Hallo ich habe eine Frage. Ich bin im ÖD mit Schichtdienst beschäftigt. Um Überstunden abzubummeln gibt es bei uns den so genannten Dienstausgleich zur Abgeltung von Mehrarbeit. Muss ich während dieser Zeit telefonisch erreichbar sein falls ein Kollege mal Krank wird ??

§ 2 begriffsbestimmungen, punkt 3
http://www.gesetze-im-internet.de/azv/BJNR042710006.html
warum fragst du nicht deinen dienstgruppenleiter, der dürfte das wissen müssen

Nein, nur wenn diese Zeit explizit als Bereitschaftsdienst deklariert ist. Dann gäbe es normalerweise auch eine entsprechende Vergütung!
Gilt das auch für Beamte ??

Keiner kann dich zwingen telefonisch erreichbar zu sein in deiner Freizeit. Genausowenig kann man dich zwingen überhaupt einTelefon zu besitzen. Ich habe meine private Nummer z.B. meinem Arbeitgeber gar nicht mitgeteilt und bin für ihn nur übers Firmenhandy, welches ich aber auch privat nutzen kann, erreichbar. Nach Feierabend ist das Handy dann grundsächlich aus
Nur wenn du dann auch in Bereitschaft bist!
Gilt das auch für Beamte ??
Lola60 am 15. Februar 2008 14:36 klar gilt das auch für Beamte
Nun habe ich einen Anruf auf meiner Mailbox bin aber 300 KM vom Dienstort bei Freunden zwecks Party. Ich müsste mich mit einen dicken Kopf ins Auto setzen !! Mein Kollege am Telefon meint wir haben Kranke und ich muss kommen !!!
Lola60 am 15. Februar 2008 14:45 Der Kollege hat da garnichts zu sagen, wenn dann dein Vorgesetzter. Tip: Laß dir ne neue Tel.Nr. geben und gib sie nicht an der Arbeit weiter