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Muss (gewerblicher) Tierhalter für Schaden am Auto aufkommen, wenn Tiere frei herumlaufen?

gefragt von TriPleB am 28.03.2009 um 16:28 Uhr

Hallo,

ich bin heute mit meinen Auto an einem Bauernhof vorbei gefahren, wo die Hühner und Enten frei herumlaufen. Der Bauer selbst war nicht zuhause. Als ich dort vorbeifuhr, kam auf einmal eine Ente oder Huhn vom Graben hoch und lief auf die Straße. Ich bremste und kam ins Schleudern. Das Auto rutschte in den Graben und überschlug sich. Meinem Beifahrer und mir ist nichts passiert. Das Auto wurde vom ADAC kostenlos zu mir nach Hause abgeschleppt.

Wie sieht nun die Rechtslage aus. Muss der Halter (ich denke er hält die Tiere gewerblich) für den Schaden aufkommen?

Danke schonmal für eure hoffentlich sachlichen Antworten! Gruß Bernard


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monja1995
beantwortet von monja1995 am 28. März 2009 16:30
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Wenn das Tier einen Schaden an Deinem Wagen angerichtet hätte, dann müßte der Landwirt dafür aufkommen. Da Du aber gebremst hast, ins Schleudern kamst und im Graben gelandet bist, wirst Du den Schaden wohl selber zahlen müssen.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 28. März 2009 16:30
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du wirst wahrscheinlich sehr viel Pech haben, denn ein Grundsatzurteil legte fest, das bei solchen Kleintieren und daraus resultierende Vollbremsungen und der dann entstehende Schaden zu Lasten des Autofahrers gehen...

ab Hund aufwärts ist es was anderes..


flamingstar
beantwortet von flamingstar am 28. März 2009 16:29
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Nein, du hättest nicht bremsen dürfen. Zahlen tut deine eigene Versicherung (Teil.-Vollkasko, wenn du diese hast).

Kommentar von F5ce5a490bff394deefec9f41f3820basmallhummla am 28. März 2009 16:34

aber doch nicht bei einem huhn oder ente! die versicherung zahlt doch nur, wenn er einem größeren tier ausgewichen wäre und er einen noch größeren schaden dadurch abgewendet hat.

Kommentar von 2bbb6e1d00574b558a6add64736fd634smallDonBrush am 28. März 2009 16:35

Nein ,Vollkasko zahlt eigene Schäden bei eigenem Verschulden.

Kommentar von F5ce5a490bff394deefec9f41f3820basmallhummla am 28. März 2009 16:38

achso, ok.


DonBrush
beantwortet von DonBrush am 28. März 2009 16:30
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Klassischer Selbstunfall, wo nur du alleine die Schuld trägst. Sei froh, dass du nicht noch eine Anzeige von der Polizei bekommen hast.

Kommentar von WilliPahl am 28. März 2009 16:41

Ohne Polizeibericht wird er wohl auch akum was machen können. Am Bauernhof vorbei sieht man die Tiere! An Bremsspur s.B. hätte die Polizei den wahren Vorgang richtig deuten können.


harryohnetoto
beantwortet von harryohnetoto am 28. März 2009 16:32
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Grundsätzlich ist der Tierhalter (gewerblich oder auch nicht) für den sicheren Umgang mit seinen Tieren, bzw. für die sichere Unterbringung seiner Tiere verantwortlich. Deshalb wäre hier zumindest eine Mitschuld gegeben. Problematisch könnte es werden, da bei Kleinvieh die Meinung vertreten wird: draufhalten, da der Schaden dabei allgemein geringer sein wird, als beim Ausweichen! Ich würde einen Anwalt konsultieren, da nach deiner Schilderung vermutl. ein wirtschaftl. Totalschaden eingetreten ist.


anonym
beantwortet von Candlejack am 29. März 2009 23:00
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Bremsen war zwar eine menschliche, aber in dem Fall leider dumme Reaktion. Wäre Dir das Vieh ins Auto gelaufen, Du deswegen ins Schleudern gekommen und dann in den Graben - hätte der Bauer haften müssen. Inhaber von Tieren haften nunmal, erstrecht wenn sie gewerblich gehalten werden. Leute, die sich verbremsen haften leider selbst. Und auch wenns hart klingt: Man bremst für Pferde, Wildschweine, Kühe und so, allerdings nicht für Vögel, Hühner, Katzen oder so.


hummla
beantwortet von hummla am 28. März 2009 16:31
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du hättest ja nicht bremsen brauchen. ich glaube nicht, dass der bauer eine tierhalterhaftpflicht für enten und hühner hat. allerdings muss er auch dafür sorgen, dass die viehcher nicht draußen rumrennen. vielleicht hast du ansüprüche aus "Geschäftsführung ohne Auftrag" weil du ja seine tiere nicht umfahren wolltest.


anonym
beantwortet von WilliPahl am 28. März 2009 16:33
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Grundsäzlich solltest Du bremsbereit sein, hätte auch ein Kind sein können, Wenn Du Dich schon überschlagen hast, warst Du bestimmt zu schnell. Jeder Landwirt hat eine Betriebshaftpflicht. Die fungiert wie eine Rechtschutzversicherung für ihre Versicherungsnehmer. Kannst es ja mal vesuchen, die werden Dir schon sagen, was Sache ist.


Smash
beantwortet von Smash am 28. März 2009 16:40
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Die meisten Versicherer versichern nur Unfälle durch Wildtiere (Haarwild).

Der Nutztierhalter haftet meist nicht. Die Haftung ist unterschiedlich. Es kommt auf die Art der Tiere an.

Aber Du hast da keine guten Aussichten.

http://wolfgangferner.blogspot.com/2006/04/haftung-bei-unfllen-mit-tieren-im.htm...


anonym
beantwortet von TriPleB am 29. März 2009 10:43
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Und wie sieht es mit einem Pfau aus? Der is ja schon um einiges größer und dient wohl kaum dem Erwerb?

Kommentar von Candlejack am 29. März 2009 23:02

Richtet ein Pferd Schaden an, gilt die sogenannte Gefährdungshaftung aus dem halten dieses Tiers. Gefährlich für den Halter: bei Gefährdungshaftung (Tiere und Autos) ist der Halter per Gesetz haftbar und muss von sich aus nachweisen, dass er alle Sorgfalt hat walten lassen.


tauben
beantwortet von tauben am 19. April 2009 22:17
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das muß du selber bezahlen wenn ein hund bei dir in eine autotür rein läuft und ich dachte es war ein reh und es war nichts zu sehen und bin zu arbeit gefahren und dann sah ich das doch ein tier bei mir rein gelaufen ist und bin zum hof gelaufen ob er ein reh gesehen hat er hat nur gesagt das er mit sein hund zum arzt muß nach 5 min hat er zu gegeben das sein hund das war es hatte 1 monat gedauert bis es von tisch war und es würde bezahlt von der versicherung


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