schikkiangel am 08.07.2008 um 22:28 Uhr
Ich habe gerade bei einem Zeitarbeitsunternehmen angefangen , dann habe ich gefragt wie pünktlich sie denn zahlen und es stellte sich heraus, das mein erstes Geld erst am 20. August kommt. Hallo!!! am 01.07. habe ich angefangen, dann werden Ende Juni die Stunden und alles ermittelt und bis dann das Geld da ist, ist es der 20. August. Alle meine Rechnungen werden am 01.08 auflaufen und ich hinke solange ich da arbeite meinem Geld 3 Wochen hinterher, versteht das jemand! Muss ich das aktzeptieren? Finde in meinem Vertrag dazu keine Aussagen! Danke,wenn jemand Rat weiß!

Du kannst vereinbaren das am 1. schon ein Abschlag gezahlt wird. Darauf lassen sich die meisten Firmen ein.

Zur Fälligkeit des Arbeitslohns gibt es eine gesetzliche Vorschrift, nämlich § 614 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach ist die Vergütung nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.
Nach dieser gesetzlichen Regelung sind Arbeitnehmer vorleistungspflichtig: Erst muss gearbeitet werden, danach muß der Arbeitgeber den Lohn bezahlen. Ist daher im Arbeitsvertrag beispielsweise eine Monatsvergütung vereinbart ist, d.h. wird die Vergütung nach Zeitabschnitten bzw. Monaten bemessen, muss der Arbeitgeber erst nach Ablauf des jeweiligen Monats, d.h. am ersten Tag des folgenden Monats zahlen. An diesem Tag wird also nach dem Gesetz das Monatsgehalt fällig.
In einem Arbeitsvertrag oder in einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag können aber von § 614 BGB abweichende Regelungen über die Fälligkeit der Vergütung enthalten sein. Es ist sogar recht häufig so, daß die Vergütung gemäß Arbeits- oder Tarifvertrag zum Beispiel bis zum 15. Kalendertag des laufenden Monats, am Monatsletzten oder auch erst am 10. Arbeitstag des folgenden Monats gezahlt werden muß. Dann gilt nicht § 614 BGB, sondern die arbeitsvertragliche bzw. tarifliche Regelung.
Sehen Sie daher zunächst in Ihrem Arbeitsvertrag oder einem auf Ihr Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag nach, bis zu welchem Monatstag die Vergütung gezahlt haben muß.
http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Zahlungsverzug.html
LG
Wieselchen

Ist meiner Cousine im letzten Jahr auch so gegangen.Sie bezog vorher Hartz4,hat am 1.6 zuletzt von der Arge Geld bekommen.Am 1.7 hat sie bei der Zeitarbeitsfirma begonnen, die erst zum 10. jeden Monats Geld überweisen.Sie hat ihr 1. Geld dann auch erst am 10.8 bekommen.
Arbeite auch in einer Zeitarbeitsfirma und mache dort die Löhne. Leider ist die Auszahlung auch bei uns erst zum 10. d.M. möglich, da wir auf die Stundenabrechnungen unserer Mitarbeiter bzw. Kunden warten müssen. Aber wie schon erwähnt, kannst du dir einen Abschlag zum 1. j.M. auszahlen lassen damit deine laufenden Kosten gedeckt sind. Wir überweisen dies in der Regel per Dauerauftrag.