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Muss ich als Schülerin/Studentin GEZ zahlen?

gefragt von felicityfelicity am 03.04.2008 um 22:11 Uhr

Ich habe eine Ausbildung abgeschlossen und gehe jetzt auf die BOS. Während meiner Ausbildung habe ich mir einen Fernseher gekauft und diesen auch ganz brav (ja, das gibt´s noch g) bei der GEZ gemeldet. Jetzt wollte ich als Schülerin (und Bafög-Empfängerin)diesen wieder abmelden. Ich wohne bei meinen Eltern und diese zahlen bereits für ihren Fernseher GEZ-Gebühren. Jedoch lässt mich die GEZ nicht einfach so "entkommen", da ich als Bafög-Empfängerin anscheinend ein zu hohes Einkommen habe (ich habe auch keine sonstigen Einkünfte). Ich frage mich, kann das richtig sein???


Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 3. April 2008 22:12
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Hier kannst Du Dich informieren: http://www.gez.de/door/gebuehren/index.html

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 3. April 2008 22:14

Guter Link!

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 3. April 2008 22:16

Danke Tanzwiesel, ich hoffe, meine Antwort wird nicht gelöscht.

Kommentar von 8ec6dbb2bb58ef90bec34b32f700416csmallfelicity am 3. April 2008 22:16

Danke, ist echt ein super Link!!! :)


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 3. April 2008 22:19
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Die GEZ schreibt dazu folgendes:

Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige, sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben.

Die Regelsätze für Haushaltsangehörige sind bundeseinheitlich geregelt. Die Höhe des maßgeblichen monatlichen Regelsatzes für Haushaltsangehörige beträgt 278 Euro.

http://www.gez.de/door/gebuehren/faqs/index.html#13


neurodoc
beantwortet von neurodoc am 3. April 2008 22:14
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ich habe mich als Student befreien lassen beim Sozialamt.


sheela2011
beantwortet von sheela2011 am 3. April 2008 22:15
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Hier kannst Du einen Befreiungsantrag tellen:

http://www.gez.de/


anonym
beantwortet von jensencom am 3. April 2008 22:14
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Du zahlst GEZ nur dann NICHT, wenn du GAR KEIN EINKOMMEN oder HARTZ-IV hast...





DerTroll
beantwortet von DerTroll am 3. April 2008 22:15
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hast du einen eigenen haushalt oder wohnst du noch bei den Eltern? Und verdienst du dein eigenes Geld oder tun das deine Eltern? Davon hängt das ab. kannst dich aber auch bei der GEZ-Seite selber informieren www.gez.de


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 3. April 2008 22:16
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würdest du alleine leben, bräuchtest du nicht zahlen.

wohnst du bei den eltern, dann musst du zahlen als bafög-empfänger.

wenn du ein eigenes radio oder einen fernseher hast.


anonym
beantwortet von dasMimi am 3. April 2008 22:16
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Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 3. April 2008 22:17
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Ich bin sicher, dass du inzwischen keinen eigenen Fernsehr und kein eigenes Radio hast, weil du beide deinen Eltern geschenkt hast.Einen Kaufvertrag über 1 €hast du bestimmt auch.

Die haben nur leider keinen Platz mehr in der Wohnung, so dass das Gerät immer noch in deinem Zimmer steht.

Aber deine Eltern haben ja ihr Gerät angemeldet


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 3. April 2008 23:08
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Kannst dich auf Antrag befreien lassen.


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