Oder ist es eine Nötigung, wenn ich mich z. B. mit 80 (fallendes Tempo) auf die nächste Kreuzung zurollen lasse, weil ich schon auf hunderte m erkenne, daß dort ROT ist oder sein wird, wenn ich dort ankomme?

Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Landstraße und Straßen mit Gegenverkehr beträgt 100 km/h, aber das ist NICHT die vorgeschriebene Geschwindigkeit! Auf dieser Straße fahren ja auch langsamere Fahrzeuge (LKW, Trecker, Mopeds, ...), die garkeine 100 erreichen können.
Also kann ruhig ausrollen lassen.
Natürlich musst Du das fahren was angezeigt ist! Was ist denn das für ne Frage???
Biggi2000 am 16. April 2008 20:40 ist doch Quatsch , ich kann doch drunter bleiben.
@ larsemann63: warum so'n aufgeregter Unsinn? Ich bin nicht der Meinung, daß ich das Angezeigte fahren muß, aber ein Kumpel hat das behauptet! Du müßtest deine Auffassung schon durch einen Hinweis auf die StVo erläutern können ...

bei ausgeschriebener Richtgeschwindigkeit ist diese zu halten (Beispiel: berghoch mit blauem Schild 3-spurige Autobahn)..
ansonsten gilt doch immer der Grundsatz, dass die Geschwindigkeit gefahren wird, die erlaubt ist und die den Umständen gegenüber gerechtfertigt ist..
wer sollte dich zwingen bei Glatteis 100 zu fahren...
Antwort verfehlt, weil von Richtgeschwindigkeit nicht die Rede war.
Kannst du mir mal erklären, wo es vorgeschriebene Geschwindigkeiten gibt bei der man gezwungen werden kann, mit 100 kmh auf eine Ampel zuzufahren?
Nicht ich behaupte das, aber ein Kumpel. Und deswegen hab ich diese Frage hier gestellt! Denn ich will ich mich auch weiterhin auf ne Ampel in der Ferne zurollen lassen ... und zwar OHNE hören zu müssen, das sei eine Nötigung der nachfaolgenden Autofahrer.

Nötigung ist es dann und nur dann, wenn es Dir dabei darauf ankommt, den hinter Dir fahrenden dazu zu bringen, ebenfalls zu verlangsamen. Eventualvorsatz reicht insofern nicht.
Der Rest kann bußgeldpflichtige Behinderung sein und ist Tatfrage sowie Gegenstand durchaus subjektiver Einschätzung. Die letztendliche Einschätzung nimmt gegebenenfalls ein Gericht vor.
Gehen wir dann konform, daß ich keine Nötigung begehe, wenn ich mich ausrollen lasse und dabei ein paar verhinderte Alltagsrennfahrer evt. daran hindere, an einer roten Ampel zu stehn, und mich mich beim gemächlichen Anrollen dann noch stören würden?
WolfRichter am 17. April 2008 06:38 Frage des subjektiven Tatbestandes: Wenn Du genau das erreichen willst, ist es Nötigung; wenn Du das nur in Kauf nimmst, nicht. (Es kommt, wie so oft, darauf an, was Du hinterher sagst.)
Wenn du diese Frage stellst bei der Führerscheinwiederholung, hast du auf Jahre die Pappe weg, überleg doch mal selbst??!.Ist das defensiv?? Rücksichtsvoll, lässt du gerne anderen Teilnehmern die Vorfahrt?? Auch eine Frage beim Test...
Es ging bei meiner Frage nicht um das Geben oder Nehmen der Vorfahrt. Einfach mal die Frage lesen ...
Wenn du 4 Monate den Deckel weg hast-- kannst du dich automatisch an die Antwort selbst erinnern.
Weswegen sollte mir der Deckel abgenommen werden?
Es ist die erlaubte Höchstgeschwindigkeit. Dich kann aber keiner zwingen, 100 zu fahren. Ich kenne auf den Landstrasse in meiner Nähe ein paar Ecken, wo ich garantiert keine 100 fahren würde (und die meisten anderen auch nicht), da man sich dann fast automatisch im Graben wiederfindet. Ich muss aber zugeben, dass ich es manchmal auch nervig finde, wenn die Strasse schnurgerade verläuft und jemand mit 60 über die Landtsrasse schleicht. Aber man kann ja überholen.
Danke auch für deine Antwort. Aber es ging nicht um kurvige Landstraßen, sondern darum, daß ich nicht (wie ein Kumpel meinte fordern zu müssen) mit 100 bis kurz vor ne rote Ampel fahren muß, sondern mich ausrollen lassen will und gerade dadurch diese Ampel dann bei GrÜN erreiche. Und zwar OHNE protestierendes Hupen von Dränglern, die vielleicht gerade mal nicht überholen können ...
Ohne besonderen Grund darf nicht übermäßig langsam gefahren werden. Wie langsam "übermäßig" ist, hängt von der Straße und der Verkehrssituation ab. Ausrollen lassen wg. einer roten Ampel ist aber mit Sicherheit keine Nötigung.
Die angesprochene Richtgeschwindigkeit (Zeichen 380 StVO, viereckiges blaues Schild mit weißer Schrift/Zahl) ist keine Mindestgeschwindigkeit, sondern eine vorgeschlagene Geschwindigkeit nach der man sich richten soll/kann, nicht muss!
Es gibt keine Mindestgeschwindigkeit solange diese nicht durch ein Schild angeordnet wurde (Zeichen 275 StVO, rundes blaues Schild mit weißer Schrift/Zahl).
Zur Richtgeschwindigkeit hatte ich keine frage gestellt. Ich lasse mich aber u. U,. schon 500 oder 800 m vorher ausrollen, weil ICH im Gegensatz zu vielen Hirnis hier die Ampelpahasen der meisten Ampeln kenne. Es geht um Ampeln, auf Landstraßen, die ich schon von weitem sehen kann. Da is dann ne Frage, ob DAS ein besonderer Grund ist wenn ich mich auf solche Distanzen ausrollen lasse ..... Danke für deine Antwort.
Das nennt sich dann einfach nur vorausschauendes Fahren und ist aus vielen Gründen sehr gut!! .. machen nur leider viel zu wenige auf den Straßen ..
Endlich mal jemand, der meine Rechtsauffassung stützt!