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Muss ich als Hauptgewerblicher Unternehmer die Steuern auf der Rechnung ausweisen?

gefragt von TonnoTonno am 03.11.2009 um 11:42 Uhr

Als Kleinunternehmer muss ich ja auf den rechnungen die steuer nicht mit ausweisen! Darf ich das gleiche auch als Hauptunternehmer?

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firstguardian
beantwortet von firstguardian am 3. November 2009 11:45
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Hilfreichste Antwort

Unternehmen, deren gesamter Umsatz, bezogen auf vereinnahmte Entgelte, im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 € nicht überstiegen hatte und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird, können sich auf Antrag vom Finanzamt von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Diese Kleinunternehmen stellen Ihren Kunden Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus, das Entgelt, der Netto-Betrag ist gleich dem Brutto-Betrag. Kleine Unternehmen haben damit entweder einen 16%-igen Preisvorteil gegenüber Konkurrenzangeboten (Weitergabe des Preisvorteils an die Kunden) oder eine 16%-ige höhere Gewinnmarge auf das Produkt (die Umsatzsteuer ist im Netto-Betrag „versteckt“, taucht als solche nicht auf). Stellt der Unternehmer keine Umsatzsteuer in Rechnung, muss er auch keine Voranmeldungen abgeben. Er ist aber auch nicht „vorsteuerabzugsberechtigt“, er bekommt auch keine Vorsteuer zurückerstattet. Die Vorsteuer, die er an Lieferanten zahlt, gehört mit zu den abzugsfähigen Betriebsausgaben

Quelle: TEIA

Kommentar von 698d57dd2361d5e9855033230096012esmallTonno am 3. November 2009 11:53

diese antwort finde ich zwar klasse aber mich bringt diese stelle etwas zum grübeln "Er ist aber auch nicht „vorsteuerabzugsberechtigt“, er bekommt auch keine Vorsteuer zurückerstattet." und ReinerUnsinn schreibt ich bin dazu verpfichtet wenn ich ein hauptunternehmer bin ja was den jetzt also das FA hier kapiert sowieso nichts hab denen das gerade auch erklärt und nach 4x fragen hab ich erst die antwort bekommen das es immer was damit zu tun hat wieviel ich im jahr verdiene und ob ich auf meiner rechnung die steuer mit ausweise..............

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 3. November 2009 14:32

Die Untergenze habe ich aufgezeigt. WEnn sie zur Mehrwertsteuer optieren, dann rechnen sie völlig einfach in Rechnung gestellte MWST und gezahlte Mehrwertsteuer (Vorsteuer) gegeneinander auf und führen die Differenz ab bzw. erhalten vom FA eine Rückerstattung. Wo bitte ist Ihr Problem?

Kommentar von Eb6517fad7cf776ec9aeb960bf2b03bbsmallHaesilein1951 am 8. November 2009 13:16

RainerUnsinn hat zu Recht diesen Namen gewählt. Auf seine Antworten kann man nicht vertrauen.
ER sollte in den Portal Mietrecht lieber gar nichts schreiben.


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anonym
beantwortet von Engelchen1982 am 3. November 2009 11:43
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Du bist Kleinunternehmer solange du unter einer gewissen Umsatzgrenze bleibst... Sobald du drüber bist musst du in deinen Rechnungen die Mehrwertsteuer ausweisen...

Kommentar von 698d57dd2361d5e9855033230096012esmallTonno am 3. November 2009 11:46

das ist doch mal ne sehr ausführliche und genaue antwort! :-) Danke

Kommentar von 698d57dd2361d5e9855033230096012esmallTonno am 3. November 2009 11:55

nicht sehr ausführlich aber genau :-)


Chianti
beantwortet von Chianti am 3. November 2009 11:43
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der rechnungsempfänger wird und muss deine rechnung nicht bezahlen, wenn du die umsatzsteuer nicht ausweist und deine steuernummer nicht auf die rechnung setzt


knattertatter
beantwortet von knattertatter am 3. November 2009 11:43
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nein da muß deine Steuer ID drauf und die Steuer muss drauf stehen


eva130254
beantwortet von eva130254 am 3. November 2009 11:42
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Wenn du nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung fällst, musst du die Steuer ausweisen.

Kommentar von 698d57dd2361d5e9855033230096012esmallTonno am 3. November 2009 11:45

das heißt egal ob kleingewerbe oder hauptgewerbe, es kommt drauf an wie ich meine rechnungen ausstelle und ob ich unter 50.000€ im Jahr bin?

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 4. November 2009 13:31

Es ist für die Umsatzsteuer ganz egal, ob man sein Unternehmen hauptberuflich oder nebenberuflich betreibt.

Am Anfang entscheidet man bei der Gewerbeanmeldung - genauer gesagt, auf dem dann folgenden Fragebogen des Finanzamts, ob man (das ist nur für die Umsatzsteuer relevant!!) bei geringem Umsatz die Kleinunternehmer-Regelung nutzt oder nicht.

Wenn man die KU-Regelung trotz geringem Umsatz nicht nutzen will, ist man für min. 5 Jahre an diese Entscheidung gebunden.

.

An jedem Jahreswechsel kann man sich neu überlegen, ob man auf die KU-Regelung verzichtet. Ab dann muss MwSt mit auf die Rechnung. Auch hier ist man für min. 5 Jahre an diese Entscheidung gebunden.

.

Nehmen wir nun mal an, ein Gewerbe (oder eine freiberufliche Tätigkeit) läuft schon ein paar Jahre mit KU-Regelung.

Wenn nun im Jahr N die 17.500€ Umsatz überschritten werden,

MUSS man im Jahr N+1 MwSt mit auf die Rechnung setzen.

Wenn im Jahr N die 50.000€ Umsatz überschritten wrden,

MUSS sogar schon im selben Jahr N MwSt auf alle Umsätze des Jahres bzw. überall rausgerechnet werden.

.

Viele Unternehmer mit kleinem Umsatz finden die KU-Regelung gaaanz toll. Sie ist aber nur in relativ wenigen Fällen wirklich wirtschaftlich sinvoll. Argumente für und gegen:

www.klicktipps.de/gewerbefaq.php#kleinunternehmersinnvoll

Kommentar von EnnoBecker am 6. November 2009 09:42

Die Antwort von JoWaKu ist richtiger als die, die der TE als hilfreichste auserkoren hat.


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 3. November 2009 11:42
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Wenn Du vorsteuerabzugsberechtig bist, mußt Du es auf jeden Fall tun.

Ich denke, so aber auch.

Kommentar von 698d57dd2361d5e9855033230096012esmallTonno am 3. November 2009 11:45

und woher weiss ich ob ich vorsteuerabzugsberechtigt bin?

Kommentar von babsys am 3. November 2009 11:46

wenn du kein kleinunternehmer mehr bist

Kommentar von Eb6517fad7cf776ec9aeb960bf2b03bbsmallHaesilein1951 am 8. November 2009 13:18

RainerUnsinn Du hat zu Recht diesen Namen gewählt. Auf deine Antworten kann man nicht vertrauen. Du solltest in dies in dieseM Portal Mietrecht lieber anderen überlassen, welche wirklich etwas davon verstehen und der Rat den Fragesteller auch hilft.

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