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Muss ich als Mieterin die Wohnungstür von aussen streichen wenn Macken drin sind u Farbe abgeblätter

gefragt von Velvet am 02.05.2008 um 17:32 Uhr

Wohne jetzt 10 Jahre mit meinen Kindern in einer Mietwohnung!Der Vermieter verlangt jetzt von mir das ich die Wohnungstür und den Rahmen von aussen neu streiche und kleine Macken ausbessere!Auch soll ich die Schuhbank neben meiner Tür aus dem Hausflur entfernen.Kann der Vermieter von mir diese Renovierung/Reparatur verlangen?

Vielen Dank!!!


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Reply


Qetan
beantwortet von Qetan am 2. Mai 2008 17:34
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Der Außenanstrich ist Vermietersache. Die Schuhbank solltest Du entfernen, die hat un einem Hausflur nicht unbedingt etwas zu suchen.

Kommentar von Velvet am 2. Mai 2008 17:45

Danke für die Antwort:-))


Cr♪tter
beantwortet von Cr♪tter am 2. Mai 2008 17:41
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Türrahmen außen und Wohnungstür außen ist Vermietersache.

Kommentar von Velvet am 2. Mai 2008 17:48

Vielen Dank für die Antwort:-)


mitra54
beantwortet von mitra54 am 2. Mai 2008 17:52
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In 10 Jahren werden sicherlich die meisten Macken von euch gekommen sein. Da kann man doch auch als Mieter mal zu Pinsel und Farbe greifen. Und die Schuhbank gehört nicht in den Hausflur.


albatros
beantwortet von albatros am 2. Mai 2008 19:19
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hallo velvet, die schon erfolgten antworten sind doch, insbesondere die von andreas 48, sehr subjektiv. objektiv bist du zur renovierung (sprich neuanstrich) der Wohnungstür nicht verpflichtet. das gehört mit sicherheit nicht zu deinen pflichten, vielmehr ist der vermieter in diesem falle zuständig. schau doch diesbezüglich auch mal in deinen mietvertrag, da wirst du diesbezüglich nichts finden, dass du das machen musst. ist also auch nicht vereinbart. treppenhaus ist generell vermietersache. was nun deinen schuhschrank bzw. -bank betrifft so hast du allerdings keinen anspruch. allerdings steht die frage im raum, warum es nach 10 jahren plötzlich nicht mehr sein darf. es gibt da ein interessantes urteil des ag kölln (az 222c 426/00). dort heißte es: " ausnahmsweise dürfen mieter im treppenhaus einen schrank aufstellen und nutzen. in dem fall wohnte die mieterin mehr als 30 jahre im obersten geschoss eines mietshauses und hatte von anfang an einen schrank in der niesche vor ihrer wohnung aufgestellt. nach einem eigentümerwechsel forderte der neue vermieter die entfernung des schrankes-ohne erfolg. die duldung seit mehr als 30 jahren führe zu einer sogenannten schlüssigen genehmigun, so das gericht. eine schlüssige genehmigung könne nur widerrufen werden, wenn es dafür sachliche gründe gebe. im entschiedenen fall waren solche gründe nicht vorhanden. weder bauordnungsbestimmungen noch brandschutzbestimmungen waren verletzt. der schrank störte oder behinderte auch den hausfrieden nicht und füge sich sogar optisch gut in das treppenhaus ein." betrachte und prüfe die sache mal unter diesem aspekt und sprich mal in diesem sinn mit dem vermieter. soll er mal seine argumente nennen. aber wie gesagt, es ist nur eine ausnahme. ich kann dir sagen, in meinem haus, wo ich zur miete wohne, es ist von einer wohnungsbaugesell-schaft und fünfgeschossig, hat jeder mieter so ein schuhschränkchen neben seinem wohnungseingang stehn und keinen stört das, wir sind 10 mieter!

Kommentar von Velvet am 2. Mai 2008 19:28

Vielen vielen Dank für diese aussagekräftige Antwort!!! Leider gibt es immer wieder Nachbarn die sich über unsinnige Dinge wie den Schuhschrank ,,beim Vermieter beschweren,find ich auch lächerlich aber was solls!!!


andreas48
beantwortet von andreas48 am 2. Mai 2008 17:35
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das kann er ohne weiteres, denn im Interesse der Sicherheit und des Brandschutzes dürfen in Hausfluren und Treppen keine Gegenstände gelagert werden

und das man nach 10 Jahren seine eigene WQohnungstür mal farblich neu gestaltet ist wohl nicht zuviel verlant, sondern selbstverständlich




Kommentar von Velvet am 2. Mai 2008 17:45

Das ist schon richtig das nach 10 Jahren ein neuer Anstrich toll wäre,,,,,es geht hierbei nur lediglich mehr um den Türrahmen zwecks der Macken und der abgeblätterten Farbe (einige waren schon vorher drin)und dieser ist ja nicht mein Eigentum! Trotzdem Danke für die Antwort:-)


wauwie
beantwortet von wauwie am 2. Mai 2008 19:26
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wenn die Macken von Euch produziert wurden, seid Ihr in der Pflicht, bei normalem Verschleiß der Vermieter.

Kommentar von 4d1494149c12c0e8443acbc9d361f7d4smallgnat01 am 3. Mai 2008 14:50

richtig. also wenn ihr den schuhschrank stehen lassen dürft würd ich streichen. sonst halt nicht...


anonym
beantwortet von rama6 am 16. Juni 2008 20:10
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Das streichen der Wohnungseingangstür von Außen ist Vermietersache.Sonst wird die Sache Kompliziert,jeder Mieter streich in anderer Farbe.Da sieht das Treppenhaus aber Bunt aus.Der Schuhschrank im Treppenhaus ist Verboten,auch Fußmatten sind Verboten,das hat was mit der Unfallgefahr für die Reinigungskräfte zu tun.Oder möchtest Du für die Krankenkosten und den Ausfall aufkommen?




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