Hallo!
Ich bin am Donnerstag bei der Polizei geladen und soll als Zeuge über meinen (Ex)-Freund aussagen. Da er aber schon auf Bewährung ist und ab den nächsten Monat eine Therapie anfängt,möchte ich ihn nicht belasten und ihn noch weiter in die Scheiße reinreiten.. Was würde es ihm bringen wenn er jetzt noch im Knast landet!? Meine Frage ist jetzt ob ich die Aussage verweigern kann und ob die Polizei dann die Ermittlungen gegen in einstellen muss? Ich bin die einzige Zeugin in dem Fall... Und falls ich die Aussage verweigern kann ist es dann möglich das die Sache trotzdem vor Gericht geht da er auf Bewährung ist? Und vor Gericht muss ich auf jedenfall aussagen?

Wenn du nicht verwandt oder verschwägert mit deinem Freund bist, oder in der Sache selbst mit drinhängst musst du aussagen. Solltest du die Aussage trotzdem verweigern ist es auch möglich, dass du in Erzwingungshaft gehst, bis du aussagst.

Wenn Du bei der Polizei nicht aussagen willst, meldet sich die Staatsanwaltschaft. Und da musst Du aussagen, ob Du willst oder nicht.
DH!

Wenn Du nicht mit dem Beschuldigten verwandt bist, hast nur ein Auskunftsverweigerungsrecht, wenn Du Dich durch eine wahrheitsgemäße Aussage selber belastest, und somit Dich der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzt § 55 StPO.
Bei der POLIZEI musst du keine Aussage machen, auch als Zeuge nicht.
Anders ist dies aber, wenn Du eine Vorladung von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht bekommst, dann musst Du aussagen und darfst die Aussage nur verweigern, wenn du dich selber belasten würdest oder du eng verwandt bzw verheiratet wärst.

Hallo CharleneZoe,
bei der Polizei musst du keine Aussage machen, dafür darfst du danach aber einen Besuch beim Staatsanwalt abstatten, für den du bis zu 2000.- Euro bezahlst. Ansonsten musst du vor Gericht sowieso aussagen.
Gruss Christian Dollowski
Wieso sollte eine Vorladung bei der Staatsanwaltschaft mit solchen Kosten verbunden sein? Woher stammt diese Angabe ?
Christian Dollowski am 9. Juni 2008 12:48 Diese Angabe stammt aus einem Forum. Aber es kommt immer drauf an. Nicht immer muss man für so etwas zahlen.
Für eine Aussage bei der Staatsanwaltschaft muß man nie (!) zahlen !
Ja Du kannst die Aussage wegen Befangenheit verweigern.Auch vor Gericht.

Was will man machen, wenn du dich nicht mehr erinnern kannst?
Das ist eine gute Idee.Allerdings war ich weder betrunken als der Vorfall passiert ist(und das weiß die Polizei) noch ist es allzu lange her.Ca 2Wochen
MikeMolto am 9. Juni 2008 13:00 Trotzdem glaube ich, das es für ein schlechtes Gedächtnis noch keine Strafe gibt. (Ich glaube es war gelb oder doch eher blau etc.)
WhiteAngelmzg am 9. Juni 2008 13:42 die strafe nennt sich erzwingungshaft...
und hilft dem Gedächtnis ganz schnell wieder auf die Sprünge.

Ich würde hingehen und sagen das bestimmtes nicht mehr weisst oder vergessen hat und du nix falsches sagen willst.
WhiteAngelmzg am 9. Juni 2008 15:30 laut FS ist es nur 2 wochen her. dann würd ich dich einsperren bis du es wieder weist!
tobi2000 am 11. Juni 2008 23:07 Glaube ich nicht dran. Da hätten die mich auch vor elf jahren einsperren müssen.aber haben die ja nicht.