FordfahrerinDD am 03.04.2009 um 8:23 Uhr
Muss ich als Mieter Hecke schneiden 2x 30m Hecke... Hausverwaltung gibt uns bis morgen Zeit wenn nicht wird sie es tätigen und uns die Rechnung übergeben. Ist es Rechtens?!

Ohne besondere Vereinbarung muss der Mieter nur einfache Arbeiten wie Rasenmähen oder Unkraut jäten vornehmen (LG Detmold WM 90, 289).
FordfahrerinDD am 3. April 2009 09:12 Danke! Echt guter Tip....

Muß doch alles im Mietsvertrag stehen.Normaler weise gehört so etwas zum Hausmeisterservice.
FordfahrerinDD am 3. April 2009 09:11 Steht nur der mieter an den Garten zu pflegen, sowie anfallenden Kosten übernimmt der mieter.
Raller am 3. April 2009 09:14 Dann wirst du es machen müssen,leider.
Die Richter befanden: Einfache Pflegearbeiten wie das Jäten von Unkraut, das Rasenmähen und das Umgraben von Beeten gehören dazu. Ein Mieter ist allerdings keine Fachkraft und kann nicht dazu verpflichtet werden, sich um das Beschneiden von Bäumen und Büschen zu kümmern. Das ist laut Gericht eindeutig Sache des Eigentümers.
http://www.wer-weiss-was.de/theme210/article3082464.html
Dann gib mal bei Googel "Hecke schneiden umlagefähig" ein, dort steht, daß das schneiden der Hecke umlagefähig ist.
Also entweder selber schneiden oder zahlen
steht was im Mietvertrag wegen Hausmeistertätigkeiten bzw. Gartenanteil ? Wenn nicht, ist es freiwillige Leistung, die nicht eingefordert werden kann.

gehört die hecke dir bzw. nutzt ihr den garten? wenn nicht, ist es sicher nicht deine pflicht, die hecke zu schneiden. es sei denn, das wurde im mietvertrag so festgehalten (wie z.b. treppenhaus putzen oder so). das müsstest du dann evtl. nochmal nachlesen
Auch wenn man den Garten nicht nutz (nutzen darf), sind die Kosten der Pflege umlegbar.
KriLu am 3. April 2009 08:51 ja, deshalb habe ich ja geschrieben: "es sei denn," ... etc. das ist mir klar ;)
wenn bei euch im mietvertrag drin steht garten nutzung denn müsst ihr das auch machen
Es kommt darauf an, was im Mietvertrag steht. Habt Ihr dort "Gartenpflege" vereinbart, musst Du es wohl machen. Gehört Gartenpflege nicht zur "Mietsache" ist es Aufgabe des Vermieters.

Wir haben eine Beschwerde über die Hausverwwaltung an unseren sehr netten Vermieter geschickt. Jetzt solle die Hausverwaltung stellung beziehen für dies was wir alles machen sollen.

das kommt drauf an, wie es in dem mietvertrag geregelt ist. wenn keine "kosten" aufgelegt wurden, die das durch eine für die umlagen bestimmte person abdecken, dann ist das letztlich deine aufgabe. das sollte aber durch die hausgemeinschaft aufgefangen werden. sofern das nicht der fall ist, kann der vermieter nach "billigem ermessen" jemand aus der gemeinschaft dazu einteilen. betroffen kann dann durchaus jemand sein, der im erdgeschoss wohnt, oder halt die hausmeisterfunktion inne hat.
FordfahrerinDD am 3. April 2009 08:33 Nebenkosten werden Gartenarbeiten mit angerechnet... Aber wieso wenn ich es selbst machen soll.
Zu den Gartenarbeiten gehört doch mehr als nur das Schneiden der Hecke, oder?
Wer mäht den Rasen, beseitigt im Herbst das Laub und pflanzt neue Blumen etc.?
moonrox am 3. April 2009 08:38 nun, das ist mir auch nicht ganz klar. besser, wenn du die hecke schneidest, in dem maße, in dem es dir möglich ist, und dann beim vermieter direkt informationen dazu einholst. vielleicht ist es ein "standard-vertrag", der die speziellen funktionen und aufgabenverteilungen in der hausgemeinschaft nicht explizit wiedergibt. viel erfolg
FordfahrerinDD am 3. April 2009 09:19 Dies machen alles wir die Arbeiten. Und Hausmeister kennt hier keiner den sieht man auch nicht.
moonrox am 3. April 2009 09:27 es muss auch nicht zwingend einen hausmeister geben. aber wenn in der nebenkostenabrechnung kosten für umlagen aufgeführt sind, dann muss die ja jemand erhalten. das heißt aber nicht, dass diese person dann auch für die hecke zuständig ist. du wirst nicht umhin kommen und die hecke schneiden müssen. und halte einfach noch rücksprache mit dem vermieter. auch solltest du ihn bitten, dass im aushang aufgeführt ist, wer im haus welche aufgabe zu erfüllen hat. vielleicht ist auch eine regelung im turnusmäßigen wechsel möglich. das wäre im sinne aller bewohner.

nur wenn im Mietvertrag die Pflege des Geländes enthalten ist. In der Regel machen das Vermieter und Mieter in Einvernehmen und im Zusammenhang mit einem Mietnachlass. Grundsätzlich ist aber derVermieter für sein Anwesen selbts verantwortlich. Schau bitte in deinen Mietvertrag. Selbst wenn es drin steht, kann dir die Hausverwaltung keinen kurzfristigen Termin setzen, da du das auch einteilen musst.

In den Nebenkosten werden Gartenarbeiten mit berechnet.
thomas37 am 3. April 2009 08:32 dann würd ich doch mal eine Anwalt fragen können Dir doch nicht die Hecke aufzwingen und trotzdem Gartenarbeiten berechnen.

nur für denn Fall, das wenn im Mietvertrag steht, das du die Umlage zu pflegen hast, anderfalls ist das Sache des Vermieters...

nur wenn es im Mietvertrag drinn steht. Habt ihr kein Hausmeister, der macht das bei uns.

wenn du eine wohnung mit garten, b.z. mit hecke gemietet hast, dann bist du auch für die pflege zuständig.
sollte aber im mietvertrag geregelt sein; also in den mietvertrag schauen...
Du hast die Wahl, die Hecke in Eigenregie zu schneiden, oder du bezahlst den Spaß über die Betriebskostenabrecjnung.
Ich gehe mal davon aus, dass die Zahlung von Neben- Betriebskosten vereinbart ist.

Wenn es im Mietvertrag steht, dann ja. Ansonsten besteht keine Veranlassung zum Schneiden der Hecke.
Es reicht, wenn die Zahlung von Betriebskosten vereinbart ist. Es muss nicht speziell die Hecke benannt werden.
In Mietvertrag steht Mieter übernimmt Gartenarbeiten und deren anfallenden Kosten.
dann musßt du es woll oder übel in kauf nehmen
damit hast du deine frage schon selbst beantwortet...
viel spass beim hecke schneiden
Wieso werden aber in den Nebenkosten Gartenarbeit mit abgerechnet.
dann ist es doppelt gemoppelt - dann musst dich am besten an den Mieterschutz wenden - die können dir helfen Wenn du in den Nebenkosten zahlst, musst normal nicht zusätzlich aufkommen und umgekehrt. Weise doch den Vermieter mal schriftlich darauf hin.
dann musst du sie wohl schneiden - aber die Hausverwaltung kann nicht drauf bestehen, dass es ausgerechnet morgen ist. Was wenn es morgen in Strömen regnet? und heute musst du evtl bis abends arbeiten? Es muss ein zumutbarer Zeitraum festgesetzt werden.
Ich solle die HECKE sogar schneiden auf den anderen PRIVATGELÄNDE... Die seite im meinen Garten kein Problem aber nicht auf der anderen Seite wo ein anderer Garten ist.
warum muss denn der Mieter auf der anderen Seite nicht schneiden bzw. bezahlen? Da wurde doch bestimmt früher was vereinbart.
Wir wohnen erst seid 1 jahr hier, laut den Hausmeister hat noch nie ein Vormieter die hecke geschnitten. Jetzt sollen wir den scheiß machen!