Da ich nur gelegentlicher bis seltener Verkäufer bei ebay bin kenne ich mich leider nicht wirklich gut mit den dbzgl. Bestimmungen aus. Ein Freund von mir, der regelmäßig bei ebay verkauft, sagte, dass ich unbedingt stets eine Widerrufsbelehrung beifügen solle, wobei er sich aber derzeit nicht sicher ist, ob nach dieser 2 oder 4 Wochen Frist eingeräumt werden müssen. Kann mich darüber jemand aufklären?

Die Widerrufsfrist gilt meines Wissens nur für gewerbliche Verkäufer.

als privater verkäufer verkaufst du ohne widerrufsrecht , garantie und rücknahme.
als gewerblicher verkäufer hast du eine widerufsbelehrung einzustellen mit einer frist von 4 wochen.
MarcSu am 12. Mai 2008 14:29 Genau so ist es. DH
Das war bis neulich noch ungeklärt. Nach neuesten Urteilen findet nun regelmäßig § 355 Abs. 2 S.2 BGB Anwendung, nach dem 4 Wochen Frist einzuräumen sind, falls eine dbzgl. Belehrung erst NACH Vertragsschluss erfolgt. Dies ist bei Online Auktionen meistens der Fall, da die Belehrung eigentlich immer nach Vertragsschluss per email erfolgt bzw. erst der Lieferung beiliegt. Da nach Ansicht mehrerer OLG § 355 Abs. 1 mit seinen 2 Wochen grds. nicht mehr anwendbar ist, also auch bei vorheriger Belehrung, sei prinzipiell zur Anwendung des Abs. 2 geraten (also 4 Wochen).
Das denke ich auch-DH