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muss ich bei kontoeröffnung erst die Pfänung zurückzahlen oder gibt es eine andere möglichkeit

gefragt von blondy4479 am 17.06.2008 um 10:53 Uhr

ich möchte bei der norisbank ein Konto eröffnen, was sie auch mach werden die haben mir gesagt das ich aber erst die Pfändung abbezahlen muss dann habe ich dort angerufen die lassen sich aber nicht drauf ein (die mein Konto gepfändet haben) is nur eine Stelle gibt es eine möglichkeit das die norisbank mit trotzdem eine konto eröffnen kann oder kann man die pfändung rausnehmen lassen oder evtl. noch andere möglichkeiten wäre über hilfe sehr dankbar


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Reply


Senselessways
beantwortet von Senselessways am 17. Juni 2008 10:55
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Ich glaube kaum eine Bank wird dir ein neues Konto geben wenn du eine Pfändung am laufen hast. Lieber erst mit dem einen ins Reine kommen bevor du das nächste anfängst!!


Indy72
beantwortet von Indy72 am 17. Juni 2008 11:03
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Du hast wohl mindestens einen bösen Schufa-Eintrag. Da streuen sich viele Privatbanken sojemand Vertrauen zu schenken, sprich: ein Konto zu eröffnen. Aber man hat zumindest bei den Sparkassen einen Anspruch auf die Eröffnung eines Girokontos auf Guthabenbasis. Theoretisch gilt der Anspruch auch gegenüber Privatbanken, den Durchzusetzen ist aber für jemand ohne Geld wohl Witzlos.

Kommentar von KinderKinder am 17. Juni 2008 11:14

Einen Anspruch hat man, aber zu welchem Preis? Die Gebühren legt nämlich die bank fest.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 17. Juni 2008 11:17

Jede Bank die für weites publilkum geöffnet ist, muss das Produkt "Girokonto" auf Guthabenbasis anbieten. Für Kinder, Azubis und Studis werden die Gebühren wohl häufig erlassen, ansonsten ist mit bis zu 6 Euro im Monat zu rechnen. Entweder man nimmt es oder öässt es. Ohne ein Girkonto kann man in Deutschland heutzutag kaum leben.

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 17. Juni 2008 11:47

Richtig - Girokonto auf Guthabenbasis bei der Sparkasse... DH!

Machen übrigens viele, die mit der Citibank Probleme haben/hatten...


anonym
beantwortet von KinderKinder am 17. Juni 2008 10:57
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äh, dein konto kann doch nur gepfändet werden, wenn der gläubiger deine neue bankverbindung kennt.

hast du schon mal was vom pfändungsfreigrenzen gehört?


andreas48
beantwortet von andreas48 am 17. Juni 2008 10:58
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wenn eine Pfändung am laufen ist, bedeudet dies, daß du bei irgendjemanden eine Menge Verbindlichkeiten hast und du solltest dich mit dem Gläubiger in Verbindung setzen, um und wie die Verbindlichkeiten zu begleichen sind und erst dann wird dir wieder eine Kontoneueröffnung gestattet werden..

Kommentar von blondy4479 am 17. Juni 2008 14:55

nicht eine menge verbindlichkeiten sondern genau 210€ bei der kfz zulassungsstelle und einen lange schufaliste habe ich auch nicht weil mir die dresdner und die norisbank schon signalsiert haben ein girokonto zu eröffnen die frage ist auch gewesen ob man eine möglichkeit die pfändung erstmal still zu legen beim amtsgericht oder so etwas

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 17. Juni 2008 17:21

das kannst du nur beim Finazamt klären..weil die Pfändungsrecht über Konten besitzen




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