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Muss ich als Student GEZ zahlen?

gefragt von seastar am 08.10.2008 um 16:43 Uhr

Bin aus meinem Elternhaus ausgezogen und habe natürlich einen Brief von der GEZ erhalten. Muss ich als BAföG Student das bezahlen?

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Finanzen x 23.667 Haushalt x 17.326 Bafög x 881 GEZ x 745 Gebühren x 554 Student x 369

RamsesII
beantwortet von RamsesII am 8. Oktober 2008 16:45
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Natürlich, wenn Du nicht mehr im elterlichen Haushalt wohnst.


anonym
beantwortet von nouvellevague am 8. Oktober 2008 16:44
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Nein musst du nicht. Schicke eine Kopie deines Bafög-Bescheids an die GEZ. Wichtig ist allerdings, dass die Kopie beglaubigt sein muss.

Kommentar von 0f186b7d521ae54bf304712d01e67730smallmalli am 8. Oktober 2008 16:54

muss nicht mehr beglaubigt sein! es reicht neuerdings eine einfache kopie! auch alg2 bescheid muß nicht mehr beglaubigt sein.


anonym
beantwortet von realSwop am 10. Januar 2009 14:37
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Die schicken dir bestimmt keine Erinnerung. Habe eben mitbekommen, dass meine Befreiung abgelaufen ist und darf jetzt an diese Verbrecher für Januar bezahlen.


Fernstudi
beantwortet von Fernstudi am 8. Oktober 2008 19:18
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Das ist abhängig von deinem Einkommen und dem Bafög-Bescheid. Siehe hier: http://www.durch-lernen-zum-erfolg.de/Fernstudium/spartipps-verschiedenes.htm


cats4life
beantwortet von cats4life am 8. Oktober 2008 16:52
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ralli16
beantwortet von ralli16 am 8. Oktober 2008 16:51
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wenn du kein empfangsgerät hast nicht. hast du eins dann lies bitte hier. GEZ Befreiung Jeder kennt sie, die Gebühreneinzugszentrale (GEZ), die vehement alle Radios und Fernsehen der Haushalte aufspäht und für deren Besitz monatliche Gebühren einzieht. Trotzdem muss jeder seine angeschlossenen Geräte selbst bei der GEZ anmelden, was mittlerweile auch online möglich ist. Pro Haushalt muss ein Mitglied alle Geräte anmelden, die Gebühren können dann unter den Haushaltsmitgliedern aufgeteilt werden (z.B. in WGs). Studenten haben aber eine Möglichkeit, von den Gebühren der GEZ befreit zu werden, indem Sie folgende Dokumente beim Sozialamt der Gemeinde einreichen: - Immatrikulationsbescheinigung - Kopie des Mietvertrages - Einkommensnachweise, wie Bafög-Bescheinigung, Lohn, Unterhalt etc. - Beiträge einer eigenen Krankenversicherung - GEZ Beitragsnummer - Kopie des Bafög-Bescheides an die Landesrundfunkanstalt (seit Sommer 05)

Die GEZ Befreiung ist befristet und muss jedes Jahr neu beantragt werden. Die GEZ schickt aber eine Erinnerung des Fristendes.

TIPP: beim Sozialamt kann gleichzeitig zur GEZ Befreiung der Telekom-Sozialtarif beantragt werden


anonym
beantwortet von Mietnormade am 8. Oktober 2008 16:47
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Nein mußt du nicht. Warum solltest Du auch GEZ bezahlen müßen? Schreib denen wahrheitsgemäß Du hast kein empfangsbereites Rundfunkgerät und ende ist.

Und kauf Dir nie einen Fernseher oder Radio oder internetfähigen PC sonst wirst Du die nie mehr los.


anonym
beantwortet von mistral1 am 8. Oktober 2008 16:46
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Auch selbst dann nicht, wenn du einen internetfähigen PC hast. Da gab es gerade ein wichtiges Urteil. Schau mal im Netz nach.


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