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Muss ich auf ein Schreiben der Deutschen Zentral Inkasso, beauftragt von Go Web Ltd. reagieren ?

gefragt von orakel38 am 20.07.2009 um 18:08 Uhr

Vor ca. 4 Monaten bekam ich von Go Web Ltd. eine Mahnung wegen Bereitstellung der Dienstleistung Cocktails-Rezepte.net und sollte 59,90 Euro zahlen. Habe ich aber nicht gemacht und auch nicht mit Widerruf reagiert. Jetzt haben sie die Deutsche Zentral Inkasso beauftragt, welche mir Post schickten, daß ich nun einen offenen Gesamtbetrag von 110,64 Euro haben und überweisen soll. Muss ich darauf reagieren mit Widerruf oder zur Verbraucherzentrale gehen ??? Eigentlich will ich nicht reagieren, da ich weiss, dass es eine Abzockfirma ist, welche schon von der Staatsanwaltschaft im Visier war. Sie haben diese Abzocke selbst bei unserer Bundeskanzlerin Angela Merkel probiert !!!

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Abzocke x 773 Inkasso x 275 Web Go Ltd. x 1

Playone
beantwortet von Playone am 20. Juli 2009 18:10
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Lass es nicht machen , ich habe auch mal was bekommen von i-ner seite , www. wannstirbstdu.de oder so Oo habe nicht reagiert kam bisher auch nix


anonym
beantwortet von Gammaray74 am 20. Juli 2009 18:09
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Wenn du das schon weisst dann ab zur Verbraucherschutzzentrale....


apriket
beantwortet von apriket am 20. Juli 2009 18:17
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Ich glaube nicht, dass die versuchen werden, ihre Forderungen gerichtlich durchsetzten. Die versuchen halt die Leute mit diesen Scheiben vom Inkassobüro einzuschüchtern. Mir hat mal die Deutsche Inkassostelle Eschborn im Auftrag von "Projekt Nachbarschaftspost" eine Rechnung über 90 € geschickt, ich hätte da einen Vertag im Internet abgeschlossen. Mir war von einhem solchen Vertrag nichts bekannt. Das war im November letzten Jahres. Ich hab nicht reagiert und nie wieder was von denen gehört.

Kommentar von C5666c8e3ce53e2f62c151316d613f0bsmallapriket am 20. Juli 2009 18:24

"Durch die Art und Weise der Vertragsanbahnung kommt kein gültiger Vertrag zustande und es besteht keine Zahlungspflicht, meinen die Verbraucherschützer." http://www.golem.de/0804/59161.html


Carkov
beantwortet von Carkov am 20. Juli 2009 18:12
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verbraucherzentrale.de unter internetabzocke,darum handelt es sich denk ich mal,da kannst dir ein musterbrief runterladen!ich hatte das mit opendownload aber zahlen auf keinenfall die spekuieren nur auf deine unsicherheit und angst...


kikkerl
beantwortet von kikkerl am 20. Juli 2009 18:12
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wie kommt die Inkassofirma eigentlich zu dir??? Hast du jemals was bei einer firma bestellt`?

Auf jeden Fall soll man bei einer Inkassofirma binnen zwei Wochen Wiederspruch einlegen wenn man sich sicher ist dass man nichts zu befürchten hat.Wegen so einer kleinen Summe können sie nicht gerichtlich gegen dich vorgehen


anonym
beantwortet von Saarland60 am 20. Juli 2009 18:11
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Falls das ein echtes Inkassobüro ist, solltest Du spätestens jetzt mal Deine Beine in Bewegung setzen und zumindest Widerspruch einlegen.

Anderenfalls klingelt in ein paar Wochen der Gerichtsvollzieher an Deiner Tür.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 20. Juli 2009 18:13

Genau auf den würde ich warten wollen!

Kommentar von Saarland60 am 20. Juli 2009 18:16

Wenn der einen Vollstreckungsbescheid des für Dich zuständigen Amtsgerichts in der Tasche hat, kannst Du auf ihn warten wie Du willst.

Ist die Vollstreckung erst einmal rechtskräftig geworden, hilft auch warten nichts. Unberechtigte Forderungen muss man vorher abwehren.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 20. Juli 2009 18:26

Damit die Vollstreckung erst einmal rechtskräftig wird muss er das Ganze erst einmal prüfen...

Er wird Dir also einen Anhörungsbogen schicken auf dem Du ein Kreuz machst das Du mit der Zahlung nicht einverstanden bist. Die Mühe des Kreuzchen machens wäre es mir gerade so wert. Auch ein Gerichtsvollzieher muss sich an Recht und Gesetz halten und kann nicht willkürlich irgendetwas machen auch wenn das so manche gerne hätten.

Kommentar von Saarland60 am 20. Juli 2009 18:38

Also doch eine Reaktion bevor die Vollstreckung rechtskräftig ist, und nicht erst warten?

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 20. Juli 2009 18:44

Aber nicht auf ein 08/15 Inkassobüro.

Kommentar von Saarland60 am 20. Juli 2009 18:47

Seufz! Wenn das Inkassobüro echt ist, spielt es keine Rolle, ob es ein 08/15- oder ein 09/16-Inkassobüro ist. Dem Zwangsvollstreckungsverfahren ist das nämlich völlig gleichgültig.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 20. Juli 2009 18:54

Ein Inkassobüro kann aber doch nicht viel mehr machen als bitte, bitte und überzogene Rechnungen stellen. Die müssen noch nicht einmal prüfen ob die Rechnungen gerechtfertigt sind. Da warte ich dann doch bis zum Gerichtsvollzieher und mache mein Kreuzchen bei dem als mich vorher mit unkompetenten Inkassobüromitarbeiten rumzuärgern die vom jeweiligen Vorfall gar keine Ahnung haben.

Kommentar von Drachentoeter am 27. Juli 2009 18:40

Das stimmt nicht. Eine Inkassofirma kann nicht mehr machen als Jeder Privatmann, die haben keinerlei Sonderrechte. Der Gläubige muss eine Gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, der Wird dann zugestellt. Diesem muss man Widersprechen, eine Begründung ist nicht notwendig. Wenn man das nicht tut können die danach eine Vollstreckungsbescheid schicken, dem kann man aber durchaus auch noch widersprechen. Erst hiernach kann der Gläubiger zum Gerichtsvolzieher gehen und das ganze Vollstrecken lassen.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 27. Juli 2009 19:44

So und nicht anders!

DH für Dich!


Oubyi
beantwortet von Oubyi am 20. Juli 2009 18:11
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anonym
beantwortet von Wirbelmeister am 20. Juli 2009 18:11
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nehm dir nen anwalt

Kommentar von C5666c8e3ce53e2f62c151316d613f0bsmallapriket am 20. Juli 2009 18:19

Um Gotttes Willen, nein! Das kostet nur Geld und ist völlig unnötig. Einfach nicht reagieren.


anonym
beantwortet von hoffnungsglueck am 20. Juli 2009 18:10
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Ruf bei der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle an und frag da, wie Du am besten reagierst.


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