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Muss ich bei jedem Arztbesuch die Quittung mitnehmen?

gefragt von Blumenfee am 23.06.2007 um 10:52 Uhr

Auch wenn ich die 10 Euro Praxisgebühr bei meinem Arzt schon bezahlt habe, muss ich die Quittung für jeden Besuch in diesem Quartal mitbringen. Ich hebe die nur eigentlich nicht auf, da ich schon genug Papierkram zu Hause habe. Der Arzt meint, sie müssten die Quittung sehen, nur ist er der einzige Arzt zu dem ich gehe, der das verlangt. Vor allem kann er doch an seinen Unterlagen sehen, dass ich schon mal da war.

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Arzt x 2.937 Praxisgebühr x 136 Arztbesuch x 49 Quittung x 34

anna001
beantwortet von anna001 am 23. Juni 2007 11:01
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Das ist wahrscheinlich eine Organisationssache in deiner Arztpraxis. Normalerweise gibt es Arztprogramme, die der Helferin sagen, wer schon bezahlt hat und wer noch zahlen muss. Das ist schon wichtig, weil es viele Ausnahmen gibt - zum Leidwesen aller Arzthelferinnen, die sich damit auskennen müssen und sich ständig updaten müssen :-). Die Quittung über die Praxisgebühr solltest du aber sowieso nicht wegwerfen weil du sie bei der Steuer absetzen kannst. Weiterhin gibt es eine Regelung bei den Krankenkassen, dass jeder Patient nur bis zu 2% (bin mir nicht sicher ob der Prozentsatz noch stimmt) seines Einkommens an Zuzahlungen zahlen muß, alles was er darüber hinaus zahlt, wird ihm auf Antrag zurückerstattet. Das ist gar nicht so selten der Fall - nur - die Quittung braucht man dann eben. Viele Grüße


elkera
beantwortet von elkera am 23. Juni 2007 10:56
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Ich gehe mal von aus, das in den Unterlagen nicht drin steht, ob man bezahlt hat oder nicht. Und viele bezahlen auch nicht direkt. So hat der Arzt eine Kontrolle.

Mir ist das übrigens auch gesagt worden, das ich die Quittung aufheben soll. Ich musste sie zwar nicht nochmal vorzeigen, aber bevor ich nochmal 10 Euro zahle, hebe ich sie bis Ende des Quartals lieber auf. Dann kann man sie ja noch immer entsorgen.

Kommentar von Blumenfee am 23. Juni 2007 11:00

Was heißt denn, viele bezahlen nicht sofort? Wenn ich nicht sofort bezahlen würde, würden meine Ärzte absolut garnichts machen, weder Behandlung noch Rezept. Kannst du mir das vielleicht näher erläutern?

Kommentar von Simple_avatar10smallelkera am 23. Juni 2007 11:04

Jeder Arzt ist verpflichtet auch ohne Praxisgebühr zu behandeln. Und es gibt nicht wenige, die schon aus Protest gegen die Praxisgebühr nicht zahlen. Das war auch schon Thema in der Presse. Und ich kenne jemanden, die zahlt auch grundsätzlich nicht, wird aber vom Arzt behandelt. Die treiben ja das Geld für die Krankenversicherung ein und die muss sich in solchen Fällen auch drum kümmern, wie sie an ihr Geld kommt.

Kommentar von Blumenfee am 23. Juni 2007 11:09

Danke für deine Antwort. Was man hier nicht alles erfährt. Ich wusste nämlich nicht, dass der Arzt einen auch ohne Gebühr behandeln muss.

Kommentar von Simple_avatar10smallelkera am 23. Juni 2007 11:39

Stell dir mal vor du hättest einen Notfall oder einen Unfall und der Arzt sagt zu dir, bitte erst 10 Euro bevor er Erste Hilfe leistet. Wichtig ist doch, ein Menschenleben zu retten und nicht diese blöde Praxisgebühr.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 23. Juni 2007 10:55
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Wenn man möchte, das KV die Praxisgebühr anerkennt, dann schon!


vlaardingen
beantwortet von vlaardingen am 23. Juni 2007 10:54
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nein ist im computer gespeichert brauchst du nicht mitnehmen.


UlfDunkel
beantwortet von UlfDunkel am 23. Juni 2007 12:11
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Hi Blumenfee.

Ich brauche meine Quittung nicht mitzunehmen, da im Computer meines Hausarztes immer gespeichert ist, wann ich das letzte Mal die Wegelagerergebühr für die selbstherrliche Ärztekammer gezahlt habe. ;-)

SCNR

Kommentar von Simple_avatar10smallelkera am 23. Juni 2007 12:15

Hallo Ulf, was bedeutet bitte SCNR?

Kommentar von 304c9c2bc0e059c4ee7068a62717e3d4smallUlfDunkel am 23. Juni 2007 12:21

SCNR ist eine im Usenet und in Internetforen übliche Abkürzung der englischen Phrase:

Sorry, Could Not Resist.

Zu Deutsch: Entschuldige, aber ich konnte es mir nicht verkneifen.

Kommentar von Simple_avatar10smallelkera am 23. Juni 2007 12:22

Danke, wieder etwas dazu gelernt. Gruß elkera


anonym
beantwortet von loewehans am 23. Juni 2007 18:37
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beim eigenen arzt nicht,nur wenn man zu einer vertretung muß.


lalab
beantwortet von lalab am 23. Juni 2007 12:30
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Bei den meisten ÄrztInnen sollte es im PC gespeichert sein. Es ist allerdings sicherer, sie aufzuheben, falls du nochmal zu einem Vertretungsarzt oder ähnlichem musst. Kann aber auch sien, dass dein Arzt ein anderes Programm hat. Es ist ziemlich assi, die 10 Euro nicht zu bezahlen, weil die rzte sie dann zahlen müssen, denn sie sind verpflichtet, die Gebühr einzuziehen. uUnd behalten sie nicht selber! Wenn ihr nicht wollt, dass die ärztliche Versorgung noch shclechter wird und noch mehr Kassenärzte ihre Praxen zu Privatpraxen umwandeln, dann zahlt die 10 euro und beschwert euch an der passenden Stelle, nicht in de ARztpraxis. Die haben davon nämlich auch nur Ärger...


ulrike1974
beantwortet von ulrike1974 am 23. Juni 2007 12:12
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also ich hab noch nie eine quittung vorzeigen müssen. selbst wenn der arzt keinen pc hat, in der patientenkartei sollte dann vermerkt sein, dass bezahlt ist. ich hefte die quittung zu hause ab und schleppe sie auch nicht mit mir rum. ich nehme die quittung nur mit zu einem anderen arzt, falls ich nicht rechtzeitig eine überweisung habe. so kann ich nachweisen, dass bereits bezahlt wurde und die überweisung nachreichen.


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