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muß ich bei ebay ein gewerbe anmelden, wenn ich sehr viel verkaufe??

gefragt von parryhotter am 05.02.2009 um 13:46 Uhr

ich habe vor ein kleingewerbe anzumelden, und bei ebay sachen zu verkaufen, muß ebay dabei meinen gewerbeschein haben?? es handelt sich immerhin um ein kleingewerbe mit geringumsatz bis 625 € steuerfrei


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Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 5. Februar 2009 13:47
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Ebay unterscheidet mein ich nicht zwischen Klein- und Großgewerbe.

Kommentar von parryhotter am 5. Februar 2009 13:48

würde es reichen, wenn ich meinen gewerbeschein zu ebay faxe??

Kommentar von E7cb9ed3efe9d6e4a4bd8a8181ba19a7smallhagebe am 5. Februar 2009 13:58

Diese Frage beantwortet Dir bestens EBAY !


anonym
beantwortet von BerlinerMitHerz am 5. Februar 2009 13:47
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wenn du ständig verkaufst ja, wenn du nur mal den dachboden oder keller leerhaben möchtest, nein

Kommentar von BerlinerMitHerz am 5. Februar 2009 13:53

aso, wenn du es gewerblich machen möchtest, musst du beim finanzamt einen gewerbeschein beantragen, dadurch bekommst du deine steuernummer bzw umsatzsteuer id


andreas48
beantwortet von andreas48 am 5. Februar 2009 13:48
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bei Ebay nicht, aber beim Gewerbe- und Finanzamt..

und bei Ebay musst du dich als gewerblicher Verkäufer mit Vorlage der Unterlagen registrieren lassen

Kommentar von parryhotter am 5. Februar 2009 13:53

ja ok, aber da ich wegen ein paar idioten gesperrt wurde mit meinem richtigen namen, wie soll ich jetzt da vorgehen??

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 5. Februar 2009 14:12

schieb einen Strohmann vor


hagebe
beantwortet von hagebe am 5. Februar 2009 13:55
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Bereits ab monatlich zwanzig (!) Verkäufen wirst Du als gewerblicher Händler eingestuft mit allen rechtlichen Konsequenzen bezüglich Haftung, Garantie, Rückgaberechten usw. Die Umsatzgröße ist hierbei ohne Bedeutung. Bleibe unter 20 und Dir kann keiner was.

Kommentar von 48c4cca19bb7dc705e60c60edb8c9bc1smallfasty2003 am 5. Februar 2009 17:12

Das legen die Richter unterschiedlich aus. Es wurde auch schon einer als gewerblich eingestuft der weniger Verkäufe im Monat hatte, die Ware aber immer neu war und sich wiederholte. Es ist also nicht nur die Anzahl der Verkäufe maßgebend. Angenommen ich verkaufe monatlich 5 oder 3 neue Traktoren oder Autos, wird das nicht als privat angesehen.


Ioooo
beantwortet von Ioooo am 6. Februar 2009 09:56
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Wenn Du Dein bisheriges Eigentum verkaufst, ist es Privatvergnügen.

Wenn Du Ware einkaufst, um sie zu verkaufen, wird es zum Gewerbe.


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