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Muss ich Angst vor dem Gerichtsvollzieher wegen Bafögamt?

gefragt von shirley am 29.06.2007 um 14:33 Uhr

ich habe irgendwann mal kurz bafoeg bekommen, als ich noch in einer wg in freiburg gewohnt habe. die haben sich wegen rückzahlung nie gemeldet. inzwischen bin ich einige male umgezogen und wohne in köln. ein alter wg-kumpel, der noch immer in freiburg wohnt, rief mich jetzt an, dass ein brief vom gerichtsvollzieher gekommen sei, der wegen bafög zu mir wollte. was kann mir das? sie haben sich ja nie bei mir gemeldet, obwohl ich mich immer ordnungsgemäß umgemeldet habe. und wie soll ich jetzt reagieren?


Reply


Lotusblume12
beantwortet von Lotusblume12 am 29. Juni 2007 14:40
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Wieso Angst, solltest du halt klären, wenn du ja weißt, was noch kommt. Ruf dort an und kläre das Problem, wenn es denn eins ist. Scheint ja so. Mit wegschieben, wurde bisher noch kaum ein Problem gelöst, jedenfalls nicht ein solches. LG Lotusblume


anonym
beantwortet von Lillibelle am 29. Juni 2007 15:36
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auch ne einstellung "was kann mir das?"

du bist verpflichtet, deinen teil zurückzubezahlen und kannst dich nicht aus der affäre ziehen mit dem argument, dass du dich ja immer umgemeldet hast. du hättest auch nachsendeanträge stellen können (oder sogar müssen, weiß ich jetzt nicht so genau).

dass die sich nie bei dir gemeldet haben, kann nicht sein, sonst würden sie nicht gleich mit gerichtsvollzieher kommen. man wird eigentlich so gut wie immer erst ein paarmal gemahnt. frag lieber mal deinen WG-kumpel, warum er dir von den vorherigen briefen nie was gesagt hat...


elsni
beantwortet von elsni am 29. Juni 2007 15:49
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Du bist verpflichtet den Bafögamt deinen neuen Wohnort mitzuteilen, Ummelden reicht nicht. Ansonsten erhöht sich die Forderung um einen Pauschalbetrag (früher waren es ca. 50 DM) wenn Dich das Bafögamt ausfindig machen muss. Habe ich alles mitgemacht. Je mehr du wegrennst desto teurer wirds!


anonym
beantwortet von gguenter am 30. Juni 2007 09:52
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Deine Adresse musst du immer auch dem Bundesveraltungsamt mitteilen. Hier der link zur passenden Seite: http://www.bva.bund.de/nn_538766/DE/Aufgaben/AbtIV/BAfoeG/Mitteilungspflicht/mitteilungspflicht-node.htmlnnn=true


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 29. Juni 2007 14:37
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Der Gerichtsvollzieher wird bei der Adresse vorbeikommen, an die er geschrieben hat. Wenn er dich dort nicht antrifft, wird er einen Nachforschungsantrag machen und dabei herausfinden, dass die bisherigen Rechnungen dir nicht gefolgt sind. Wenn er dich dann mal findet, kannst du Widerspruch einlegen. Dabei must du aber nachweisen können, dass du dich immer ordnungsgemäß umgemeldet bist. Sag deinem Freund, er soll sagen, er wisse deine neue Anschrift nicht.




Kommentar von Simple_avatar6smallkomaberl18m am 30. Juni 2007 11:54

Wieso denken hier alle, dass ummelden reicht??? Du musst dich bei jeder Leistungsstelle selbst ummelden, egal ob Bafög, ALG oder welche Leistung auch immer... Nur das Finanzamt weiß die Daten der Ummeldung...


Indy72
beantwortet von Indy72 am 29. Juni 2007 14:40
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Wenn Ihr Kumpel Ihre Adresse nicht ausplaudert, dann dauert es noch einige Zeit bis man Sie findet und die Akte samt Titel an den zustädigen GV übergibt. Grundsätzlich aber müssen Sie schon damit rechnen, dass irgendwann ein unliebsamer Besucher vor der Tür steht. Anderseits wären Sie verpflichtet, sih von Selbst regelmäßig an die zuständige Staatskasse zu wenden, um zu zahlen oder zu erklären, dass Sie as bestimmten Gründen momentan nicht zahlen können.

Kommentar von Simple_avatar6smallkomaberl18m am 30. Juni 2007 11:56

Die Taktik halte ich auch für Unsinn. Wenn er umgemeldet ist, findet man ihn schnell... Und das Wegrennen vor dem Gerichtsvollzieher kostet höchstens noch mehr, weil dir das alles in Rechnung gestellt wird. Schließlich unterschreibt man ja beim Bafög, dass man jede Änderung UNVERZÜGLICH schriftlich mitteilt.


Mismid
beantwortet von Mismid am 29. Juni 2007 19:36
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je nachdem was du für einen Beruf du ergreifen willst oder mal einen Kredit für ein Haus willst, kann es sein daß du den Job oder Kredit nicht bekommst, weil ein Titel gegen dich vorliegt! Normalerweise weiß das Bafögamt aber wo man wohnt, wenn man sich ordnungsgemäß ungemeldet hat


komaberl18m
beantwortet von komaberl18m am 30. Juni 2007 12:00
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Wenn ein Gerichtsvollzieher nach mir sucht, würde ich mich nicht fragen, wie ich mich aus der Affäre ziehen kann, sondern wie ich den MIST, den ich gebaut habe, wieder geradebiegen kann. Bevor man dir von Seiten einer Behörde einen Gerichtsvollzieher schickt, haben die schon ne Menge geschrieben und versucht, dich zu erreichen. Und da du im Antrag unterschrieben hast, dass du jede Veränderung deiner persönlichen Verhältnisse (ÄNDERUNG DER ANSCHRIFT; WEGFALL DER FÖRDERGRUNDLAGEN) unverzüglich der zuständigen Stelle meldest, wird dir die sehr schwache Ausrede mit dem "ich habe mich umgemeldet" wohl keine 5 Sekunden helfen. Einfach mal geradestehen für deinen Fehler!


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