Ich zahle derzeit Ehegatten- und Kindesunterhalt an meine Ex. Es kann doch nicht sein, dass ich mit meiner neuen Lebensgefährtin aus finanziellen Gründen keine Familie gründen kann, nur weil ich immernoch meine Ex "durchfüttern" muss, oder? Vor allem weil meine Ex bei ihrem neuen Freund ins Haus eingezogen ist und selber halbtags arbeiten geht. Versteht mich nicht falsch, für meinen Sohn zahle ich gerne Unterhalt, aber nicht für meine Ex!!!
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Dann muß du eine Neuberechnung beantragen. Für das Kind willst du ja zahlen, was ja auch super ist, ob deiner Ex-Frau noch etwas zusteht, nachdem sie einen Partner hat u. arbeitet mußt du mal berechnen lassen oder dir gleich Rat bei einem Anwalt holen

Ob du für deine Ex zahlen musst, hängt doch vom Alter des Kindes ab, und wieviel Betreuung es noch braucht.
Es kann schon sein, dass du keine Familie mehr gründen kannst, genauer gesagt: dass du dir keine weiteren Kinder leisten kannst. Kommt auf dein Einkommen an. Auch Verheiratete Eltern, die schon ein Kind haben, müssen sich das überlegen, bevor sie ein zweites bekommen. Ich seh da keinen Unterschied.
dragon100 am 17. August 2008 20:51 DH

Im anderen Fall - deine Neue erhält Unterhalt - würdest du das ablehnen?

du glaubst also die situation deiner ex und deines kindes ändert sich weil DU eine neue Familie gründen willst und sie deswegen nicht mehr auf Unterhalt angewiesen sind ( so hats ja der gesetzgeber wohl entschieden)?
Ok deine Ex lässt es sich bei ihrem neuen gut gehen aber die Gesetze hinken da nach meinem Wissenstand noch etwas hinterher.

Es ist natürlich etwas komplizierter und es mach im Einezfall abweichungen geben, aber im Prinzip gilt folgendes:
Erst kommt der Unterhalt für die Kinder, egal aus welcher Ehe und nur wenn dann noch etwas übrig ist, kommt der Unterhalt für die Exfrau dran.
Nach dem neuen U-Gesetz sind die Kinder vorrangig zu behandeln, dann kommt erst die Ex. Zusammen mit der Frage wie alt das erste Kind ist, wieviel sie halbtags verdient etc., brauchst du evtl. nichts mehr oder zumindest doch weniger für sie zu zahlen.
soweit ich weiss musst Du nach dem neuen Gesetz nur an Deine Kinder Unterhalt bezahlen.

Ja.Was kann denn Deine EX dafür,wenn Du eine neue Partnerin haben willst.Solange sie Deinen Sohn versorgt und erzieht,könntest Du sie ja DURCHFÜTTERN.Weil: mit Halbtagsarbeit bist Du nicht gerade auf Rosen gebettet. Was sagt denn Dein Anwalt dazu?

solange die Ex nicht wieder verheiratet ist wirst Du zahlen müssen, oder sie verdient mehr Geld als Du
Hallo,
konkrete Rechtsauskünfte darf ich nicht geben, aber allgemein folgendes: Es gibt ein neues Unterhalsrecht. Danach soll es leichter werden, eine neue Familie zu gründen. Weiterhin gilt jedoch, dass zunächst beide Kinder vorrangig sind. Also: Ein (oder mehrere) neues/e Kind/er gehen der Exfrau vor und reduzieren ihren Unterhaltsanspruch, wenn das Einkommen des Mannes nicht für alle ausreicht. Falls ein sog. Unterhaltstitel besteht: Evtl. Abänderung durch einen Anwalt prüfen lassen.
Mfg.
cawi01
hallo.....das gleiche problem haben wir auch die ex meines freundes bekommt für das kind und sich selbst von uns mon knapp 1000,00 euro.....sie wohnt auch mit ihrem neuen partner zusammen und ging bis vor ein paar wochen noch zusätzlich arbeiten...was nie angerechnet worde....seit ein paar tagen hat sie von dem neuen ein kind.....unser anwalt hat uns gesagt das normalerweiser wir für sie jetzt kein unterhalt mehr zahlen müssen aber das ist noch nicht durch.....und wir bekommen ebenfalls nachwuchs....uns kotzt das auch an....die eigene Fam.planung leidet weil die Gesetze so ungerecht sind......