Frage von inlovely 30.12.2012

Muss ich arbeiten gehen, wenn mich mein Bruder, der im Vorstand ist, einteilt?

  • Hilfreichste Antwort von lenzing42 31.12.2012

    Dass ein Verein zu besonderen Anlässen die Hilfe der Mitglieder benötigt,ist selbstverständlich,aber man sollte dann den einzelnen Mitgliedern das Wort gönnen und sie fragen,aber nicht einfach über den Kopf der betreffenden hinweg entscheiden,dass sie helfen müssen.Es ist von deinem Bruder kein schöner Zug,über dich bestimmen zu wollen. Je nach dem,wie euer Verhältnis zueinander ist,würde ich ihm unter Umständen was husten,und nicht mitmachen.Aber die Entscheidung musst du für dich selbst treffen.

  • Antwort von dogit 31.12.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ich gehe davon aus das es kein e.V. (eingetragener Verein) und auch keine Satzung gibt. Demnach gibt es auch keiner Verpflichtung und somit kannst du auch NEIN sagen.

    Das dumme an solchen Dorf-Klüngeleiein ist nur dass man schief angesehen wird wenn man sich dem ganzen entzieht, man wird dann sehr schnell schief angesehen und es kann dazu führen, dass man aus der heiligen Dorfgemeinschaft verstoßen wird.

    Das alles musst du ganz allein für dich entscheiden, dass kann dir niemand abnehmen, denn du musst ja noch etwas in dem Dorf leben.

    Alles Gute für 2013

  • Antwort von Schneemoeve 30.12.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Darf ich fragen was das für ein Verein ist in den man automatisch reinkommt? Klingt ja fast schon wie ne Sekte. Natürlich is das deine Entscheidung ob du arbeiten gehen willst oder nich dazu kann dich NIEMAND zwingen. Musst du da Beitrag zahlen? Oder bekommst du Geld fürs arbeiten? Wenn nicht, geh nicht! Und wenn sie dich rausschmeissen..du willst ja eh net in dem Verein sein so wies aussieht! LG

  • Antwort von 19sunshine82 30.12.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    wie kann man denn automatisch in nem verein sein? finde nicht das du das musst. er denkt wohl nur, weil er dein bruder ist darf er machen was er will mit dir.

  • Antwort von hannaso 30.12.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    müssen, nein

  • Antwort von demosthenes 31.12.2012

    Ob Dein Bruder Dir das gesagt hatte oder irgendein anderes Vorstandsmitglied, ist völlig uninteressant.

    Ob "man" Dich zur Arbeitsleistung verpflichten kann, hängt von der Satzung des Vereins ab und selbst wenn da etwas von "Arbeitsdienst" stehen sollte - gibt es in vielen Vereinen - dann kann niemand anderes gegen Deinen Willen den Termin dafür festlegen.

    Unabhängig einmal von diesen rechtlichen Dingen ist natürlich die Frage, wie sehr und bei wem Du Dich unbeliebt machst, falls Du Dich weigerst und welche Konsequenzen das für Dich im sozialen Umfeld hätte.

  • Antwort von BewiBerlin 31.12.2012

    Groucho Marx (1890-1977, amerik. Komödiant) hat mal gesagt: "Ich würde nie einem Club beitreten, der mich als Mitglied akzeptieren würde."

    Es gibt keine Zwangsmitgliedschaft in Vereinen. Man kann ein- und wieder austreten. Ist man Mitglied, muss man sich an die Satzung halten und ab- und an auch mal für den Verein tätig sein. Ob so etwas ein Vorstandmitglied anordnen kann ist eher zweifelhaft. Arbeitsdienst (so heißt das z. B. häufig in Kleingartenvereinen) geschieht in der Regel allerdings freiwillig.

    Also sag deinem Bruder, er soll es selbst tun, denn niemand könne es so gut wie er und im Übrigen könne er dich mal gerne haben und dir entlich mal was wertvolles zu Weihnachten schenken. Außerdem könne er ja einen Auschlussantrag stellen, Darüber wird dann ggf. die Mitgliederversammlung entscheiden, die übrigens auch für die Regelungender Satzung zuständig ist.

  • Antwort von manu0901 31.12.2012

    Du** mußtt nicht und **brauchst nicht arbeiten.... Ist das da ne Leibeigenherrschaft???? Idiotisch, automatisch mit 16 in einen Verein gepresst zu werden....

  • Antwort von PeterSchu 31.12.2012

    Zunächst mal ist es schonn ungewöhnlich, dass man "automatisch mit 16 Jahren" in einen Verein kommt. Das mag ja bei euch im Ort üblich sein, aber rechtlich gibt es dafür sicher keine Grundlage.

    Ebenso wenig gibt es eine Grundlage, dass man zu einer Arbeitsleistung in einer bestimmten Zeit verpflichtet ist. Es mag in der Satzung vorgegeben sein, dass Mitglieder zu einer Arbeitsleistung in einem bestimmen Umfang verpflichtet sind, aber der Zeitpunkt, wann diese geleistet wird, muss auf Freiwilligkeit beruhen. Alles Andere wäre wohl sittenwirdig.

    Andererseits ist es halt so, dass bestimmte Dinge in einem Verein nur gestemmt werden können, wenn es genügend Helfer gibt. Von daher ist ein Organisator schon manchmal in einem Dilemma. Wenn es aber keine Möglichkeit gibt, die Helfer freiwillig zu finden, kann er nicht einfach auf eine "Zwangsverprflichtung" zurückgreifen. Vielleicht verstehst du aber auch seine Situation und ihr findet eine vernünftige Einigung.

  • Antwort von ichhierundda 30.12.2012

    was für ein verein?

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