Muss ich alle Kosten bezahlen, wenn meine Freundin Hartz IV bezieht?

8 Antworten

Das solltet ihr natuerlich ausdiskutieren. Und vergiss nicht, dass Haushalt fuehren und Kinder versorgen auch etwas wert sind.

Ja, ein Haushalt

Dann lebt ihr in einer Bedarfsgemeinschaft und dein Einkommen wird angerechnet.

Wenn ihr erst in eine gemeinsame Wohnung ziehen möchtet oder noch kein Jahr zusammen wohnt,dann darf dein Einkommen in zumindest in diesem Jahr nicht auf ihren Bedarf angerechnet werden,wenn ihr euch nicht von Anfang an freiwillig wirtschaftlich wie finanziell unterstützen wollt !

Nach diesem Jahr würde dann das Jobcenter eine Unterhaltsvermutung unterstellen,dann würde sich die Beweispflicht umdrehen,dann müsst ihr beweisen,dass sich an eurer Einstellung nichts geändert hat.

Dann stünde ihr von der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) dann 2 / 3 zu und du müsstest das andere zahlen,an den anderen Leistungen was sie derzeit bekommt ändert sich dann vorerst nichts.

Hi! Wenn ihr in einer gemeinsamen Wohnung wohnt, also eine Haushaltsgemeinschaft seit, dann kommt es zunächst darauf an, welches monatliche Einkommen (Gewinn) du erzielst. Ferner sind die Mietkosten und andere Unkosten maßgebend. Wenn du ganz grob geschätzt über 1600 Euro pro Monat im Durchschnitt verdienst, dann wirst du wohl (zumindest teilweise) deine Freundin finanziell unterstützen müssen.

Wohnt ihr zusammen in einem Haushalt?