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Muss ich als Mieter Hecke schneiden.?

gefragt von FordfahrerinDDFordfahrerinDD am 03.04.2009 um 8:23 Uhr

Muss ich als Mieter Hecke schneiden 2x 30m Hecke... Hausverwaltung gibt uns bis morgen Zeit wenn nicht wird sie es tätigen und uns die Rechnung übergeben. Ist es Rechtens?!

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garten x 6.969 hecke x 115

anonym
beantwortet von Kruemel38 am 3. April 2009 08:24
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Wenn dann muß es im Mietvertrag stehen

Kommentar von 03be9f31f07a98669e95b4c29f54204esmallFordfahrerinDD am 3. April 2009 08:25

In Mietvertrag steht Mieter übernimmt Gartenarbeiten und deren anfallenden Kosten.

Kommentar von 129acd39926c9ddce3cefffc68cb9d15smallthomas37 am 3. April 2009 08:27

dann musßt du es woll oder übel in kauf nehmen

Kommentar von 364ebba86f99dbbcb01a4f28fa997d4dsmalldomchef am 3. April 2009 08:27

damit hast du deine frage schon selbst beantwortet...
viel spass beim hecke schneiden

Kommentar von 03be9f31f07a98669e95b4c29f54204esmallFordfahrerinDD am 3. April 2009 08:28

Wieso werden aber in den Nebenkosten Gartenarbeit mit abgerechnet.

Kommentar von Fdcc0f6e12b8c044a5d5ef5fea262cf9smallBirgitAltmann am 3. April 2009 08:32

dann ist es doppelt gemoppelt - dann musst dich am besten an den Mieterschutz wenden - die können dir helfen Wenn du in den Nebenkosten zahlst, musst normal nicht zusätzlich aufkommen und umgekehrt. Weise doch den Vermieter mal schriftlich darauf hin.

Kommentar von Fdcc0f6e12b8c044a5d5ef5fea262cf9smallBirgitAltmann am 3. April 2009 08:29

dann musst du sie wohl schneiden - aber die Hausverwaltung kann nicht drauf bestehen, dass es ausgerechnet morgen ist. Was wenn es morgen in Strömen regnet? und heute musst du evtl bis abends arbeiten? Es muss ein zumutbarer Zeitraum festgesetzt werden.

Kommentar von 03be9f31f07a98669e95b4c29f54204esmallFordfahrerinDD am 3. April 2009 08:31

Ich solle die HECKE sogar schneiden auf den anderen PRIVATGELÄNDE... Die seite im meinen Garten kein Problem aber nicht auf der anderen Seite wo ein anderer Garten ist.

Kommentar von 5f6270051475ecedd6010f67610dfd52smallChristlS am 3. April 2009 08:40

warum muss denn der Mieter auf der anderen Seite nicht schneiden bzw. bezahlen? Da wurde doch bestimmt früher was vereinbart.

Kommentar von 03be9f31f07a98669e95b4c29f54204esmallFordfahrerinDD am 3. April 2009 08:43

Wir wohnen erst seid 1 jahr hier, laut den Hausmeister hat noch nie ein Vormieter die hecke geschnitten. Jetzt sollen wir den scheiß machen!


Malkia
beantwortet von Malkia am 3. April 2009 08:49
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Ohne besondere Vereinbarung muss der Mieter nur einfache Arbeiten wie Rasenmähen oder Unkraut jäten vornehmen (LG Detmold WM 90, 289).

Kommentar von 03be9f31f07a98669e95b4c29f54204esmallFordfahrerinDD am 3. April 2009 09:12

Danke! Echt guter Tip....


Raller
beantwortet von Raller am 3. April 2009 08:42
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Muß doch alles im Mietsvertrag stehen.Normaler weise gehört so etwas zum Hausmeisterservice.

Kommentar von 03be9f31f07a98669e95b4c29f54204esmallFordfahrerinDD am 3. April 2009 09:11

Steht nur der mieter an den Garten zu pflegen, sowie anfallenden Kosten übernimmt der mieter.

Kommentar von 4919aef406fb1f466cd91a8da3f9e6a4smallRaller am 3. April 2009 09:14

Dann wirst du es machen müssen,leider.


anonym
beantwortet von tergenna am 3. April 2009 08:37
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Die Richter befanden: Einfache Pflegearbeiten wie das Jäten von Unkraut, das Rasenmähen und das Umgraben von Beeten gehören dazu. Ein Mieter ist allerdings keine Fachkraft und kann nicht dazu verpflichtet werden, sich um das Beschneiden von Bäumen und Büschen zu kümmern. Das ist laut Gericht eindeutig Sache des Eigentümers.
http://www.wer-weiss-was.de/theme210/article3082464.html Dann gib mal bei Googel "Hecke schneiden umlagefähig" ein, dort steht, daß das schneiden der Hecke umlagefähig ist.
Also entweder selber schneiden oder zahlen


anonym
beantwortet von newcomer am 3. April 2009 08:25
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steht was im Mietvertrag wegen Hausmeistertätigkeiten bzw. Gartenanteil ? Wenn nicht, ist es freiwillige Leistung, die nicht eingefordert werden kann.


KriLu
beantwortet von KriLu am 3. April 2009 08:25
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gehört die hecke dir bzw. nutzt ihr den garten? wenn nicht, ist es sicher nicht deine pflicht, die hecke zu schneiden. es sei denn, das wurde im mietvertrag so festgehalten (wie z.b. treppenhaus putzen oder so). das müsstest du dann evtl. nochmal nachlesen

Kommentar von Regenmacher am 3. April 2009 08:36

Auch wenn man den Garten nicht nutz (nutzen darf), sind die Kosten der Pflege umlegbar.

Kommentar von E4373d4e655de2350e70ed2ff4d7442dsmallKriLu am 3. April 2009 08:51

ja, deshalb habe ich ja geschrieben: "es sei denn," ... etc. das ist mir klar ;)


anonym
beantwortet von dirkiemaus am 3. April 2009 08:25
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wenn bei euch im mietvertrag drin steht garten nutzung denn müsst ihr das auch machen


anonym
beantwortet von TanteBertha am 3. April 2009 09:29
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Es kommt darauf an, was im Mietvertrag steht. Habt Ihr dort "Gartenpflege" vereinbart, musst Du es wohl machen. Gehört Gartenpflege nicht zur "Mietsache" ist es Aufgabe des Vermieters.


FordfahrerinDD
beantwortet von FordfahrerinDD am 3. April 2009 08:41
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Wir haben eine Beschwerde über die Hausverwwaltung an unseren sehr netten Vermieter geschickt. Jetzt solle die Hausverwaltung stellung beziehen für dies was wir alles machen sollen.


moonrox
beantwortet von moonrox am 3. April 2009 08:29
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das kommt drauf an, wie es in dem mietvertrag geregelt ist. wenn keine "kosten" aufgelegt wurden, die das durch eine für die umlagen bestimmte person abdecken, dann ist das letztlich deine aufgabe. das sollte aber durch die hausgemeinschaft aufgefangen werden. sofern das nicht der fall ist, kann der vermieter nach "billigem ermessen" jemand aus der gemeinschaft dazu einteilen. betroffen kann dann durchaus jemand sein, der im erdgeschoss wohnt, oder halt die hausmeisterfunktion inne hat.

Kommentar von 03be9f31f07a98669e95b4c29f54204esmallFordfahrerinDD am 3. April 2009 08:33

Nebenkosten werden Gartenarbeiten mit angerechnet... Aber wieso wenn ich es selbst machen soll.

Kommentar von Regenmacher am 3. April 2009 08:38

Zu den Gartenarbeiten gehört doch mehr als nur das Schneiden der Hecke, oder?

Wer mäht den Rasen, beseitigt im Herbst das Laub und pflanzt neue Blumen etc.?

Kommentar von 7f6ffd3a53c7ffc72ec5106fa2d73ee3smallmoonrox am 3. April 2009 08:38

nun, das ist mir auch nicht ganz klar. besser, wenn du die hecke schneidest, in dem maße, in dem es dir möglich ist, und dann beim vermieter direkt informationen dazu einholst. vielleicht ist es ein "standard-vertrag", der die speziellen funktionen und aufgabenverteilungen in der hausgemeinschaft nicht explizit wiedergibt. viel erfolg

Kommentar von 03be9f31f07a98669e95b4c29f54204esmallFordfahrerinDD am 3. April 2009 09:19

Dies machen alles wir die Arbeiten. Und Hausmeister kennt hier keiner den sieht man auch nicht.

Kommentar von 7f6ffd3a53c7ffc72ec5106fa2d73ee3smallmoonrox am 3. April 2009 09:27

es muss auch nicht zwingend einen hausmeister geben. aber wenn in der nebenkostenabrechnung kosten für umlagen aufgeführt sind, dann muss die ja jemand erhalten. das heißt aber nicht, dass diese person dann auch für die hecke zuständig ist. du wirst nicht umhin kommen und die hecke schneiden müssen. und halte einfach noch rücksprache mit dem vermieter. auch solltest du ihn bitten, dass im aushang aufgeführt ist, wer im haus welche aufgabe zu erfüllen hat. vielleicht ist auch eine regelung im turnusmäßigen wechsel möglich. das wäre im sinne aller bewohner.


BirgitAltmann
beantwortet von BirgitAltmann am 3. April 2009 08:27
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nur wenn im Mietvertrag die Pflege des Geländes enthalten ist. In der Regel machen das Vermieter und Mieter in Einvernehmen und im Zusammenhang mit einem Mietnachlass. Grundsätzlich ist aber derVermieter für sein Anwesen selbts verantwortlich. Schau bitte in deinen Mietvertrag. Selbst wenn es drin steht, kann dir die Hausverwaltung keinen kurzfristigen Termin setzen, da du das auch einteilen musst.


FordfahrerinDD
beantwortet von FordfahrerinDD am 3. April 2009 08:27
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In den Nebenkosten werden Gartenarbeiten mit berechnet.

Kommentar von 129acd39926c9ddce3cefffc68cb9d15smallthomas37 am 3. April 2009 08:32

dann würd ich doch mal eine Anwalt fragen können Dir doch nicht die Hecke aufzwingen und trotzdem Gartenarbeiten berechnen.


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 3. April 2009 08:27
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nur für denn Fall, das wenn im Mietvertrag steht, das du die Umlage zu pflegen hast, anderfalls ist das Sache des Vermieters...


thomas37
beantwortet von thomas37 am 3. April 2009 08:26
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nur wenn es im Mietvertrag drinn steht. Habt ihr kein Hausmeister, der macht das bei uns.


domchef
beantwortet von domchef am 3. April 2009 08:26
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wenn du eine wohnung mit garten, b.z. mit hecke gemietet hast, dann bist du auch für die pflege zuständig.
sollte aber im mietvertrag geregelt sein; also in den mietvertrag schauen...


anonym
beantwortet von Regenmacher am 3. April 2009 08:26
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Du hast die Wahl, die Hecke in Eigenregie zu schneiden, oder du bezahlst den Spaß über die Betriebskostenabrecjnung.

Ich gehe mal davon aus, dass die Zahlung von Neben- Betriebskosten vereinbart ist.


Kapstadt
beantwortet von Kapstadt am 3. April 2009 08:25
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Wenn es im Mietvertrag steht, dann ja. Ansonsten besteht keine Veranlassung zum Schneiden der Hecke.

Kommentar von Regenmacher am 3. April 2009 08:27

Es reicht, wenn die Zahlung von Betriebskosten vereinbart ist. Es muss nicht speziell die Hecke benannt werden.


mecanoqueen
beantwortet von mecanoqueen am 3. April 2009 08:25
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Nur wenn es in deinem Mietvertrag steht.


schildi
beantwortet von schildi am 3. April 2009 08:25
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schau in deinen Mietvertrag ,wir müssen


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