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Muss ich als Zeuge bei der Polizei aussagen oder kann ich die Aussage verweigern?

gefragt von CharleneZoe am 09.06.2008 um 12:25 Uhr

Hallo!

Ich bin am Donnerstag bei der Polizei geladen und soll als Zeuge über meinen (Ex)-Freund aussagen. Da er aber schon auf Bewährung ist und ab den nächsten Monat eine Therapie anfängt,möchte ich ihn nicht belasten und ihn noch weiter in die Scheiße reinreiten.. Was würde es ihm bringen wenn er jetzt noch im Knast landet!? Meine Frage ist jetzt ob ich die Aussage verweigern kann und ob die Polizei dann die Ermittlungen gegen in einstellen muss? Ich bin die einzige Zeugin in dem Fall... Und falls ich die Aussage verweigern kann ist es dann möglich das die Sache trotzdem vor Gericht geht da er auf Bewährung ist? Und vor Gericht muss ich auf jedenfall aussagen?


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Zeugenaussage (8)
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Reply


WhiteAngelmzg
beantwortet von WhiteAngelmzg am 9. Juni 2008 12:29
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Wenn du nicht verwandt oder verschwägert mit deinem Freund bist, oder in der Sache selbst mit drinhängst musst du aussagen. Solltest du die Aussage trotzdem verweigern ist es auch möglich, dass du in Erzwingungshaft gehst, bis du aussagst.


steffiffm
beantwortet von steffiffm am 9. Juni 2008 12:27
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Wenn Du bei der Polizei nicht aussagen willst, meldet sich die Staatsanwaltschaft. Und da musst Du aussagen, ob Du willst oder nicht.

Kommentar von Rolfe am 9. Juni 2008 21:24

DH!


Smash
beantwortet von Smash am 9. Juni 2008 12:34
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Wenn Du nicht mit dem Beschuldigten verwandt bist, hast nur ein Auskunftsverweigerungsrecht, wenn Du Dich durch eine wahrheitsgemäße Aussage selber belastest, und somit Dich der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzt § 55 StPO.


anonym
beantwortet von MarianneW am 9. Juni 2008 12:51
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Bei der POLIZEI musst du keine Aussage machen, auch als Zeuge nicht.

Anders ist dies aber, wenn Du eine Vorladung von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht bekommst, dann musst Du aussagen und darfst die Aussage nur verweigern, wenn du dich selber belasten würdest oder du eng verwandt bzw verheiratet wärst.


Christian Dollowski
beantwortet von Christian Dollowski am 9. Juni 2008 12:29
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Hallo CharleneZoe,

bei der Polizei musst du keine Aussage machen, dafür darfst du danach aber einen Besuch beim Staatsanwalt abstatten, für den du bis zu 2000.- Euro bezahlst. Ansonsten musst du vor Gericht sowieso aussagen.

Gruss Christian Dollowski




Kommentar von Auskunft am 9. Juni 2008 12:40

Wieso sollte eine Vorladung bei der Staatsanwaltschaft mit solchen Kosten verbunden sein? Woher stammt diese Angabe ?

Kommentar von 17f696cc4f68bb8d5d97a4c77ca03d46smallChristian Dollowski am 9. Juni 2008 12:48

Diese Angabe stammt aus einem Forum. Aber es kommt immer drauf an. Nicht immer muss man für so etwas zahlen.

Kommentar von Auskunft am 9. Juni 2008 13:06

Für eine Aussage bei der Staatsanwaltschaft muß man nie (!) zahlen !

Kommentar von 868baa2c8ad94962c8247a89344afb6csmalltobi2000 am 9. Juni 2008 14:00

Doch muss man. Jedes gericht kostet geld

Kommentar von Auskunft am 9. Juni 2008 14:37

Staatsanwaltschaft ist nicht mit Gericht identisch. Es handelt sich bei einer Befragung durch die Staatsanwaltschaft nicht um ein Gerichtsverfahren.


SilentBob
beantwortet von SilentBob am 9. Juni 2008 12:27
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Ja Du kannst die Aussage wegen Befangenheit verweigern.Auch vor Gericht.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 9. Juni 2008 12:31

?

Kommentar von Fd580abb770a26f70fd9a966622313a6smallgri1su am 9. Juni 2008 12:31

Das ist schlicht falsch. Als Zeuge vor Gericht gibt es nur ein Verweigerungsrecht, wenn es sich um Angehörige handelt, oder wenn man sich selbst belasten könnte.


MikeMolto
beantwortet von MikeMolto am 9. Juni 2008 12:52
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Was will man machen, wenn du dich nicht mehr erinnern kannst?

Kommentar von CharleneZoe am 9. Juni 2008 12:56

Das ist eine gute Idee.Allerdings war ich weder betrunken als der Vorfall passiert ist(und das weiß die Polizei) noch ist es allzu lange her.Ca 2Wochen

Kommentar von 9631a00b89973c4ba2e58ab85bd2595dsmallMikeMolto am 9. Juni 2008 13:00

Trotzdem glaube ich, das es für ein schlechtes Gedächtnis noch keine Strafe gibt. (Ich glaube es war gelb oder doch eher blau etc.)

Kommentar von 2d3b924ff9ca8197f0bfb1b46379b09bsmallWhiteAngelmzg am 9. Juni 2008 13:42

die strafe nennt sich erzwingungshaft...

und hilft dem Gedächtnis ganz schnell wieder auf die Sprünge.


tobi2000
beantwortet von tobi2000 am 9. Juni 2008 14:02
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Ich würde hingehen und sagen das bestimmtes nicht mehr weisst oder vergessen hat und du nix falsches sagen willst.

Kommentar von 2d3b924ff9ca8197f0bfb1b46379b09bsmallWhiteAngelmzg am 9. Juni 2008 15:30

laut FS ist es nur 2 wochen her. dann würd ich dich einsperren bis du es wieder weist!

Kommentar von 868baa2c8ad94962c8247a89344afb6csmalltobi2000 am 11. Juni 2008 23:07

Glaube ich nicht dran. Da hätten die mich auch vor elf jahren einsperren müssen.aber haben die ja nicht.


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