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muß ich adr schein nach kündigung in firma abgeben?

gefragt von wranglerblau am 14.08.2007 um 21:51 Uhr

im april 2007 hat mich mein arbeitgeber geschickt adr kurs zu absolvieren und hat das auch bezahlt 270€.im august 2007 habe ich gekündigt und firma will mein adr schein zurück obwohl da steht nur meine name,ist das in ordnung?was will die firma mit dem schein wo steht meine name,färt damit jemand weiter mit mein namen?hat die firma recht adr schein zurück bekommen?mein bekanntze war 1 jahr in usa von firma geschickt,danach hat gekündigt und hat keine 10.000$ zurück gezahlt,was das alles gekostet hat.wie soll ich handeln?danke schon peter.


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anonym
beantwortet von poetvl am 14. August 2007 21:59
3x
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Firma will ganz sicher nicht deinen ADR - Schein. Der gehört dir. Diese Prüfung hast du gemacht und bestanden. Was Sie jedoch zurückhaben wollen ist das Geld, was Sie dir für den ADR -Schein bezahlt haben. Denn nun hat die Firma ja nichts mehr von einem weitergebildeten Fahrer, dessen Weiterbildung sie ja auch noch bezahlt hat. Aber wahrscheinlich bekommst du von neuer Fima so viel mehr Geld, das du auch locker den ADR - schein zurückzahlen kannst. Immerhin erhöht ja das deinen Marktwert immens. Dein Bekannter war ja wohl in den USA i. A. der Fa. und hat dort für die Fa- gearbeitet. Das ist was anderes. Das ganze hätte wohl vorher genauer abgesprochen werden müssen.

Kommentar von wranglerblau am 14. August 2007 22:04

meine firma will aber kein geld von mir.warum nur adr schein?

Kommentar von 14c6ad7117d2f508bb59b7ef5bae18fdsmallwaldgeist am 14. August 2007 22:10

Diese Prüfung hast DU abgelegt, und das kann Dir keiner nehmen.

Kommentar von 14c6ad7117d2f508bb59b7ef5bae18fdsmallwaldgeist am 14. August 2007 22:06

Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Firma,das Geld zurückverlangen kann. Es sei denn, es ist vorher vertraglich vereinbart worden.

Kommentar von wranglerblau am 14. August 2007 22:19

ok, ich weiß nicht was die firma will,egal,ich melde verlust und nehme erzatz schein. danke schön

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 14. August 2007 22:26

Vermutlich hat die Firma versäumt eine Rückzahlung vertraglich zu vereinbaren und nun versuchen sie halt den Schein von dir zu bekommen, damit du auch nichts davon hast, wenn sie schon nichts von der Investition haben. Ich würd ihn einfach nicht zurückgeben und abwarten, was passiert. (oder ne Kopie hinschicken und sagen "Schein verloren. Hab nur noch Kopie")


bitmap
beantwortet von bitmap am 14. August 2007 21:57
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Was ist ein "adr schein"?

Kommentar von 14c6ad7117d2f508bb59b7ef5bae18fdsmallwaldgeist am 14. August 2007 22:06

Bist Du im Besitz dieser Prüfung, darfst Du Gefahrgut transportieren.

Kommentar von wranglerblau am 14. August 2007 22:08

bescheinigung über die schulung der führer von kraftfahrzeugen zur beförderung gefährlicher güter

Kommentar von poetvl am 14. August 2007 22:10

ADR - Schein ist eine Erlaubnis für Kraftfahrer Gefahrgüter transportieren zu dürfen. Wird geprüft von der IHK, und ist für einen guten Kraftfahrer schon fast Vorraussetzung. Ohne diesen Schein bzw. bestandener Prüfung darf der Fahrer auf seinem LKW keine Gefahrgüter transportieren. Ist ein e relativ komplizierte Geschichte und mit 3 Sätzen nicht abzuhandeln.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 14. August 2007 22:19

Danke an euch für die Aufklärung.

DH :-)


charlytake
beantwortet von charlytake am 14. August 2007 22:11
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Nein... der ADR Schein ist dein Eigentum Du hast ja die Schulung-Prüfung gemacht.Die Fa. kann mit deinem Schein nichts anfangen. Wenn die Fa. dir das bezahlt hat, will sie das Geld zurück, frage einen Anwalt. Aber der Schein ist Deiner.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 14. August 2007 22:11
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die firma hat dir doch bestimmt diesen schein nur gezahlt, unter der maßgabe, dass du für eine bestimmte lange zeit bei der firma bleibst.

nun hast du aber gekündigt.

die firmen zahlen doch nicht solche scheine, dass die mitarbeiter dann gehen und diese scheine in einer anderen firma schon haben.

die neue firma lacht sich ins fäustchen, einen arbeiter mit schein einzustellen.

so geht das nicht.

Kommentar von wranglerblau am 14. August 2007 22:25

aber schriftlich haben wir nichts im hand,also was jetzt?

Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallQuestor am 14. August 2007 22:32

@wranglerblau . Was bist Du für ein Landsmann? Ich würde gerne das Zeug verstehen das Du schreibst.

Kommentar von wranglerblau am 14. August 2007 22:41

ist ok,sorry

Kommentar von wranglerblau am 15. August 2007 13:12

ich dachte,dass auch in deutschland lebende auslender sich hier mitbeteiligen können

Kommentar von 879dce4d9824245f0e9f471a277734f4smallshagdalbran am 14. August 2007 22:55

@Questor

ganz offensichtlich haben wir hier hier einen Hilfesuchenden. Ich mag das falsch wahrnehmen - aber Deine Antwort ist verletzend und unangemessen.

Was sind denn so Deine Kenntnisse in anderen Sprachen - ich meine außer Englisch .

Shag d'Albran


anonym
beantwortet von dasetwas am 14. August 2007 22:45
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Auf den Schein haben sie keinesfalls Anspruch, weil es ein Inhaberpapier ist. Und anfangen können sie damit auch nichts. Deshalb gibt es auch keine Möglichkeit, das rechtlich durchzusetzen.

Es geht nur um die Frage, ob ein Anspruch auf anteilige Erstattung der Ausbildungskosten besteht. Dazu bedarf es einer vertraglichen Vereinbarung, dass Du im Fall einer Eigenkündigung zur Erstattung verpflichtet bist. Fehlt es an einer solchen, gucken sie in die Röhre - und das vermute ich hier, denn sie wollen Dir den Schein missgönnen statt Entschädigung. Teile ihnen schriftlich mit, das käme nicht in Frage, weil Du befürchtest, dass er dann missbräuchlich benutzt werde (ein anderer in deinem Namen fährt).




Kommentar von wranglerblau am 14. August 2007 22:53

geholfen,danke schön


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