Sarge am 18.10.2007 um 9:56 Uhr

Als privater Verkäufer darfst Du gar keine Rechnung ausschreiben, sondern höchstens eine Quittung.
Gegenfrage: Warum antworten hier ständig User ohne jede Sachkenntnis und bekommen auch noch Daumen dafür?
Rechnungen schreiben ist als Privatverkäufer unüblich und muss nicht sein. Wenn der Käufer unbedingt eine Rechnung möchte, darf man ihm aber eine schreiben. Jeder darf jedem für jede Art von Ware oder Dienstleistung eine Rechnung schreiben. Umsatzsteuer darf nicht auf die Rechnung, es sei denn es ist ein gewerblicher Verkauf und der Verkäufer hat eine Umsatzsteuernummer vom Finanzamt.
Sarge am 19. Oktober 2007 08:20 Da hast du natürlich Recht! Eine Quelle sollte man schon angeben.
Das wäre mir sehr neu! Amazon.de bucht eigentlich beim Käufer ab, und überweist den Betrag an den Verkäufer! Ist ne tolle Sache ;-)

Nö, hab ich hie gehört, aber ich schicke den Print out mit der Bestellung mi und das wars.

Wär cool wenn das GF Team mal die Website meiner Frage zu amazon.de abändern würde.
Warum soll ich als Privater keine Rechnungschreiben dürfen? Hab ich schon mehrfach gemacht, wenn Leute mich darum baten (es ging um Ebay-Verkäufe), weil sie es fürs FA brauchten. Wenn man das Geld schon hat, schreibt man noch dazu daß der Betrag am X eingegangen ist und dann isses gleichzeitig ne Quittung.
Wenn Du eine richtige Rechnung schreibst, weist Du ja sicherlich auch die Mehrwertsteuer aus. Rechne eines Tages einfach mit dem Finanzamt...
Ein guter Tipp für Dich: amazon hat ein eigenes Verkäuferforum, in dem Du solche Fragen beantwortet bekommst. Deine Frage ist dort schon zigmal gestellt worden und Du findest sie vielleicht schon über die Suchfunktion. Viel Spaß beim Lesen...
Danke! für diesen kleinen Hinweis... :D
Ähm... wo soll dieses verkäuferforum eigentlich sein... immerhin: http://www.google.de/search?hl=de&client=firefox-a&rls=org.mozilla%3Ade%3Aofficial&hs=zJc&q=amazon+verk%C3%A4uferforum&btnG=Suche&meta=
Nimm diese: http://forums.prospero.com/am-DEsllconnect
Ich habe auch schon welche geschrieben, wenn es von mir verlangt wurde, aber natürlich mit dem Hinweis, dass keine Mehrwertsteuer anfällt, da Privatverkauf.