Laut Mieter sind Tiere verboten.Zählen dazu nur bestimmte Tiere wie Hund und Katze oder generell alle Kleintiere?

Ein generelles Verbot der Tierhaltung in einer Mietwohnung ist unwirksam. Kleintieren, wie Hamster, Ziervögel, Zwergkanninchen darf der Mieter immer halten - BGH (AZ: VIII ZR 10/92). Ob auch ein Yorkshire-Terrier zu den Kleintieren zäht ist in der Rechtssprechung umstritten. Ratten sind zwar Kleintiere, können aber Ekelgefühle bei den Nachbarn auslösen und aus diesem Grund verboten werden - LG Essen (AZ: 1 S 497/90). Steht im Mietvertrag, dass der Mieter keine Hunde oder Katzen halten darf, dann gilt das auch. Das Grundrecht des Mieters auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wird nicht verletzt. BVerfG (AZ: 1 BvR 126/80).

Ganz sicher sind damit keine Kleintiere gemeint. Also kannst du dir getrost einen Kleintierzoo halten.

Vögel, Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen, Zierfische sind Kleintiere und kannst Du trotzdem halten. (Sofern andere Mieter nicht durch Geruch, z. B. Hasenstall auf dem Balkon, belästigt werden).

Zu den Haustieren zählen im üblichen Sinn Hunde und Katzen.Wellensittiche , Papageien ,Meerschweinchen und Zwergkaninchen gehören nicht dazu und unterliegen m.E. auch keiner Genehmigungspflicht , es sei denn sie stören die übrigen Bewohner des Hauses indem sie unangenehme Gerüche verströmen oder Lärm machen.Ich würde aber trotzdem den Vermieter informieren.

mach dir keine Gedanken, Meerschweinchen sind nicht verboten und auch nicht genehmigungspflichtig, da sie als Kleintiere zählen, genau wie Fische, Hamster, Kanarienvögel und Wellensittiche um einige aufzuzählen

Allgemein erlaubt ist nach überwiegender Ansicht die Haltung von Kleintieren. Dies gilt auch dann, wenn nichts im Mietvertrag steht. Die Anzahl oder Menge der gehaltenen Kleintiere darf aber das übliche Maß nicht wesentlich übersteigen.
Bei Haustieren wird unterschieden zwischen sogenannten Kleintieren und anderen Tieren. Kleintiere sind solche, die überwiegend in Käfigen, Terrarien oder Aquarien gehalten werden, z.B. Vögel, Fische, Meerschweinchen, kleine ungiftige Schlangen usw.
Bei Kleintieren wird unterstellt, dass sie keine Belästigungen anderer Hausbewohner oder Beschädigungen der Mietwohnung verursachen. Zu Kleintieren in diesem Sinne zählen deshalb meist nicht größere Vögel wie einige Papageienarten, die sehr laut werden können oder giftige Schlangen, die einen erhebliche Gefahrenherd darstellen.
Andere Haustiere im Sinne der mietrechtlichen Tierhaltung sind Hunde und Katzen, größere Vögel und so weiter.
Weitere Antworten auf Tierhaltung in Stadt und auf Land gibts hier: http://www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/tierhaltung.html
Nein, ich habe gestern noch in einem Hamsterbuch gelesen, das diese Tiere nicht dazu gehören! Du darfst Hamster ohne den Vermieter zu fragen in der Wohnung halten!
Merschweinchen nich Hamster!

Käfigtiere unterliegen nicht der Genehmigungspflicht!Also darfst du dir nen Kleintierzoo halten wenn du magst.
Da gab es gerade ein neues Gerichtsurteil zu: Kleintiere, die im Allgemeinen in Käfigen gehalten werden, kann Dir kein Vermieter verbieten. Mit Hunden und Katzen sieht es da etwas anders aus. Aber Dein Meerschweinchen ist erlaubt. Entsprechende Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam.