Ich bin zur Zeit Konfessionslos und möchte in eine der Amtskirchen eintreten,nun bin ich Frührentner mit wenig Rente und da zählt jeder Euro,deshalb würde mich interessieren ob man als Rentner Kirchensteuer bezahlen muß,oder ob es eine Einkommensuntergrenze gibt beim bezahlen von K-Steuern.

Nein! Nur wenn in der Rente ein Ertragsanteil der Einkommensteuer unterliegt, wird für diesen Ertragsanteil auch Kirchensteuer berechnet.

Den Eintritt in die Kirche würde ich mir aber zweimal überlegen. Das kostet viele Euro. Mit dem lieben Gott kann ich überall sprechen...und kostet nichts..
sheewa am 12. März 2008 18:44 DH
Ganz deiner Meinung,und eine Grabrede später besorgt jedes Bestattungs Institut
johmarc am 12. März 2008 18:55 Genau: Danke und Gruss
Ich würde lieber aus diesem Statt austreten, denn dieser zahlt SEHR viel Dinge von meinen schwer verdienten abgezockten Steuern, die ich absolut nicht will. ZB. Kriegsmaterialien, unnützige Amtsstuben usw... Und da macht man wegen ein paar Eurochen so ein gewese, zumal man als Rentner, wenn es so aussieht wie hier geschildert, keine Ki-Steuer zu zahlen braucht, aber man kann alle Angebote wahrnehmen!
...hätte gerne meine Tippfehler korrigiert, aber es war auf einmal alles weg und schon "drin" - naja, zum Glück braucht man dafür keine Strafsteuern zu zahlen ...
johmarc am 12. März 2008 19:22 Ja, da geb ich Dir auch recht..

Muss man überhaupt nicht wenn man nicht will!
DerTroll am 12. März 2008 18:35 Wenn er in die Kirche Eintritt, muß er grundsätzlich schon Kirchensteuer zahlen. Und daß er das vor hat, hat er in der Frage gesagt.
fabienne1997 am 12. März 2008 18:38 muss er als Rentner nicht (siehe mein Link)... aber jeder "normale Arbeitnehmer muss, auch wenn er nicht will= dann muss er austreten!

Die Kirchensteuer wird nach dem Einkommen berechnet.

Soviel ich weiß muss nur
wer in der Kirche ist
wer in einem sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis steht
Kirchensteuer bezahlen.
Ruf Dein zuständiges Finanzamt an und frag da mal nach. Die können es Dir genau sagen.
Edgar Niklaus am 12. März 2008 18:45 Falsch. Nach dem Alterseinkünftegesetz muss jeder Steuern zahlen muss auch Kirchensteuer zahlen. Außer er ist ausgetreten.
sheewa am 12. März 2008 18:46 Rentner gehören nicht zu den Kirchensteuern zahlern.
Hat GF geschluckt
Ich denke die Frage ist beantwortet,nur wer als Rentner steuerpflichtig ist muß auch K-Steuern zahlen,der Link war sehr hilfreich.Ich möchte mich bei allen bedanken.

Kirchensteuer muss nur gezahlt werden, wenn Lohnsteuer gezahlt wird. Vom Lohnsteuerbetrag sind es je nach Bundesland 8 oder 9%. Aber auch nur bei evangelischer oder katholischer Kirche!
HerrLich am 12. März 2008 18:52 Das ist so nicht richtig. Kirchensteuer muss zahlen, wer Einkommensteuer zahlen muss, also kann es auch Rentner treffen.
RBMannheim am 12. März 2008 18:54 Das kann so aber auch nicht stimmen! Unsere Firmenrentner sind zum größtenteil nicht Einkommenssteuerpflichtig. Sie zahlen ganz normal ihre Lohnsteuer und davon die Kirchensteuer!
HerrLich am 12. März 2008 19:13 Rentner zahlen Lohnsteuer? Ich bin verwirrt. Einkommen hat jeder - mancher steuerpflichtig, mancher nicht.
RBMannheim am 12. März 2008 20:18 Ich habe jahrelang mehrere tausend Firmenrentner bei uns abgerechnet! In der Tat, je nach Höhe ihrer gesetzlichen Rente und der Betriebsrente, zahlen sie Steuer und dann evtl. auch Kirchensteuer. Sie müssen auch eine Lohnsteuerkarte vorlegen!
Mein Vater hat z.B. sein Leben lang Lohnsteuer gezahlt. Er hat aber niemals eine Lohnsteuererklärung gemacht. Zu einer Einkomenssteuererklärung wäre er aber verpflichtet gewesen, wenn er diese einmal gemacht hätte, z.B. weil er entsprechend hohe Zinserträge gehabt hätte. Lohnsteuer ist eine Form der Einkommenssteuer und wird nur auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben. Zur Einkommenssteuer veranlagt wird man dann, wenn noch andere Einkommensformen hinzukommen (Zinsen, Förderung von Wohneigentum, usw.).
HerrLich am 12. März 2008 20:24 Zum Teil stimme ich Dir zu, zum Teil nicht. Aber das kann man hier nicht ausdiskutieren ;-)

Die Kirchensteuer ist abhängig von der Einkommenssteuer. Wer einkommenssteuerpflichtig ist, ist somit grundsätzlich auch kirchensteuerpflichtig. Dabei ist es egal, ob man einer nichtselbständige Arbeit nachgeht, Rentner oder Pensionär ist, oder aus anderen Gründen einkommensteuerpflichtig ist. Genauere Antworten dazu erteilt das zuständige Generalvikariat (katholische Kirche) oder die entsprechende Kirchenbehörde der evangelischen Kirche.
hier mal ein Link zur Info: http://www.ekbo.de/serviceundkontakt/6741_6169.php
Wo ist der Link nur geblieben???
<---- fragend umguck
da isser wieder :-D
schöööööön
<----lach
Vielen Dank,da ich keine Steuern zahle fällt auch eine K-Steuer weg.