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Muss ich als Verkäufer bei ebay nun 2 oder 4 Wochen Widerrufsfrist einräumen?

gefragt von julietta am 12.05.2008 um 14:05 Uhr

Da ich nur gelegentlicher bis seltener Verkäufer bei ebay bin kenne ich mich leider nicht wirklich gut mit den dbzgl. Bestimmungen aus. Ein Freund von mir, der regelmäßig bei ebay verkauft, sagte, dass ich unbedingt stets eine Widerrufsbelehrung beifügen solle, wobei er sich aber derzeit nicht sicher ist, ob nach dieser 2 oder 4 Wochen Frist eingeräumt werden müssen. Kann mich darüber jemand aufklären?


Reply


holodeck
beantwortet von holodeck am 12. Mai 2008 14:07
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Die Widerrufsfrist gilt meines Wissens nur für gewerbliche Verkäufer.

Kommentar von 381a757d8a78f0dcb18f13eb97bcae1esmallMami31 am 12. Mai 2008 14:08

Das denke ich auch-DH


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 12. Mai 2008 14:13
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als privater verkäufer verkaufst du ohne widerrufsrecht , garantie und rücknahme.

als gewerblicher verkäufer hast du eine widerufsbelehrung einzustellen mit einer frist von 4 wochen.

Kommentar von Baa3ed3856e37f893d2aefff995bdcc8smallMarcSu am 12. Mai 2008 14:29

Genau so ist es. DH


anonym
beantwortet von schnickschnack am 12. Mai 2008 14:05
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Das war bis neulich noch ungeklärt. Nach neuesten Urteilen findet nun regelmäßig § 355 Abs. 2 S.2 BGB Anwendung, nach dem 4 Wochen Frist einzuräumen sind, falls eine dbzgl. Belehrung erst NACH Vertragsschluss erfolgt. Dies ist bei Online Auktionen meistens der Fall, da die Belehrung eigentlich immer nach Vertragsschluss per email erfolgt bzw. erst der Lieferung beiliegt. Da nach Ansicht mehrerer OLG § 355 Abs. 1 mit seinen 2 Wochen grds. nicht mehr anwendbar ist, also auch bei vorheriger Belehrung, sei prinzipiell zur Anwendung des Abs. 2 geraten (also 4 Wochen).


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