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Muss ich anteilig Miete zahlen.. wenn ich vor Vertragsbeginn einziehe?

gefragt von Nilreb am 26.10.2008 um 16:50 Uhr

Bin in eine neue Wohnung gezogen. Mietvertrag begann am 01.10. Schlüsselübergabe fand am 18.09. statt (ging nicht anders, da ich aus einer anderen Stadt umgezogen bin) Hausverwaltung hat die Miete ab 18.09. auch abgebucht, obwohl ich da noch garnicht in der Wohnung gewohnt habe. Davon ganz abgesehen stand die Wohnung eh leer. Und man hat mich nicht informiert, dass ich dann Miete zahlen muss, wenn ich den Schlüssel habe. Für mich war das reine Kollanz. Wie sieht das rechtlich aus? Darf man Miete berechnen, wenn nicht so vereinbart bzw. wenn zu diesem Zeitpunkt der Mietvertrag noch garnicht galt?

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Miete x 3.314 Einzug x 57 Mietbeginn x 4

evelote
beantwortet von evelote am 26. Oktober 2008 16:54
2x
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Na wenn Du eingezogen bist musst Du wohl auch die Miete, zumindest anteilig, bezahlen. Was anderes waere, wenn Du lediglich den Schluessel aus organisatorischen Gruenden hast, aber erst am 1. Okt. eingezogen bist.


Elchico
beantwortet von Elchico am 26. Oktober 2008 17:04
1x
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Also die Frage kann man ja auch andersherum formulieren: Darf ich mich vor Vertragsbeginn in der Wohnung aufhalten? Ich hatte den selben Fall und mir wurden auch die anteiligen Tage abgebucht. Trotzdem war ich froh, 2 Wochen eher umziehen zu können. Warum sollte auch, wenn man es nicht vorher so vereinbart, der Vermieter auf eine halbe Miete verzichten? Und ist es nicht schon Kulanz, jemanden vor dem eigentlichen Vertragsbeginn in der Wohnung wohnen zu lassen?



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