ich habe vor ein kleingewerbe anzumelden, und bei ebay sachen zu verkaufen, muß ebay dabei meinen gewerbeschein haben?? es handelt sich immerhin um ein kleingewerbe mit geringumsatz bis 625 € steuerfrei

Ebay unterscheidet mein ich nicht zwischen Klein- und Großgewerbe.
wenn du ständig verkaufst ja, wenn du nur mal den dachboden oder keller leerhaben möchtest, nein
aso, wenn du es gewerblich machen möchtest, musst du beim finanzamt einen gewerbeschein beantragen, dadurch bekommst du deine steuernummer bzw umsatzsteuer id

bei Ebay nicht, aber beim Gewerbe- und Finanzamt..
und bei Ebay musst du dich als gewerblicher Verkäufer mit Vorlage der Unterlagen registrieren lassen
ja ok, aber da ich wegen ein paar idioten gesperrt wurde mit meinem richtigen namen, wie soll ich jetzt da vorgehen??
andreas48 am 5. Februar 2009 14:12 schieb einen Strohmann vor

Bereits ab monatlich zwanzig (!) Verkäufen wirst Du als gewerblicher Händler eingestuft mit allen rechtlichen Konsequenzen bezüglich Haftung, Garantie, Rückgaberechten usw. Die Umsatzgröße ist hierbei ohne Bedeutung. Bleibe unter 20 und Dir kann keiner was.
fasty2003 am 5. Februar 2009 17:12 Das legen die Richter unterschiedlich aus. Es wurde auch schon einer als gewerblich eingestuft der weniger Verkäufe im Monat hatte, die Ware aber immer neu war und sich wiederholte. Es ist also nicht nur die Anzahl der Verkäufe maßgebend. Angenommen ich verkaufe monatlich 5 oder 3 neue Traktoren oder Autos, wird das nicht als privat angesehen.

Wenn Du Dein bisheriges Eigentum verkaufst, ist es Privatvergnügen.
Wenn Du Ware einkaufst, um sie zu verkaufen, wird es zum Gewerbe.
würde es reichen, wenn ich meinen gewerbeschein zu ebay faxe??
Diese Frage beantwortet Dir bestens EBAY !