? Da Du das Auto für diesen Preis sicher an einen Händler zum Export verkaufen wirst, musst Du es dem Käufer auch nicht sagen. Wenn Du das Fahrzeug jedoch privat an jemanden verkaufst, der sicher dann auch nicht viel Geld übrig hat, wäre es schon fair zu erwähnen.


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 21. September 2007 06:29
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Ganz einfach: Nein. Du musst es nicht sagen.Es könnte schließlich auch sein, dass du es selbst nicht weißt. Es könnte allerdings sein, dass ein sehr versierter Autokäufer es an der Funktion der Handbremse (z. B. bei ungleichmäßigem "Ziehen") merkt.


anonym
beantwortet von Concorde am 20. September 2007 23:43
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Wie bald? Wenn er noch 3000km fahren kann brauchst Du nichts sagen, denn Bremsbeläge sind Verschleissteile und von der Gewährleistung nicht betroffen. Wenn die Beläge allerdings schon auf Eisen gehen, musst Du es sagen, sonst kannst Du die neuen Bremsscheiben bezahlen, die Durch das vorestzliche Verschweigen kaputt gegangen sind, dann wirds richtig teuer.


comarel
beantwortet von comarel am 20. September 2007 23:37
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Ich denke der Fairness halber bestimmt, denn das ist ja schließlich eine zusätzliche Ausgabe, die zum Kaufpreis noch dazu gerechnet werden muß und der Käufer sollte sich darauf einstellen können. Es ist doch ein Unterschied, ob ich einen intakten Wagen kaufe oder nach dem Kauf noch einiges "reinstecken muß", damit er verkehrssicher ist.


chieren
beantwortet von chieren am 21. September 2007 06:17
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egal was für ein preis...die mängel (=Sicherheit!!)wo man selber weiß sollte man auf jedenfall weitergeben....außerdem bei 500.-euro denke ich nicht das man die bremsen erneuern muß(sollte)aber sagen ... er versteht es bei diesem preis !!!


andreas48
beantwortet von andreas48 am 21. September 2007 07:12
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bei dem Preis für das Auto würde ich als Kaufgegenstand schreiben:

1 PKW Marke XYZ zur Ersatzteilgewinnung und nicht mehr verkehrstüchtig

dann biste auf der sicheren Ebene.

Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallQuestor am 21. September 2007 09:57

Oder im Kaufvertrag als Bastlerfahrzeug deklarieren, das machen die meisten so in dieser Preisklasse.


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