maik83 am 14.08.2008 um 15:04 Uhr
Meine Träuehänderin sagte mir ich muss die Gerichtskosten von 2500 EUR selbst tragen!!!Habe aber auch gehört man muss dies nicht.Ich habe nie im leben das geld übrig um die kosten zu tragen!Welchen Antrag muss ich da stellen um die kosten abzuwenden?

Die Gerichtskosten werden dir gestundet und du zahlst sie nach der Wohlverhaltensperiode in Raten ab.
Also,habe mich noch einmal bei meiner Schwester erkundigt.Tatsächlich wurde sie von den Gerichtskosten befreit.
Ist aber nun nicht mehr der Fall. Du mußt tatsächlich ca.2,500 Euro bezahlen. Allerdings darft du Ratenzahlung vornehmen. Aber was sind 2,500 Ratenzahlung gegen xxxxxx Euro ?

also muss ich die gerichtskosten nicht bezahlen?? fallen die dann in die gesamtschulden mit rein?? muss ich das meiner treuehänderin mitteilen ?? weil sie gesagt hat das ich die gerichtskosten bezahlen muss und nicht mit in die schulden reingerechnet werden... mfg...maik!!
Früher schon ? Wann war Früher ? Meine Schwester war bis November 2007 im Privatinsolvenz.Mußte und muß keine Gerichtskosten tragen. Ja,auch die Kosten fielen in die Insolvenzmasse! Wenn man ins Insolvenz geht,hat man doch kein Geld.............Was soll das für ein Sinn ergeben?
früher schon jetzt kann man die kosten stunden lasse und nach ablauf von 6 jahren in raten zu zahlen. Tippser.de

Auch diese Kosten fallen in die "Insolvenzmasse".