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Muss ich beim Anwalt schon gleich bezahlen, auch wenn ich nur Fragen will, ob es sich lohnt vorzugehen ?

gefragt von littbarski am 02.02.2007 um 8:35 Uhr

Ich weiß nicht ob ich bei einem Fall Aussicht auf Erfolg habe. deswegen würde ich mich bei einem Anwalt gerne erst beraten lassen, bevor ich anfangen würde gerichtlich vorzugehen. Meine Rechtsschutzversicherung habe ich mit 150 Euro Selbstbeteiligung. Kommen irgendwelche Kosten bei so einem "Beratungsgespräch" auf mich zu ?


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Reply


anonym
beantwortet von leuchtkugel am 2. Februar 2007 17:23
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Ein Beratungsgespräch kostet natürlich auch - aber die Rechtsschutz übernimmt das - aber dafür würde ich sie nicht in Anspruch nehmen


anonym
beantwortet von leuchtkugel am 2. Februar 2007 17:23
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Ein Beratungsgespräch kostet natürlich auch - aber die Rechtsschutz übernimmt das - aber dafür würde ich sie nicht in Anspruch nehmen


Frank Richter
beantwortet von Frank Richter am 21. November 2007 13:51
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Beratung ist die ureigenste Geschäftstätigkeit des Anwalts, und um die Frage, ob es Sinn macht, zu beantworten, muss man genau prüfen, und das kostet.

Zum 1. 7. 2006 hat der Gesetzgeber die gesetzlichen Gebühren für Beratung und Gutachten aufgehoben. Der Anwalt soll in diesen Fällen nach § 34 Abs. 1 S. 1 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) fortan auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken.

Andernfalls greift die Deckelung des § 34 RVG.

Verbraucherzentralen nehmen zwar nicht direkt Geld, dafür sind ihre Hotlines sog. Mehrwertdienstenummern, also wesentlich teurer als normale Anrufe.


dagmar164
beantwortet von dagmar164 am 2. Februar 2007 08:54
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Hallo littbarski, hatte vor 1 Jahr wegen einer verkehrsrechlichen Frage einen Anwalt konsultiert und zahlte satte 40,60 € (Beratungsgebühr+16% Umsatzsteuer) für eine Auskunft, berechnt nach §§ 13, 14 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (Streitwert 2500€). Vielleicht solltest du die Frage zuerst mal bei gf stellen oder versuche es über die Verbrauchezentrale.

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smallKai aus Berlin am 2. Februar 2007 10:55

Der Rechtsanwalt verdient u.a. mit Beratung sein Geld. Er hat dafür lange studiert, bezahlt sein Büro und seine Angestellten und nimmt sich für einen Termin Zeit für Dich und berät Dich in Deinem Interesse. Ist es nicht legitim, wenn er dafür ein Honorar erhält? Übrigens ist 40 EUR für eine Anwaltsberatung ein Superschnäppchen!

Kommentar von 11f4a9480d8eaf954d2dd5b5977f6865smallWesti am 2. Februar 2007 11:10

Du hast völlig recht Kai! Aber beim 1.-Gespräch sollte es nicht so sein. Das ist auch meines wissens nach eigentlich kostenlos, muss aber vorher abgesprochen werden. Zu den geldwerten Leistungen im allgemeinen: Unsere Antworten bei GF sind doch auch entgeldlos und Du hilfst sicher auch Freunden und Verwandten ohne an Bezahlung zu denken. Aber auch beruflich hast Du sicher keine 0137-/0900er Nummer, wenn Du angerufen wirst. LG


Natascha
beantwortet von Natascha am 2. Februar 2007 09:28
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Also, ich habe auch die Erfahrung gemacht, das der Anwalt immer kostet. Meiner hatte mir vorneweg gesagt, das 1. Beratungsgespräch sei kostenlos, Monate später wollte er über 300 Euro, bezahlen musste ich dann fast 100 Euro, weil ich mich beschwert habe. Anwalt wirklich nur mit gutem Rechtschutz, wenn´s wirklich nötig ist!!!





anonym
beantwortet von leuchtkugel am 2. Februar 2007 17:23
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Ein Beratungsgespräch kostet natürlich auch - aber die Rechtsschutz übernimmt das - aber dafür würde ich sie nicht in Anspruch nehmen


anonym
beantwortet von Stromberater am 12. Dezember 2007 09:57
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Ja kostet das Geld. Sonst würde der Anwalt seine teuer bezahlte Zeit quasi verschenken. Rechtschutz bezahlt aber... abgerechnet wird nach BRAO. Kannst ja mal Fragen, was es denn kosten soll. Habe aber schon Anwälte erlebt, die das 1. Gespräch kostenlos gemacht haben.




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