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Muß ich als Rentner Kirchensteuer zahlen

gefragt von herberger am 12.03.2008 um 18:31 Uhr

Ich bin zur Zeit Konfessionslos und möchte in eine der Amtskirchen eintreten,nun bin ich Frührentner mit wenig Rente und da zählt jeder Euro,deshalb würde mich interessieren ob man als Rentner Kirchensteuer bezahlen muß,oder ob es eine Einkommensuntergrenze gibt beim bezahlen von K-Steuern.


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Kirchensteuer (28)
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Reply


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 12. März 2008 18:36
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Nein! Nur wenn in der Rente ein Ertragsanteil der Einkommensteuer unterliegt, wird für diesen Ertragsanteil auch Kirchensteuer berechnet.

Kommentar von C04e6391707a8eefb59d157e28f0079esmallfabienne1997 am 12. März 2008 18:37
Kommentar von 2fb7ac631318b58a06e253f04f945d08smallsheewa am 12. März 2008 18:39

Wo ist der Link nur geblieben???

<---- fragend umguck

Kommentar von C04e6391707a8eefb59d157e28f0079esmallfabienne1997 am 12. März 2008 18:41

da isser wieder :-D

Kommentar von 2fb7ac631318b58a06e253f04f945d08smallsheewa am 12. März 2008 18:43

schöööööön

<----lach

Kommentar von herberger am 12. März 2008 18:40

Vielen Dank,da ich keine Steuern zahle fällt auch eine K-Steuer weg.


johmarc
beantwortet von johmarc am 12. März 2008 18:40
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Den Eintritt in die Kirche würde ich mir aber zweimal überlegen. Das kostet viele Euro. Mit dem lieben Gott kann ich überall sprechen...und kostet nichts..

Kommentar von 2fb7ac631318b58a06e253f04f945d08smallsheewa am 12. März 2008 18:44

DH

Kommentar von Simple_avatar4smallbrettpit am 12. März 2008 18:51

Ganz deiner Meinung,und eine Grabrede später besorgt jedes Bestattungs Institut

Kommentar von Eb8e49977860945e33c7af0694910f8bsmalljohmarc am 12. März 2008 18:55

Genau: Danke und Gruss

Kommentar von skeptiker007 am 12. März 2008 18:56

Ich würde lieber aus diesem Statt austreten, denn dieser zahlt SEHR viel Dinge von meinen schwer verdienten abgezockten Steuern, die ich absolut nicht will. ZB. Kriegsmaterialien, unnützige Amtsstuben usw... Und da macht man wegen ein paar Eurochen so ein gewese, zumal man als Rentner, wenn es so aussieht wie hier geschildert, keine Ki-Steuer zu zahlen braucht, aber man kann alle Angebote wahrnehmen!

Kommentar von skeptiker007 am 12. März 2008 19:00

...hätte gerne meine Tippfehler korrigiert, aber es war auf einmal alles weg und schon "drin" - naja, zum Glück braucht man dafür keine Strafsteuern zu zahlen ...

Kommentar von Eb8e49977860945e33c7af0694910f8bsmalljohmarc am 12. März 2008 19:22

Ja, da geb ich Dir auch recht..

Kommentar von 40069492edf050d1360aa1dcfc6d09b3small Brigitta am 12. März 2008 18:55

DH

Kommentar von Eb8e49977860945e33c7af0694910f8bsmalljohmarc am 12. März 2008 19:27

Danke Brigitta und Gruss aus Uri...


sheela2011
beantwortet von sheela2011 am 12. März 2008 18:39
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Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 12. März 2008 18:32
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Muss man überhaupt nicht wenn man nicht will!

Kommentar von 8f8fce5153a07c2a63f86b38ea633039smallDerTroll am 12. März 2008 18:35

Wenn er in die Kirche Eintritt, muß er grundsätzlich schon Kirchensteuer zahlen. Und daß er das vor hat, hat er in der Frage gesagt.

Kommentar von C04e6391707a8eefb59d157e28f0079esmallfabienne1997 am 12. März 2008 18:38

muss er als Rentner nicht (siehe mein Link)... aber jeder "normale Arbeitnehmer muss, auch wenn er nicht will= dann muss er austreten!


Brigitta
beantwortet von Brigitta am 12. März 2008 18:40
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Die Kirchensteuer wird nach dem Einkommen berechnet.





sheewa
beantwortet von sheewa am 12. März 2008 18:41
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Soviel ich weiß muss nur

  • wer in der Kirche ist

  • wer in einem sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis steht

Kirchensteuer bezahlen.

Ruf Dein zuständiges Finanzamt an und frag da mal nach. Die können es Dir genau sagen.

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallEdgar Niklaus am 12. März 2008 18:45

Falsch. Nach dem Alterseinkünftegesetz muss jeder Steuern zahlen muss auch Kirchensteuer zahlen. Außer er ist ausgetreten.

Kommentar von 2fb7ac631318b58a06e253f04f945d08smallsheewa am 12. März 2008 18:46

Rentner gehören nicht zu den Kirchensteuern zahlern.

Hat GF geschluckt

Kommentar von herberger am 12. März 2008 18:47

Ich denke die Frage ist beantwortet,nur wer als Rentner steuerpflichtig ist muß auch K-Steuern zahlen,der Link war sehr hilfreich.Ich möchte mich bei allen bedanken.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 12. März 2008 18:48
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Kirchensteuer muss nur gezahlt werden, wenn Lohnsteuer gezahlt wird. Vom Lohnsteuerbetrag sind es je nach Bundesland 8 oder 9%. Aber auch nur bei evangelischer oder katholischer Kirche!

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 12. März 2008 18:52

Das ist so nicht richtig. Kirchensteuer muss zahlen, wer Einkommensteuer zahlen muss, also kann es auch Rentner treffen.

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 12. März 2008 18:54

Das kann so aber auch nicht stimmen! Unsere Firmenrentner sind zum größtenteil nicht Einkommenssteuerpflichtig. Sie zahlen ganz normal ihre Lohnsteuer und davon die Kirchensteuer!

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 12. März 2008 19:13

Rentner zahlen Lohnsteuer? Ich bin verwirrt. Einkommen hat jeder - mancher steuerpflichtig, mancher nicht.

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 12. März 2008 20:18

Ich habe jahrelang mehrere tausend Firmenrentner bei uns abgerechnet! In der Tat, je nach Höhe ihrer gesetzlichen Rente und der Betriebsrente, zahlen sie Steuer und dann evtl. auch Kirchensteuer. Sie müssen auch eine Lohnsteuerkarte vorlegen!
Mein Vater hat z.B. sein Leben lang Lohnsteuer gezahlt. Er hat aber niemals eine Lohnsteuererklärung gemacht. Zu einer Einkomenssteuererklärung wäre er aber verpflichtet gewesen, wenn er diese einmal gemacht hätte, z.B. weil er entsprechend hohe Zinserträge gehabt hätte. Lohnsteuer ist eine Form der Einkommenssteuer und wird nur auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben. Zur Einkommenssteuer veranlagt wird man dann, wenn noch andere Einkommensformen hinzukommen (Zinsen, Förderung von Wohneigentum, usw.).

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 12. März 2008 20:24

Zum Teil stimme ich Dir zu, zum Teil nicht. Aber das kann man hier nicht ausdiskutieren ;-)


gerwitt
beantwortet von gerwitt am 18. Mai 2008 08:40
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Die Kirchensteuer ist abhängig von der Einkommenssteuer. Wer einkommenssteuerpflichtig ist, ist somit grundsätzlich auch kirchensteuerpflichtig. Dabei ist es egal, ob man einer nichtselbständige Arbeit nachgeht, Rentner oder Pensionär ist, oder aus anderen Gründen einkommensteuerpflichtig ist. Genauere Antworten dazu erteilt das zuständige Generalvikariat (katholische Kirche) oder die entsprechende Kirchenbehörde der evangelischen Kirche.


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